Page 19 - Bildungsplan BSV NRW
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Förderung von Qualifizierung durch den BSV NRW


         Der BSV NRW unterstützt die Qualifizie-
         rung  von  Übungsleitungen,  Trainern
         sowie Personen, die im Vereinsmanage-
         ment  in  den  Verbänden  und  Vereinen
         tätig  sind,  mit  folgenden  Maßnahmen
         (für gemeinnützige Vereine):

         •  Reduzierung  der  TN-Gebühren  für
            verbandseigene  Veranstaltungen  bis
            auf 0 €

         •  Anteilige  Erstattung  der  den  Vereinen  entstehenden  Ausbildungskosten
            für Übungsleitungen, Trainer sowie im Vereinsmanagement

         Im Einzelnen bedeutet dies Folgendes:
         Veranstaltungen des BSV NRW:
         Online-Fortbildungen sowie Präsenzveranstaltungen mit bis zu 4 Lerneinhei-
         ten  (LE)  werden  ohne  TN-Gebühr  angeboten.  Für  Präsenzveranstaltungen
         mit mehr als 4 LE reduziert sich die TN-Gebühr um bis zu 55 Prozent.
         Ausbildung bei anderen Sportorganisationen:
         Unsere  Vereine  und  Verbände  können  die  Ausbildungskosten  von  erfolg-
         reich  abgeschlossenen  Ausbildungen  zur  Übungsleitung,  zum  Trainer  oder
         im Vereinsmanagement z.B. beim LSB NRW oder in den Sportbünden vom
         BSV NRW bezuschussen lassen.

         Auf Antrag des Vereins beteiligt sich der BSV NRW an bis zu 50 Prozent der
         vom gemeinnützigen Verein gezahlten Ausbildungskosten (maximal 400,- €
         pro Verein und Jahr).
         Was bedeutet das für die Seminare in diesem Bildungsplan?
         Die Online-Seminare, die im Normalfall 90 Minuten (von 18:00 Uhr bis 19:30
         Uhr) dauern, sind für Mitglieder von gemeinnützigen Vereinen und Verbän-
         den  kostenlos.  Mitglieder  von  nicht  gemeinnützigen  Vereinen  zahlen  eine
         Teilnahmegebühr von 15,- €.

         Eine Ausnahme der o.g. Regelungen ist der Erste-Hilfe-Grundkurs, der eine
         Länge von 9 LE (7,5 Stunden inkl. Pause) hat. Auch hier sind nur die Teil-
         nahmegebühren  der  Online-Seminare  fällig;  für  Gemeinnützige  entfallen
         auch hier die Gebühren.

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