Page 5 - Sport im Betrieb April 2023
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Sport im BSV NRW


             Wie läuft das Antrags- und Auszahlungsverfahren ab?
             Pro Maßnahme werden maximal 500,- € gefördert!
             Der Durchführungszeitraum der Maßnahme ist vom 01.01.2023 -
             31.12.2023, d.h. die Maßnahme muss bis zum 31.12.2023 abge-
             schlossen werden.
             Die Antragsfrist endet am 10. Dezember 2023 oder wenn die zur
             Verfügung  gestellten  Landesmittel  ausgeschöpft  sind.  Dies  be-
             deutet, dass die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs beim
             Landessportbund NRW bearbeitet werden.
             Die  Antragsstellung  erfolgt  mittels  eines  Antragsvordrucks,  wel-
             cher  ausgefüllt  mit  den  entsprechenden  Anlagen  vorzugsweise   Förderung durch den Betriebssportverband NRW e.V.
             per Mail an uebungsarbeit@lsb.nrw einzureichen ist.
                                                                Gut ausgebildete und motivierte Übungsleitungen bzw. Funktions-
             Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden:
                                                                träger sind Voraussetzung für erfolgreiche Mitgliederbindung und
             https://www.lsb.nrw/fileadmin/global/media/Downloadcenter/  attraktive Angebote in zukunftsfähigen Vereinen.
             Foerderungen/UEbungsleiter_innen-Offensive/
             UELO_AN_Sportverein.pdf                            Daher bietet auch der Betriebssportverband NRW e.V. Qualifizie-
                                                                rungen an, die sich vorrangig an folgende Zielgruppen wenden:
             Sportvereine müssen einen Nachweis über die Gemeinnützig-
             keit vorlegen, dieser darf maximal fünf Jahre alt sein.   •  Sportpraxis (Übungsleiter/-innen Lizenzstufe C - Breitensport)
             Pro  Antragstellerin  oder  Antragsteller  dürfen  mehrere  Anträge   •  Vereinsmanagement (Vereinsmanager/-innen / Funktionäre)
             gestellt werden, weil pro Lizenzerwerber und pro Qualifizierungs-  Wir  unterstützen  also  die  Qualifizierung  von  Übungsleitungen,
             maßnahme ein Antrag gestellt wird.                 Trainern, aber auch Personen, die im Vereinsmanagement in den
             Eine Ausnahme bildet, wenn z.B. das Basismodul gemeinsam mit   Verbänden und Vereinen tätig sind, mit folgenden Maßnahmen:
             dem  Aufbaumodul  im  Durchführungszeitraum  absolviert  wird.  In   •  Reduzierung  der  Teilnahmegebühren  für  verbandseigene
             diesem Fall genügt ein Antrag für beide Module, wobei pro Modul   Veranstaltungen bis auf 0 Euro
             nicht mehr als 500 Euro gefördert werden können.
                                                                •  Anteilige Erstattung der entstehenden Ausbildungskosten für
             Nach  Prüfung  des  Antrags  erhaltet  Ihr  einen  Zuwendungsbe-  Übungsleitungen, Trainer sowie im Vereinsmanagement
             scheid, der die Förderung der Qualifizierungsmaßnahme zusagt.
             Nach  Absolvierung  der  Qualifizierungsmaßnahme  und  Einrei-  Das bedeutet: Neben den kostenfreien oder reduzierten Semina-
             chung der Belege (Lizenz, Teilnahmenachweis, Zertifikat, o.ä. +   ren, die auch immer in der SiB zu finden sind, fördern wir auch die
             Rechnung) werden die tatsächlich angefallenen Kosten bis zu 500   Ausbildung bei anderen Sportorganisationen.
             Euro erstattet.                                    Unsere Vereine und Verbände können die Ausbildungskosten von

             Zusatzkosten (wie z.B. Fahrtkosten, Parkgebühren, Übernachtung   erfolgreich  abgeschlossenen  Ausbildungen  zur  Übungsleitung,
             und Verpflegung) sind nicht zuwendungsfähig.       zum Trainer oder im Vereinsmanagement vom BSV NRW bezu-
                                                                schussen lassen. Auf Antrag des Vereins beteiligt sich der BSV
             Weitere Informationen gibt es beim LSB NRW unter   NRW an bis zu 50 Prozent der vom gemeinnützigen Verein ge-
             https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/  zahlten  Ausbildungskosten  bis  zu  einem  Höchstbetrag  von  400
             uebungsleiterinnen-offensive                       Euro je Verein, um möglichst viele Vereine mit den zur Verfügung
                                                                stehenden Mitteln fördern zu können.

                                                                Die Bedingungen, Informationen und den Förderantrag findet Ihr
                                                                im Downloadbereich unserer Webseite unter „Formulare Ordnun-
                                                                gen“ und „Qualifizierung“:

                                                                https://www.betriebssport-nrw.de/Downloads/
                                                                Formulare_Ordnungen

                                                                Wir  würden  uns  sehr  freuen,  wenn  wir  schon  bald  viele  neue
                                                                Übungsleiterinnen,  Übungsleiter,  Vereinsmanager  und  Vereins-
                                                                managerinnen in Euren und unseren Reihen begrüßen könnten.

                                                                                  Quelle & Fotos: © LSB NRW / BSV NRW


                                                                                                   SiB April 2023 -  5
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