Page 5 - Sport im Betrieb April 2022
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WBSV - Corona-Spezial
Man muss sich also weiterhin informieren, welche Regelun-
gen aktuell in einem Kreis, Bezirk oder Land gelten!
Es sollte - insbesondere auch im Sport -
oberstes Ziel sein, trotz der politischen Es gibt also keinen sogenannten „Freedom-Day“, an dem Corona
Entscheidungen dafür Sorge zu tragen, quasi für überwunden erklärt wird; vielmehr muss man davon
dass sich möglichst wenig Menschen ausgehen, dass die Einschränkungen wieder eingeführt werden.
weiter infizieren! Faktoren wie Urlaubsrückkehrer*innen nach den Ferien oder Ge-
flüchtete aus der Ukraine können kurzfristig zu der beschriebenen
Hotspot-Regelung führen.
Zudem sprechen viele - insbesondere Bundesgesundheitsminister
Veranstalter*innen wird empfohlen, die bisherigen Hygienemaß- Karl Lauterbach - von einer möglichen Verschärfung des Infekti-
nahmen, die sie für ihre Angebote entwickelt haben, beizubehal- onsschutzgesetzes im Herbst.
ten.
Das liegt insbesondere daran,
Insbesondere sollten die bekann- dass die Impfbereitschaft in
ten AHA-Regeln und auch das Deutschland mit 25% Ungeimpf-
Tragen von Masken in Innenräu- ten immer noch viel zu gering ist.
men beibehalten werden. Dennoch soll es wohl keinen neu-
So heißt es in der Corona- en Anlauf der Regierung für die
Schutzverordnung: „„Die Festle- Durchsetzung einer Impfpflicht
gung zusätzlicher verbindlicher geben.
Hygienemaßnahmen, Zugangsre- Inzwischen kennt Ihr sicher alle
gelungen und ähnlicher Schutz- jemanden, der mit Corona infiziert
maßnahmen, zum Beispiel Mas- ist oder war. Glücklicherweise
kenpflicht, kann im Rahmen des Hausrechts und der Veranstalter- führt die Omikron-Infektion zumeist zu einem recht milden Verlauf.
verantwortung erfolgen“. Aber gerade im Urlaub ist Vorsicht geboten, weil es immer wieder
So wird also die Verantwortung von der Politik auf die Privatperso- neue Mutationen geben kann, die nicht so „erträglich“ wie Omik-
nen bzw. hier auf die Vereine abgeschoben. ron sein könnten.
Hotspot-Regelung Fazit:
Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde eine soge- Planungssicherheit (auch im Sport) gibt es leider nicht.
nannte „Hotspot-Regelung“ eingeführt. Diese erlaubt Kreisen, Vielmehr ist weiterhin Vorsicht und Eigenverantwortung -
Städten und sogar ganzen Bundesländern, verschärfte Maßnah- auch seitens der Vereine - geboten. Außerdem bleibt es wich-
men vorzuschreiben, wenn sich das Infektionsgeschehen dort tig, sich über die lokalen Regelungen zu informieren.
wieder negativ entwickelt.
Da es allerdings keine spezifischen Grenzwerte oder Regelungen
gibt, ist diese Regelung eher schwammig. Bleibt gesund und lasst Euch impfen!
Informationsquellen zu Corona und der aktuellen Situation im Sport
Land NRW Impfregister NRW
Aktuelles von der Landesregierung https://coronaimpfung.nrw/impfregister
https://www.land.nrw/corona Weitergehende Informationen
Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Erlasse Informationen des Bundesgesundheitsministeriums
https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
zur-bekaempfung-der-corona-pandemie
Robert Koch Institut
Neue Fragen und Antworten zum Coronavirus
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/
https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum- nCoV.html
corona-virus
SiB April 2022 - 5