Page 4 - Sport im Betrieb Juni 2020
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WBSV - Aktuelles


         Von Neuregelungen und sogenannten „Lockerungen“ im Sport
         Öffnungen der Corona-Schutzmaßnahmen und die Bedeutung für Sportvereine in NRW
         Irgendwie hat sich der Begriff „Lockerung“ eingebürgert, obwohl er
         in  mehrfacher  Hinsicht  falsch  ist.  Es  handelt  sich  vielmehr  um
         einzelne Schritte in Richtung einer (neuen) „Normalität“, von der
         wir aber gerade auch im Sport noch sehr weit entfernt sind.
         Wir sprechen von einer schrittweise Rücknahme von  Beschrän-
         kungen, denen und der Disziplin von uns allen wir es zu verdan-
         ken haben, dass bis dato in unserem Land Schlimmeres verhin-
         dert werden konnte.

         Und genau diese Disziplin ist noch mehr gefragt, wenn uns
         jetzt  die  Politik  durch  die  Öffnung  von  Maßnahmen  immer   Wer sich die Neuregelungen unter dem Video oder auf  Seite 3
         mehr Eigenverantwortung übergibt!                  dieser Ausgabe durchliest, könnte zunächst in Jubel ausbrechen:

         Natürlich ist man in diesen Zeiten auch privat nicht nur für sich   „Super! Wieder Schwimmen! Klasse, Fußballspielen erlaubt! Yip-
         selbst und den eigenen Schutz verantwortlich, aber gerade auch   pie! Duschen und Vereinsheim wieder offen!“…
         in Firmen und Organisationen gibt es Personen, die eine direkte   Wer  genau  hinsieht,  findet  allerdings  immer  die  Ausdrücke  „im
         Verantwortung für andere tragen.                   Rahmen der Kontaktbeschränkungen“ und „unter Auflagen“.
         Der  Schutz  der  Mitglieder  im  Betriebssportverein  -  wer  ist   Genau diese „Rahmen“ und „Auflagen“ muss ein Vereinsvorstand
         verantwortlich? Der DBSV? Der WBSV? Der BKV?       beachten, wenn er über ein Konzept zur Öffnung von Sportange-
         Nein!  Der Bundes-, Landes-, oder Kreisverband kann nur Leitli-  boten nachdenkt. Und dieses Nachdenken ist unbedingt erforder-
         nien und Hilfestellungen vorgeben, am Ende haftet der Vorstand   lich!  So  wie  die  Fußball-Bundesliga  ein  riesengroßes  Konzept
         eines  Vereins,  wenn  dieser  nicht  dafür  gesorgt  hat,  dass  seine   vorgelegt  hat,  das  zugegebenermaßen  nichts  mit  unserem  Be-
         Mitglieder durch entsprechende Maßnahmen geschützt sind.   triebssport  zu  tun  hat,  müssen  aber  auch  Betriebssportvereine
                                                            Konzepte erarbeiten, bevor sie bestimmte Sportangebote wieder
         Der  „Lockdown“  und  die  Schutzmaßnahmen  wurden  zunächst   zulassen.
         vom Bund festgelegt, die aktuellen Öffnungen werden jetzt aber
         eher auf regionaler und lokaler Ebene beschlossen.   Kein Betriebssportangebot ohne Hygienekonzept!

         Wenn  z.B.  in  Köln  die  ersten  Sporthallen  wieder  geöffnet  sind,   Heike Arlt beschreibt in ihrem Artikel ab Seite 6 unter anderem,
         bedeutet dass noch lange nicht, dass das auch in Düsseldorf der   wie man zu einem solchen Konzept gelangt, indem man sich die
         Fall ist.                                          wichtigen Fragen zur Vermeidung von Infektionen stellt.
         Vereinsvorstände sind daher in der Pflicht, sich beim Stadt-  Wenn man dies alles und die Vorgaben der lokalen Behörden (wie
         sportbund  oder  einem  entsprechenden  Kreisverband  über   auch die Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) , die ständig
         die aktuellen Regeln zu informieren und diese umzusetzen!   aktualisiert  wird)  befolgt,  kann  endlich  wieder  Sport  angeboten
                                                            werden.
         Auch  die  zahlreichen  Artikel  in  dieser  SiB-Ausgabe  können  nur
         Hilfestellung sein; und wir möchten alle dazu aufrufen, sich über   Die  CoronaSchVO  (Der  §9  ist  übrigens  der  interessanteste  für
         die richtigen Stellen zu informieren und auch genau hinzusehen.   den  Sport)  ist  nicht  gerade  leichte  Kost.  Hier  ein  paar
                                                            „Übersetzungsversuche“:
         „Lockerungen“ sind gar nicht so „locker“!
                                                            Wer darf zusammen Sport treiben?
         Die Staatssekretärin für
         Sport  und  Ehrenamt,                              Wie man es aus den Nachrichten von anderen Beschränkungen
         Andrea  Milz,  erklärt  in                         kennt,  gilt  auch  beim  nicht-kontaktfreien  Sport  (Stand:  3.6.20),
         einem Video die neuen                              dass „mehrere Personen nur im öffentlichen Raum zusammentref-
         Regelungen.  Dieses                                fen“ dürfen, die direkt verwandt sind, aus zwei Haushalten kom-
         findet Ihr unter:                                  men, Minderjährige mit nötiger Begleitung sind oder sonst höchs-
                                                            tens 10 Personen sind.
          https://www.land.nrw/
         de/weitere-schritte-des-                           Also ein Fußballspiel Fünf gegen Fünf ist erlaubt, aber keine Aus-
         nordrhein-westfalen-                               wechslungen  und  auch  kein  Turnier,  an  dem  mehrere  5er-
         p l a n s - w e r d e n -                          Mannschaften  teilnehmen.  Die  10  Personen  sind  also  als  ge-
         umgesetzt-uebersicht-der-neuregelungen-im.         schlossene Gruppe vorgeschrieben.


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