Page 4 - Sport im Betrieb August 2024
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Sport im BSV NRW
Prävention Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Das Landeskinderschutzgesetz von Mai 2022 fordert die Entwick-
lung, Anwendung und Überprüfung von Schutzkonzepten bei allen
Trägern von Angeboten nach dem Kinder- und Jugendförderungs-
gesetz NRW ein. Zu diesen Angeboten gehören auch die sportli-
che und freizeitorientierte Jugendarbeit. Damit fallen alle Mitglied-
sorganisationen des LSB und Vereine, die Angebote mit Kindern
und Jugendliche durchführen, unter die Regelungen des Geset-
zes.
Die Relevanz und Wichtigkeit des Themas für den Sport wurden
durch die Beschlüsse auf der Mitgliederversammlung des Lan-
dessportbundes im Februar 2023 und auf dem Jugendtag der
Sportjugend im November 2022 nochmals bekräftigt.
Wichtiger Vorstandsbeschluss
Was bedeutet das für den BSV NRW?
Natürlich hat der Vorstand des BSV NRW sofort reagiert. So wur-
Auch wenn der Anteil von Kindern und Jugendlichen (bis 27 Jah- de die folgende Erklärung verfasst:
re) in unserem Verband (leider) relativ gering ist, so ist er jedoch
nicht zu vernachlässigen. „Der Vorstand des Betriebssportverbandes NRW beschließt die
Umsetzung des Themas: "Prävention von und Intervention bei
Daher ist auch der BSV NRW dazu angehalten, den inzwischen sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport" sowie die
formulierten Vorgaben des LSB NRW zu entsprechen. Erstellung eines Schutzkonzepts zum Schutz unserer Mitglieder
Nachzuweisen sind beim LSB NRW bis zum 31.12.2024: vor Gewalt und zur angemessenen Reaktion auf Vorfälle.
Wir verpflichten uns zur kontinuierlichen Weiterentwicklung und
• Positionierung und Verankerung (Beschluss des Präsidiums/
Jugend) Aktualisierung des Schutzkonzeptes, einschließlich darin enthalte-
ner Maßnahmen, um den aktuellen Standards und Anforderungen
• Durchführung einer organisationsspezifischen Risikoanalyse gerecht zu werden. Mit diesem Beschluss setzen wir ein starkes
• Beschluss und Benennung von mind. einer Ansprechperson Zeichen für den Schutz und das Wohl unserer Mitglieder sowie für
ein respektvolles und sicheres sportliches Umfeld.“
• Eignung von Mitarbeitenden (Einsichtnahme in das Erweiterte
Führungszeugnis/ Unterzeichnung des Ehrenkodex) Wie geht es weiter?
Der Vorstand des BSV NRW nimmt alle Informationsangebote
wahr, um immer auf dem Laufenden zu sein.
Parallel arbeitet man an den vorausgesetzten Kriterien bzw. an
einem Konzept, wie man diesen entsprechen kann.
Man macht sich aber natürlich auch Gedanken darüber, ob diese
Voraussetzungen nur für den BSV NRW oder auch für seine
Kreisverbände und die Mitgliedsvereine gelten.
Die Mitgliedsverbände des BSV NRW werden bei der nächsten
BKV-Runde (voraussichtlich im Oktober) umfassend zu diesem
Thema informiert werden.
Was bedeutet das für Vereine im BSV NRW?
Die genannte Frist gilt nicht für Vereine oder BSGen!
Dennoch macht es natürlich Sinn, sich bereits jetzt mit diesem
Thema auseinander zu setzen und sich zu informieren. Man kann
davon ausgehen, dass es demnächst auch entsprechende Vorga-
ben für Vereine geben wird.
Eine gute Hilfestellung findet man beim LSB NRW unter:
https://www.lsb.nrw/unsere-themen/schutz-vor-gewalt-im-sport.
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