Page 3 - Sport im Betrieb Februar 2020
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Editorial/Aktuelles
Liebe Betriebssportlerinnen
und Betriebssportler,
zunächst möchte ich Ihnen ein erfolgreiches und gesundes Jahr Auch der Betriebssport NRW möch-
2020 und einen gelungenen Start in ein neues Jahrzehnt wün- te seine Aus- und Weiterbildungs-
schen. angebote flexibler gestalten und auf
die individuelle Nachfrage seiner
Wie bereits in der letzten Ausgabe angesprochen, erwarten uns in
den nächsten Jahren einige Herausforderungen im Betriebssport Vereine reagieren.
NRW. Wir verzichten daher auf den bishe-
rigen Jahres-Bildungsplan in Pa-
Insbesondere müssen auch immer unsere Vereine und Ihre eh-
renamtlichen Vorstände auf die Herausforderungen der Zeit rea- pierform und setzen mehr auf Indivi-
dualität und Aktualität. Aus diesem Grund werden Sie unsere
gieren, um eine erfolgreiche Arbeit für ihre BSGen und SGen
leisten zu können. Fortbildungsangebote zukünftig nur in der SiB und vor allem auf
unserer neu gestalteten Online-Plattform finden. Diese wird übri-
Der Landessportbund NRW hat durch ein neueingeführtes, modu- gens schon bald unter den bekannten Adressen erreichbar sein.
lares Ausbildungssystem im Vereinsmanagement (siehe Seite 22)
eine Basis geschaffen, um die Aus- und Weiterbildung flexibler, Wir hoffen auf die zahlreiche Nutzung der Angebote, damit wir
fachspezifischer und zeitgemäßer gestalten zu können. Durch gemeinsam gut informiert den Betriebssport in NRW auch im
erheblich weniger Veranstaltungen mit Ortspräsenz ist es nun neuen Jahrzehnt erfolgreich gestalten können.
auch weniger schwierig, die Ausbildung (bis zum Vereinsmanager Wolfgang Busse
C) in den privaten und beruflichen Zeitplan einzubinden. WBSV Präsident
Vorankündigung
Mitgliederversammlung 2020
am 9. Mai 2020, 10:00 Uhr in Leverkusen
Das Präsidium des Westdeutschen Betriebssportverbandes e.V. lädt zur Mitgliederversammlung 2020
(gemäß §11 der Satzung des WBSV) recht herzlich ein.
Ort: BayArena, Bismarckstraße 122-124, 51373 Leverkusen , Webseite: www.bayarena.de
Nähre Informationen finden Sie in der kommenden Ausgabe der SiB,
auf unserer Webseite und Sie werden natürlich rechtzeitig auch durch unsere Einladung informiert.
Erneuter Nachtrag: Thema Transparenzregister - Wegfall der Gebührenpflicht
Kurz nach Redaktionsschluss der letzten SiB-Ausgabe erreichte uns eine Mitteilung vom DOSB vom 22.11.2019:
„Der DOSB hat in zwei Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung be-
stritten und – falls das Ministerium den Standpunkt des Verlages teilt – eine Änderung der entsprechenden Bestimmung im Geldwäsche-
gesetz gefordert. Auch einige Landessportbünde haben sich an Bundestagsabgeordnete aus ihrem Bundesland oder an die für den
Sport zuständigen Länderministerien gewandt.
…
Der Wegfall der Gebührenpflicht soll unstrittig sein und auf jeden Fall kommen. Lediglich rückwirkend bleibt es dabei, dass der Bundes-
anzeiger Verlag den geforderten geringen Betrag verlangen kann.
Die umfangreichen Bemühungen der Sportverbände, den Vereinen diese Belastung der meist ehrenamtlichen Kräfte zu ersparen, waren
somit erfolgreich, sofern es auf der „Zielgerade“ des Gesetzgebungsverfahrens nicht noch zu einer unerwarteten Wende kommt.“
Zurzeit liegen der SiB-Redaktion keine aktuellen Informationen zu einer endgültigen Regelung bzw. Einigung vor. Sobald dies der Fall
ist, werden wir diese hier bzw. auf betriebssport-nrw.de veröffentlichen. Informieren Sie sich auch gerne beim LSB NRW.
SiB Februar 2020 - 3