Page 15 - Sport im Betrieb Juni 2021
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Rechtliches / Impressum
enthält § 31b BGB für Mitglieder des Vereins bzw. Verbands, die Rechtsanwalt Patrick R. Nessler ist
für den Verein oder Verband tätig sind. bereits seit 2004 Generalsekretär des
Deutschen Betriebssportverbandes e. V.
In beiden Fällen war Voraussetzung für die Haftungsbeschrän- und seit 2015 auch Justiziar des Lan-
kung, dass für die Tätigkeit - wenn überhaupt- für die mit seinem dessportverbandes für das Saarland
Vorstandsamt verbundene Arbeitszeit und -kraft nicht mehr als sowie Mitglied des Ausschusses für
720,00 € im Jahr erhalten durfte. Diese Vergütungsgrenze wurde Rechts- und Satzungsfragen des Lan-
mit Blick auf § 3 Nr. 26a des Einkommenssteuergesetzes (EStG) dessportbundes Berlin e.V.. Seit März
eingeführt. Mitglieder von Vereins- und Stiftungsorganen sowie 2016 ist er Dozent für Sport- und Ver-
Vereinsmitglieder sollten nicht auf die Haftungsprivilegien nach einsrecht an der Deutschen Hochschule
für Prävention und Gesundheitsma-
den §§ 31a und 31b verzichten müssen, weil ihnen für ihre Tätig- nagement. Rechtsanwalt Patrick R. Nessler
keit für den Verein oder die Stiftung eine geringfügige jährliche
Vergütung gewährt wird, die nach § 3 Nr. 26a EStG steuerfrei ist Rechtsanwalt Patrick R. Nessler, DBSV-Generalsekretär
(BT-Drs. 19/27274, S. 128). Trotzdem gilt die Haftungsbeschrän- Kastanienweg 15, 66386 St. Ingbert, Tel.: 06894 9969237
Fax: 06894 9969238, Patrick.Nessler@Betriebssport.net
kung in § 31a BGB und § 31b BGB unabhängig davon, ob der
jeweilige Verein oder Verband wegen der Förderung gemeinnützi- Entgelt in Höhe von 840,00 € im Jahr zahlt, die Vorstandsmitglie-
ger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke steuerbegünstigt ist.
der dadurch aber ihre Haftungsprivilegierung aus § 31a BGB ver-
Nach § 3 Nr. 26a EStG sind Einnahmen aus nebenberuflichen loren.
Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag eines wegen der Förderung
gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke steuerbe- Das hat der Gesetzgeber nun korrigiert.
günstigten Vereins oder Verbands, unabhängig von der konkreten Mit dem 7. Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
Art der Tätigkeit. Dieser Betrag war bisher auf 720,00 EUR im hat der Gesetzgeber § 31a BGB und § 31b BGB dahingehend
Jahr begrenzt. Mit dem am 29.12.2020 in Kraft getretenen Jah- geändert, dass die dortigen Entgeltgrenzen auf 840,00 € erhöht
ressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab wurden. Damit wurde die Haftungsregelung im Vereinsrecht an
01.01.2021 die sogenannte "Ehrenamtspauschale" des § 3 Nr. die Steuerbegünstigung der Tätigkeit betragsmäßig angepasst.
26a EStG auf 840,00 EUR im Jahr erhöht. Die Änderung gilt nach Art. 12 Abs. 5 ab dem Tag nach der Ver-
Die Beträge in den § 31a BGB und § 31b BGB wurden jedoch kündung des Gesetzes. Diese ist am 06.04.2021 im Bundesge-
nicht angepasst. Daher war es seit dem 01.01.2021 möglich, dass setzblatt erfolgt.
ein Verein z. B. an seine Vorstandsmitglieder -sofern die Satzung Stand: 06.04.2021
dies zulässt- nunmehr für die Vorstandstätigkeit ein steuerfreies
IMPRESSUM
„Sport im Betrieb“ (SiB) ist das amtliche Organ des Westdeutschen Redaktion:
Betriebssportverbandes e.V. und seiner Landes- und Kreisverbände. Dr. Sideris Karakatsanis, Marc Steßgen
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Ausgabe August 2021:
15. Juli 2021 Bildmaterial:
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Bitte haben Sie Verständnis, dass wir später eingehende Berichte nicht
mehr berücksichtigen können. Auflage/Erscheinungsweise
Die SiB erscheint zweimonatlich als gedruckte Ausgabe (Auflage z.Zt.
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