Page 4 - Sport im Betrieb Februar 2023
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Aktuelles
Digitalförderung für Sportvereine in NRW
Das Land NRW stellt den Sport-
organisationen insgesamt 30 Was wird gefördert?
Mio. Euro EU-Fördermittel zur Zuwendungsfähig sind:
„Digitalisierung des Breiten-
sports“ zur Verfügung. • Laptops/Tablets/Notebooks
Das klingt zuerst einmal nach einer Schlagzeile und man mag • Digitale Whiteboards/ Smartboards
denken: „Unser Verein bekommt ja sowieso wieder nichts davon • Videokonferenz-, Videoübertragungs- sowie Präsentationssysteme
ab!“
• Monitore & Computer-Lautsprecher
Diesmal soll aber alles anders sein, denn antragsberechtigt sind
neben Stadt- und Kreissportbünden, Trägern von Verbandssport- • Scanner mit Druckfunktion
schulen, Sportfachverbänden und Regionalverbänden, Bun- • Digitale Fotokameras
dessportfachverbänden und weiteren Sportorganisationen auch
alle (gemeinnützigen) Vereine in Nordrhein-Westfalen. • Sound-und Videosysteme für die Kommunikation im Verwaltungs-
bereich (z. B. Videokonferenzen), Streaming, Anleitung
Damit das auch alles gerecht abläuft, sind die 30 Millionen in un-
terschiedliche Fördertöpfe aufgeteilt. • Netzwerktechnik, (Anlage Breitband-Internet-Zugang)
• Digitale Steuerungstechnik zur energetischen Modernisierung (z.
B.: Autom. Beleuchtung; intelligente Heizungssteuerung)
• WLAN-Router, Repeater, Access-Points
• Zubehör, wie Mäuse, Tastaturen, Headsets, Webcams, etc.
• Serversysteme, Speichermedien, Datenschutz- und Datensiche-
rungssysteme
• digitale Zugangs- und Schließsysteme, Zahlungssysteme
Der Großteil kommt also den Vereinen zugute. Damit auch nie- Nicht zuwendungsfähig sind z. B.:
mand zu kurz kommt, gibt es eine klare Budgetierung für die 54 • Gegenstände, die im Zusammenhang mit der Sportausübung
Stadt- und Kreissportbünde - je nach Anzahl der Mitgliedsvereine.
stehen
Was soll denn überhaupt gefördert werden?
• Dienstleistungen
Förderziel ist die Optimierung der digitalen Infrastruktur von Sport- • Etwaige Einrichtungskosten oder sonstige mit der Anschaffung
organisationen. Dazu zählen beispielsweise Investitionen in die verbundene notwendige Dienstleistungen
mediale Ausstattung mit entsprechender Hardware.
• Desktop-/Stand-PCs (stationäre Computer)
Die ehrenamtlichen Strukturen sollen gestärkt werden (z.B. Kom-
munikation); Aus-, Fort- und Weiterbildung soll gefördert werden. • Drucker
Es gibt also klare Zielvorstellungen, was bedeutet, dass nicht alles • Smartphones
im Bereich der Digitalisierung zuwendungsfähig ist. Insbesondere
gibt es nur Zuwendungen für Hardware; Dienstleistungen oder • Sound- und Videosysteme zur unmittelbaren Sportausübung
unabhängige Software werden nicht gefördert. Auch Hardware, (Sportarten mit Musikbegleitung, Tanzen, Cheerleadern, etc.)
die direkt mit dem Sportbetrieb zu tun hat (wie z.B. ein Soundsys- • Software, die ohne Bezug zur gekauften Hardware erworben wird
tem für den Tanzsport), wird nicht unterstützt.
• Erwerb oder Verlängerung von Softwareabonnements
Welche Hardware genau gefördert wird, könnt Ihr dem grünen
Kasten entnehmen. • Erstellung von Webseiten
Natürlich kann man jetzt nicht einfach irgendwas beantragen, nur • Digitales Sportequipment wie z. Bsp. Segelflugsimulator, VR-
weil die Kosten übernommen werden. Die Hardware muss zweck- Fechtanzug, digitale Schießanlage, Zeitmessanlagen
gebunden sein (die Zweckbindungsfrist beträgt immer drei Jahre). • Schulungen zur Nutzung der entsprechenden Hardware und Soft-
Außerdem muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. ware
4 - SiB Februar 2023