Page 25 - Sport im Betrieb Dezember 2020
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Rechtliches

             Die "einfache Mehrheit" der Mitgliederversammlung

             Oder: Wann stimmen genügend Mitglieder zu?
             In einem Verein oder Verband sind viele Beschlüsse von der Mit-  Rechtsanwalt  Patrick  R.  Nessler  ist
             gliederversammlung  zu  fassen.  Nach  §  32  Abs.  1  Satz  3  BGB   bereits  seit  2004  Generalsekretär  des
             entscheidet bei der Beschlussfassung grundsätzlich die Mehrheit   Deutschen Betriebssportverbandes e. V.
             der abgegebenen Stimmen. Zu diesen Beschlüssen gehören z. B.   und  seit  2015  auch  Justiziar  des  Lan-
             auch  Wahlentscheidungen  (BGH,  Urt.  V.  28.11.1988,  Az.  II  ZR   dessportverbandes  für  das  Saarland
             96/88).  Dies  gilt  nur  dann  nicht,  wenn  die  Satzung  (§  40  BGB)   sowie  Mitglied  des  Ausschusses  für
             oder das Gesetz (z.B. für Satzungsänderungen und Vereinsauflö-  Rechts-  und  Satzungsfragen  des  Lan-
                                                                dessportbundes  Berlin  e.V..  Seit  März
             sung) ein anderes Mehrheitserfordernis aufstellt.
                                                                2016  ist  er  Dozent  für  Sport-  und  Ver-
             Das Kammergericht (KG) Berlin hat in einer aktuellen Entschei-  einsrecht an der Deutschen Hochschule
             dung (Beschl. v. 23.05.2020, Az. 22 W 61/19) noch einmal klarge-  für  Prävention  und  Gesundheitsma-  Rechtsanwalt Patrick R. Nessler
             stellt,  dass  die  “einfache  Mehrheit”  für  einen  Beschluss  erreicht   nagement.
             ist, wenn für den  Beschlussgegenstand mehr Stimmen abgege-  Rechtsanwalt Patrick R. Nessler, DBSV-Generalsekretär
             ben werden als gegen ihn. Dabei kommt es nach der gesetzlichen   Kastanienweg 15, 66386 St. Ingbert, Tel.: 06894 9969237
             Regelung nur auf die bei der konkreten Abstimmung abgegebe-  Fax: 06894 9969238,  Patrick.Nessler@Betriebssport.net
             nen  Stimmen  an,  nicht  auf  die  Zahl  der  anwesenden
             (stimmberechtigten)  Mitglieder  an.  Enthaltungen  werden  nicht   sen seien, ändern an den Anforderungen an das Protokoll zu der
             mitgezählt.                                        Angabe der Zahlen der Ja- und der Nein-Stimmen nichts. Denn
                                                                der Feststellung des Abstimmungsergebnisses kommt im Vereins-
             Hiervon zu unterscheiden ist die „relative“ Stimmenmehrheit, bei   recht keine konstitutive Wirkung zu, da es kein fristgebundenes
             der es genügt, dass eine Abstimmungsalternative mehr Stimmen   Anfechtungsrecht  wie  etwa  bei  der  Aktiengesellschaft  gibt  (KG
             erhält als eine der anderen. Soll die nach § 32 Abs. 1 Satz 3 BGB   Berlin  unter  Hinweis  auf  BGH,  Urt.  v.  12.01.1987,  Az.  II  ZR
             geltende Mehrheitswahl modifiziert und anstelle der einfachen die   152/86; OLG Schleswig, Beschl. v. 12.01.2005, Az. 2 W 308/04).
             relative Mehrheit maßgebend sein, so bedarf dies nach der zwin-
             genden Vorschrift des § 40  BGB einer entsprechenden  Bestim-  Fazit:
             mung in der Satzung. Die dahingehende Regelung muss aus der   Bei  Abstimmungen  im  Verein  oder  Verband  sind  zwingend
             Satzung  klar  ersichtlich  sein  (OLG  München,  Beschl.  v.   die Zahlen der Ja- und der Nein-Stimmen festzustellen und im
             29.01.2008,  Az.  31  Wx  78/07,  31  Wx  81/07;  BGH,  Urt.  v.   Protokoll  festzuhalten.  Ansonsten  kann  das  Registergericht
             28.11.1988, Az. II ZR 96/88; BayObLG, in: FGPrax 1996, 74/75;   mangels Vorlage einer den gesetzlichen Erfordernissen ent-
             OLG Schleswig, Beschl. v. 12.01.2005, Az. 2 W 308/04).   sprechenden "Urkunde" die Eintragung verweigern.

             Sofern die Beschlussfassung Gegenstände betrifft, die zur Eintra-                     Stand: 11.10.2020
             gung  in  das  Vereinsregister  anzumelden  sind  (z.B.  Wahl  neuer
             Vorstandsmitglieder in den nach § 26 BGB vertretungsberechtig-
             ten Vorstand oder Satzungsänderungen), muss beachtet werden,   #SPORTEHRENAMT - NRW-TOUR 2021
             dass bei der Anmeldung zum Vereinsregister auch die Abschrift   Im Rahmen dieser Initiative möchte der Landessportbund NRW
             der  Urkunde  eingereicht  werden  muss,  aus  der  sich  der  Be-  Menschen der Zielgruppe 50+ für ein Engagement im Sportver-
             schluss ergibt (z. B. bei Satzungsänderungen: § 71 Abs. 1 Satz 3   ein  begeistern.  Dafür  wird  mit  einer  „Ehrenamtstour“  an  30
             BGB).                                               Standorten geworben. NRW-Sportvereine können sich ab sofort
                                                                 als Gastgeber für die Tour bewerben.
             Nach dem Beschluss des KG Berlin muss sich aus der Urkunde
             (meist  das  Protokoll  der  Mitgliederversammlung)  auch  ergeben,
             dass der Beschluss mit der dafür notwendigen Mehrheit gefasst
             worden ist. Dafür genügt es nicht, dass nur die Gesamtzahl der
             anwesenden  stimmberechtigten  Personen  und  die  Zahl  der  Ja-
             Stimmen in dem Protokoll aufgeführt sind. Vielmehr müssen auch
             die Nein-Stimmen angegeben werden, so das KG Berlin.
             Selbst wenn in dem Protokoll z. B. die Feststellung des Versamm-
             lungsleiters enthalten sind, dass die Kandidaten in die Vorstands-
             ämter gewählt oder die Satzungsänderungen wirksam beschlos-
                                                                   https://www.sportehrenamt.nrw/sei-dabei/nrwtour2021/

                                                                                              SiB Dezember 2020 -  25
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