Page 25 - Sport im Betrieb Dezember 2020
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Rechtliches
Die "einfache Mehrheit" der Mitgliederversammlung
Oder: Wann stimmen genügend Mitglieder zu?
In einem Verein oder Verband sind viele Beschlüsse von der Mit- Rechtsanwalt Patrick R. Nessler ist
gliederversammlung zu fassen. Nach § 32 Abs. 1 Satz 3 BGB bereits seit 2004 Generalsekretär des
entscheidet bei der Beschlussfassung grundsätzlich die Mehrheit Deutschen Betriebssportverbandes e. V.
der abgegebenen Stimmen. Zu diesen Beschlüssen gehören z. B. und seit 2015 auch Justiziar des Lan-
auch Wahlentscheidungen (BGH, Urt. V. 28.11.1988, Az. II ZR dessportverbandes für das Saarland
96/88). Dies gilt nur dann nicht, wenn die Satzung (§ 40 BGB) sowie Mitglied des Ausschusses für
oder das Gesetz (z.B. für Satzungsänderungen und Vereinsauflö- Rechts- und Satzungsfragen des Lan-
dessportbundes Berlin e.V.. Seit März
sung) ein anderes Mehrheitserfordernis aufstellt.
2016 ist er Dozent für Sport- und Ver-
Das Kammergericht (KG) Berlin hat in einer aktuellen Entschei- einsrecht an der Deutschen Hochschule
dung (Beschl. v. 23.05.2020, Az. 22 W 61/19) noch einmal klarge- für Prävention und Gesundheitsma- Rechtsanwalt Patrick R. Nessler
stellt, dass die “einfache Mehrheit” für einen Beschluss erreicht nagement.
ist, wenn für den Beschlussgegenstand mehr Stimmen abgege- Rechtsanwalt Patrick R. Nessler, DBSV-Generalsekretär
ben werden als gegen ihn. Dabei kommt es nach der gesetzlichen Kastanienweg 15, 66386 St. Ingbert, Tel.: 06894 9969237
Regelung nur auf die bei der konkreten Abstimmung abgegebe- Fax: 06894 9969238, Patrick.Nessler@Betriebssport.net
nen Stimmen an, nicht auf die Zahl der anwesenden
(stimmberechtigten) Mitglieder an. Enthaltungen werden nicht sen seien, ändern an den Anforderungen an das Protokoll zu der
mitgezählt. Angabe der Zahlen der Ja- und der Nein-Stimmen nichts. Denn
der Feststellung des Abstimmungsergebnisses kommt im Vereins-
Hiervon zu unterscheiden ist die „relative“ Stimmenmehrheit, bei recht keine konstitutive Wirkung zu, da es kein fristgebundenes
der es genügt, dass eine Abstimmungsalternative mehr Stimmen Anfechtungsrecht wie etwa bei der Aktiengesellschaft gibt (KG
erhält als eine der anderen. Soll die nach § 32 Abs. 1 Satz 3 BGB Berlin unter Hinweis auf BGH, Urt. v. 12.01.1987, Az. II ZR
geltende Mehrheitswahl modifiziert und anstelle der einfachen die 152/86; OLG Schleswig, Beschl. v. 12.01.2005, Az. 2 W 308/04).
relative Mehrheit maßgebend sein, so bedarf dies nach der zwin-
genden Vorschrift des § 40 BGB einer entsprechenden Bestim- Fazit:
mung in der Satzung. Die dahingehende Regelung muss aus der Bei Abstimmungen im Verein oder Verband sind zwingend
Satzung klar ersichtlich sein (OLG München, Beschl. v. die Zahlen der Ja- und der Nein-Stimmen festzustellen und im
29.01.2008, Az. 31 Wx 78/07, 31 Wx 81/07; BGH, Urt. v. Protokoll festzuhalten. Ansonsten kann das Registergericht
28.11.1988, Az. II ZR 96/88; BayObLG, in: FGPrax 1996, 74/75; mangels Vorlage einer den gesetzlichen Erfordernissen ent-
OLG Schleswig, Beschl. v. 12.01.2005, Az. 2 W 308/04). sprechenden "Urkunde" die Eintragung verweigern.
Sofern die Beschlussfassung Gegenstände betrifft, die zur Eintra- Stand: 11.10.2020
gung in das Vereinsregister anzumelden sind (z.B. Wahl neuer
Vorstandsmitglieder in den nach § 26 BGB vertretungsberechtig-
ten Vorstand oder Satzungsänderungen), muss beachtet werden, #SPORTEHRENAMT - NRW-TOUR 2021
dass bei der Anmeldung zum Vereinsregister auch die Abschrift Im Rahmen dieser Initiative möchte der Landessportbund NRW
der Urkunde eingereicht werden muss, aus der sich der Be- Menschen der Zielgruppe 50+ für ein Engagement im Sportver-
schluss ergibt (z. B. bei Satzungsänderungen: § 71 Abs. 1 Satz 3 ein begeistern. Dafür wird mit einer „Ehrenamtstour“ an 30
BGB). Standorten geworben. NRW-Sportvereine können sich ab sofort
als Gastgeber für die Tour bewerben.
Nach dem Beschluss des KG Berlin muss sich aus der Urkunde
(meist das Protokoll der Mitgliederversammlung) auch ergeben,
dass der Beschluss mit der dafür notwendigen Mehrheit gefasst
worden ist. Dafür genügt es nicht, dass nur die Gesamtzahl der
anwesenden stimmberechtigten Personen und die Zahl der Ja-
Stimmen in dem Protokoll aufgeführt sind. Vielmehr müssen auch
die Nein-Stimmen angegeben werden, so das KG Berlin.
Selbst wenn in dem Protokoll z. B. die Feststellung des Versamm-
lungsleiters enthalten sind, dass die Kandidaten in die Vorstands-
ämter gewählt oder die Satzungsänderungen wirksam beschlos-
https://www.sportehrenamt.nrw/sei-dabei/nrwtour2021/
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