Page 4 - Sport im Betrieb August 2024
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Sport im BSV NRW

         Prävention Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

         Das Landeskinderschutzgesetz von Mai 2022 fordert die Entwick-
         lung, Anwendung und Überprüfung von Schutzkonzepten bei allen

         Trägern von Angeboten nach dem Kinder- und Jugendförderungs-
         gesetz NRW ein. Zu diesen Angeboten gehören auch die sportli-
         che und freizeitorientierte Jugendarbeit. Damit fallen alle Mitglied-
         sorganisationen des LSB und Vereine, die Angebote mit Kindern
         und Jugendliche durchführen, unter die Regelungen des Geset-
         zes.

         Die Relevanz und Wichtigkeit des Themas für den Sport wurden
         durch  die  Beschlüsse  auf  der  Mitgliederversammlung  des  Lan-
         dessportbundes  im  Februar  2023  und  auf  dem  Jugendtag  der
         Sportjugend im November 2022 nochmals bekräftigt.
                                                            Wichtiger Vorstandsbeschluss
         Was bedeutet das für den BSV NRW?
                                                            Natürlich hat der Vorstand des BSV NRW sofort reagiert. So wur-
         Auch wenn der Anteil von Kindern und Jugendlichen (bis 27 Jah-  de die folgende Erklärung verfasst:
         re) in unserem Verband (leider) relativ gering ist, so ist er jedoch
         nicht zu vernachlässigen.                          „Der  Vorstand  des  Betriebssportverbandes  NRW  beschließt  die
                                                            Umsetzung  des  Themas:  "Prävention  von  und  Intervention  bei
         Daher ist auch der BSV NRW dazu angehalten, den inzwischen   sexualisierter  und  interpersoneller  Gewalt  im  Sport"  sowie  die
         formulierten Vorgaben des LSB NRW zu entsprechen.   Erstellung  eines  Schutzkonzepts  zum  Schutz  unserer  Mitglieder

         Nachzuweisen sind beim LSB NRW bis zum 31.12.2024:   vor Gewalt und zur angemessenen Reaktion auf Vorfälle.
                                                            Wir  verpflichten  uns  zur  kontinuierlichen  Weiterentwicklung  und
         •  Positionierung und Verankerung (Beschluss des Präsidiums/
            Jugend)                                         Aktualisierung des Schutzkonzeptes, einschließlich darin enthalte-
                                                            ner Maßnahmen, um den aktuellen Standards und Anforderungen
         •  Durchführung einer organisationsspezifischen Risikoanalyse   gerecht zu werden. Mit diesem Beschluss setzen wir ein starkes
         •  Beschluss und Benennung von mind. einer Ansprechperson   Zeichen für den Schutz und das Wohl unserer Mitglieder sowie für
                                                            ein respektvolles und sicheres sportliches Umfeld.“
         •  Eignung von Mitarbeitenden (Einsichtnahme in das Erweiterte
            Führungszeugnis/ Unterzeichnung des Ehrenkodex)   Wie geht es weiter?
                                                            Der  Vorstand  des  BSV  NRW  nimmt  alle  Informationsangebote
                                                            wahr, um immer auf dem Laufenden zu sein.
                                                            Parallel  arbeitet  man  an  den  vorausgesetzten  Kriterien  bzw.  an
                                                            einem Konzept, wie man diesen entsprechen kann.
                                                            Man macht sich aber natürlich auch Gedanken darüber, ob diese
                                                            Voraussetzungen  nur  für  den  BSV  NRW  oder  auch  für  seine
                                                            Kreisverbände und die Mitgliedsvereine gelten.
                                                            Die Mitgliedsverbände des  BSV NRW werden bei der nächsten
                                                            BKV-Runde  (voraussichtlich  im  Oktober)  umfassend  zu  diesem
                                                            Thema informiert werden.
                                                            Was bedeutet das für Vereine im BSV NRW?

                                                            Die genannte Frist gilt nicht für Vereine oder BSGen!
                                                            Dennoch  macht  es  natürlich  Sinn,  sich  bereits  jetzt  mit  diesem
                                                            Thema auseinander zu setzen und sich zu informieren. Man kann
                                                            davon ausgehen, dass es demnächst auch entsprechende Vorga-
                                                            ben für Vereine geben wird.

                                                            Eine gute Hilfestellung findet man beim LSB NRW unter:
                                                            https://www.lsb.nrw/unsere-themen/schutz-vor-gewalt-im-sport.




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