Page 4 - Sport im Betrieb Februar 2023
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Aktuelles


         Digitalförderung für Sportvereine in NRW

         Das Land NRW stellt den Sport-
         organisationen  insgesamt  30                                      Was wird gefördert?
         Mio.  Euro  EU-Fördermittel  zur                    Zuwendungsfähig sind:
         „Digitalisierung  des  Breiten-
         sports“ zur Verfügung.                              •  Laptops/Tablets/Notebooks

         Das  klingt  zuerst  einmal  nach  einer  Schlagzeile  und  man  mag   •  Digitale Whiteboards/ Smartboards
         denken: „Unser Verein bekommt ja sowieso wieder nichts davon   •  Videokonferenz-, Videoübertragungs- sowie Präsentationssysteme
         ab!“
                                                             •  Monitore & Computer-Lautsprecher
         Diesmal soll aber alles anders sein, denn antragsberechtigt sind
         neben Stadt- und Kreissportbünden, Trägern von Verbandssport-  •  Scanner mit Druckfunktion
         schulen,  Sportfachverbänden  und  Regionalverbänden,  Bun-  •  Digitale Fotokameras
         dessportfachverbänden  und  weiteren  Sportorganisationen  auch
         alle (gemeinnützigen) Vereine in Nordrhein-Westfalen.   •  Sound-und Videosysteme für die Kommunikation im Verwaltungs-
                                                                bereich (z. B. Videokonferenzen), Streaming, Anleitung
         Damit das auch alles gerecht abläuft, sind die 30 Millionen in un-
         terschiedliche Fördertöpfe aufgeteilt.              •  Netzwerktechnik, (Anlage Breitband-Internet-Zugang)
                                                             •  Digitale Steuerungstechnik zur energetischen Modernisierung (z.
                                                                B.: Autom. Beleuchtung; intelligente Heizungssteuerung)

                                                             •  WLAN-Router, Repeater, Access-Points
                                                             •  Zubehör, wie Mäuse, Tastaturen, Headsets, Webcams, etc.

                                                             •  Serversysteme, Speichermedien, Datenschutz- und Datensiche-
                                                                rungssysteme

                                                             •  digitale Zugangs- und Schließsysteme, Zahlungssysteme


         Der Großteil kommt also den Vereinen zugute. Damit auch nie-  Nicht zuwendungsfähig sind z. B.:
         mand zu kurz kommt, gibt es eine klare Budgetierung für die 54   •  Gegenstände, die im Zusammenhang mit der Sportausübung
         Stadt- und Kreissportbünde - je nach Anzahl der Mitgliedsvereine.
                                                                stehen
         Was soll denn überhaupt gefördert werden?
                                                             •  Dienstleistungen
         Förderziel ist die Optimierung der digitalen Infrastruktur von Sport-  •  Etwaige Einrichtungskosten oder sonstige mit der Anschaffung
         organisationen.  Dazu  zählen  beispielsweise  Investitionen  in  die   verbundene notwendige Dienstleistungen
         mediale Ausstattung mit entsprechender Hardware.
                                                             •  Desktop-/Stand-PCs (stationäre Computer)
         Die ehrenamtlichen Strukturen sollen gestärkt werden (z.B. Kom-
         munikation); Aus-, Fort- und Weiterbildung soll gefördert werden.   •  Drucker
         Es gibt also klare Zielvorstellungen, was bedeutet, dass nicht alles   •  Smartphones
         im Bereich der Digitalisierung zuwendungsfähig ist. Insbesondere
         gibt  es  nur  Zuwendungen  für  Hardware;  Dienstleistungen  oder   •  Sound- und Videosysteme zur unmittelbaren Sportausübung
         unabhängige  Software  werden  nicht  gefördert.  Auch  Hardware,   (Sportarten mit Musikbegleitung, Tanzen, Cheerleadern, etc.)
         die direkt mit dem Sportbetrieb zu tun hat (wie z.B. ein Soundsys-  •  Software, die ohne Bezug zur gekauften Hardware erworben wird
         tem für den Tanzsport), wird nicht unterstützt.
                                                             •  Erwerb oder Verlängerung von Softwareabonnements
         Welche  Hardware  genau  gefördert  wird,  könnt  Ihr  dem  grünen
         Kasten entnehmen.                                   •  Erstellung von Webseiten

         Natürlich kann man jetzt nicht einfach irgendwas beantragen, nur   •  Digitales Sportequipment wie z. Bsp. Segelflugsimulator, VR-
         weil die Kosten übernommen werden. Die Hardware muss zweck-  Fechtanzug, digitale Schießanlage, Zeitmessanlagen
         gebunden sein (die Zweckbindungsfrist beträgt immer drei Jahre).   •  Schulungen zur Nutzung der entsprechenden Hardware und Soft-
         Außerdem muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden.   ware


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