Page 3 - Sport im Betrieb Juni 2020
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Editorial / Aktuelles


              Liebe Betriebssportlerinnen
              und Betriebssportler,

              in über 60 Jahren Betriebssport NRW hat es eine solche Zeit noch  etwas verschoben haben, möchten
              nicht gegeben, in der von uns allen ein solch hohes Maß an Ver- wir Sie umfassend zu der aktuellen
              zicht,  Disziplin  und  Solidarität  verlangt  wird  und  in  der  unsere  Situation  um  das  Thema  Corona,
              Gewohnheiten  und  sogar  Grundrechte  vorübergehend  hinten  die  Neuregelungen  und  deren  Be-
              anstehen müssen.                                 deutung für den Betriebssport infor-
                                                               mieren.
              Für den Betriebssport bedeutet das nicht nur, dass wir größten-
              teils auf die gewohnten sportlichen Aktivitäten verzichten mussten  Da wir aber nur allgemein und  mit
              und müssen, sondern auch die Absage und das Verschieben von  Stand  des  Redaktionsschlusses
              Sportveranstaltungen  und  Versammlungen,  die  lange  geplant  berichten können, möchten wir Ihnen auch zeigen, dass und wo
              waren.                                           Sie sich tagesaktuelle Informationen, die speziell für Ihren Verein
                                                               und Ihren Sport wichtig sind, beschaffen sollten.
              An dieser Stelle möchte ich besonders - auch im Namen von Vi-
              zepräsident / zuständig für Sport Helmut Wefelmeier - den Verant- Diese Krise verlangt von uns ein Umdenken und Neuordnen der
              wortlichen  und  Spartenleitungen  danken,  die  über  das  Übliche  bisherigen  „Normalität“  und  fordert  von  uns  viel  Kraft  und  auch
              hinaus organisatorische Herausforderungen zu stemmen haben.   Kreativität,  um  die  Situation  bestmöglich  und  im  Sinne  von  uns
                                                               allen zu meistern.
              Zu  Begin  der  Corona-Pandemie  und  dem  sogenannten
              „Lockdown“ gab es klare Regeln und Vorgaben durch die Bundes- Die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth hat einmal
              regierung, an die wir uns zu halten hatten. Mit den schrittweisen  gesagt: „Aus Krisen erwachsen auch immer neue Kräfte!“.
              Öffnungen  der  Schutzmaßnahmen,  die  regional  unterschiedlich   Seien Sie weiterhin guter Dinge und bleiben Sie gesund!
              gehandhabt werden, ist diese Klarheit aber mehr und mehr verlo-
              ren gegangen und viele haben inzwischen den Überblick verloren,
              was wo erlaubt ist und was wiederum nicht.                                            Wolfgang Busse
              In dieser SiB-Ausgabe,  deren Erscheinungstermin wir dafür extra                     WBSV Präsident




                               Übersicht der Neuregelungen im Bereich Sport

             Ab Samstag, 30. Mai 2020 gelten in NRW im Zuge des Nordrhein-Westfalen-Plans der Landesregie-
             rung weitere Öffnungen der Anti-Corona-Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Öffnung der
             Kontaktbeschränkung auf Gruppen von bis zu zehn Personen entsprechend der jüngsten Verständi-
             gung  zwischen  Bund  und  Ländern  sowie  Regelungen  zur  Durchführung  von  Veranstaltungen  und
             Wettbewerben im Breiten- und Freizeitsport.

             •  Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, wird auch der nicht-kontaktfreie Sport
                im Freien wieder gestattet.
             •  In diesem Rahmen sind Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport im Freien unter Einhaltung eines Hygiene- und Infekti-
                onsschutzkonzepts wieder zulässig. 100 Zuschauer sind unter Auflagen zugelassen.

             •  Die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen ebenso möglich wie die Nutzung der Gesellschaftsräu-
                me in und auf Sportanlagen.

             •  Der Betrieb von Hallenbädern zur reinen Ausübung des Schwimmsports in Bahnen ist unter Auflagen möglich. Die Vorga-
                ben zum Schwimmunterricht sind ebenfalls geregelt.

             •  Die Erlaubnis des Trainingsbetriebs an Bundesstützpunkten wurde um die Landesleistungsstützpunkte in besonderem
                Landesinteresse erweitert.

             •  Im Übrigen bleibt der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mit unvermeidbarem Körperkontakt weiterhin untersagt.

                                                           (Erläuterungen zu diesen Punkten und weitere Informationen ab Seite 4)

                                                                                                    SiB Juni 2020 -  3
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