Page 28 - Sport im Betrieb Oktober 2025
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Sondervermögen - 10 Prozent für die Sportinfrastruktur
Pressemeldung des LSB:
„10 Prozent für den Sport können Sanierungsstau in NRW halbieren”
Duisburg (13. August 2025) – Investitionsoffensive für die Zukunft des Sports: Der Landessportbund NRW fordert Land und Kommunen
auf, 10 Prozent des Landesanteils am geplanten Sondervermögen “Infrastruktur und Klimaneutralität” des Bundes für die Sanierung und
Modernisierung von Sportstätten bereitzustellen.
„Der Sanierungsstau bei städtischen und vereinseigenen Sportanlagen in NRW beträgt derzeit rund 3,5 Milliarden Euro. Darunter leidet
besonders der Breitensport“, verdeutlicht LSB-Präsident Stefan Klett. „Das Sondervermögen des Bundes bietet die historische Chance,
diesen Sanierungsstau spürbar zu verringern“, so Klett weiter.
Insgesamt wird das Land NRW pro Jahr 1,75 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen erhalten – und zwar zwölf Jahre lang. „Mit 10
Prozent davon könnte man den Sanierungsstau in NRW innerhalb einer Dekade halbieren“, rechnet LSB-Vorstandsvorsitzender Dr.
Christoph Niessen vor, „diese Investition würde sich für das ganze Land rentieren. Denn nur mit intakten Sportstätten können die 17.300
Sportvereine in NRW ihr Potential für das Miteinander, die Lebensqualität und die Bildung ihrer fast 5,5 Millionen Mitglieder voll entfal-
ten“.
NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst hatte sich im Juni erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Sport als Förderzweck im Sondervermö-
gen berücksichtigt wird. „Hier hat er zum wiederholten Mal gezeigt, dass er weiß, wie wichtig der Sport für unser Land ist“, sagt Klett,
„und dazu passt auch seine Ankündigung, seitens des Landes einen substanziellen Betrag aus dem Sondervermögen für die Sanie-
rung und Modernisierung von Sportstätten bereitzustellen. Dem müssen die Städte und Gemeinden jetzt folgen.“
Der Landessportbund NRW und seine Mitglieder stehen bereit, um Politik und Verwaltung mit ihrer Expertise bei der Umsetzung eines
Sanierungsplans für die Sportstätten in NRW zu unterstützen. Der Sport habe bereits beim früheren Landesprogramm „Moderne Sport-
stätte 2022“ bewiesen, dass er effizient und mit breiter Beteiligung gute Lösungen für die Menschen vor Ort schaffen könne.
“Die Mittel des Sondervermögens bieten die Chance, Sportstätten in ganz NRW zu sanieren”, betont LSB-Präsident Klett: “Das würde
das unmittelbare Lebensumfeld der Bürgerinnen und Bürger spürbar verbessern.“
Online-Seminare
PRÄVENTION GEGEN INTERPERSONELLE GEWALT
im Betriebssport NRW
Das Thema sexualisierte und interpersonelle Gewalt geht die Gesamtheit unserer Gesellschaft an.
Darum muss sich der organisierte Sport, der als ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft Verantwortung trägt,
diesem annehmen und sich damit auseinandersetzen, um eine möglichst gewaltfreie Atmosphäre für seine Mit-
glieder und Mitarbeitenden zu schaffen.
Es ist bisher nicht klar und könnte je nach Stadt- oder Kreissportbund unterschiedlich sein, wann Ihr Verein da-
zu verpflichtet sein wird, ein schriftliches Schutzkonzept gegen interpersonelle Gewalt erstellt (und veröffent-
licht) zu haben.
Inhalte des Seminars:
• Interpersonelle Gewalt: Definition und Sensibilisierung
• Bestandsaufnahme und Risikoanalyse in Verein & Verband
• Der Weg zum Schutzkonzept
• Ziel: Das Qualitätsbündnis Sport NRW
Termine: 28.10.2025, 18:00 Uhr und 27.11.2025, 18:00 Uhr
Siehe auch Seite 27 dieser SiB!