Page 4 - Sport im Betrieb Oktober 2020
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WBSV - Corona-Spezial


         Das SiB-Corona-Update                                                           Corona-Update
         Wie kann es oder soll es im Betriebssport weitergehen?                         Stand: 16.09.2020
         Auch wenn in den Nachrichten zeitweise andere Themen Corona
         etwas in den Hintergrund drängen, muss man doch immer wieder
         feststellen,  dass  und  wie  stark  das  Virus  immer  noch  unseren
         Alltag bestimmt.
         An manches hat man sich irgendwie gewöhnt, obwohl man es gar
         nicht  will;  die  meisten  machen  eben  das,  was  sein  muss,  und
         halten  sich  an  die  Regeln.  Aus  diesem  Grund  kann  man  in
         Deutschland auch mit Fug und Recht behaupten, dass die Lage
         weitestgehend unter Kontrolle ist.
         Die Zahlen steigen wieder! Gibt es eine zweite Welle?

         Wie  man  aus  den  Nachrichten  erfahren  kann,  ist  die
         „Sommerpause“  vorbei  und  die  Zahlen  sind  örtlich  wieder  auf
         Werte  von  Ende  April  angestiegen.  Kommt  jetzt  die  befürchtete
         Zweite Welle mit einem neuerlichen Lockdown?
         Dabei sollte man beachten, warum die Zahlen wieder gestiegen
         sind und vielleicht weiter steigen:                Mit Spannung wurde die neue CoronaSchVO am 15.09.20 erwar-

         •  Im Sommer ist man öfter draußen an der Luft, wo eine Anste-  tet  -  allerdings  weniger  wegen  neuer  Regeln  für  die  Sport-
            ckungsgefahr geringer ist als in geschlossenen Räumen.   ler*innen, sondern wegen weiterer Lockerungen im Umgang mit
                                                            Zuschauern. Natürlich ist das für viele Sportvereine (existenziell)
         •  Urlaubsrückkehrer  haben  Infektionen  mitgebracht,  die  sogar   wichtig; im Betriebssport-NRW müssen wir aber vorrangig ande-
            teilweise durch falsche Teststrategien nicht erkannt wurden.   ren Punkten Beachtung schenken.
         •  Die Zahl der Verschwörungsschwätzer, Corona-Leugner und   Was ist beim Sport bzw. der Wiederaufnahme zu beachten?
            Demo-Mitläufer  steigt;  manche  beeinflussen  „vernünftige“
            Leute, denen die Auflagen einfach zu anstrengend werden.   Zunächst ist es besonders wichtig, dass es geeignete Vorkehrun-
                                                            gen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts
         Da  jedoch  bei  der  großen  Mehrheit  diszipliniertes  Verhalten  zu   und  zur  Gewährleistung  eines  Mindestabstands  von  1,5  Metern
         beobachten  ist,  man  sowieso  inzwischen  mehr  über  Covid-19   (auch  in  Dusch-  und  Waschräumen,  Umkleide-,  Gesellschafts-
         weiß und weil es keinen „Hygiene-Notstand“ wie im Frühjahr gibt,   und  sonstigen  Gemeinschaftsräumen  sowie  in  Warteschlangen)
         kann man hoffen, dass es bei uns nicht zu dieser Zweiten Welle   zwischen Personen gibt, die nicht direkt verwand sind oder aus
         und noch weniger zu einem bundesweiten Lockdown kommt.   Hausgemeinschaften kommen.
         Wie geht es weiter mit dem (Betriebs-) Sport?      Unter Beachtung dieser Vorgaben ist die Ausübung von kontakt-

         Bereits die ab 15.06.2020 gültige Fassung der CoronaSchutzVer-  freiem  Sport  erlaubt.  Schwieriger  wird  es  bei  Kontaktsport,  den
         ordnung (CoronaSchVO) billigte den Sportvereinen in NRW wie-  Gruppen von bis zu 30 Personen in der Halle und auch im Freien
         der erweiterte Möglichkeiten ihren Sport zu betreiben. Große Ver-  ausüben dürfen.
         änderungen hat es seitdem nicht mehr gegeben, obwohl es unge-  Wer zählt zu den 30 Personen?
         fähr  zweimal  pro  Monat  eine  aktualisierte  Ausgabe  der
         CoronaSchVO gibt, in der insbesondere der § 9 von den Sportver-  Hier geht es um die Sportler*innen, die tatsächlich Kontaktsport
         einen zu beachten ist. Auf der Webseite des LSB (VIBSS) findet   betreiben,  d.h.  alle  aktiven  Spieler*innen  oder  diese,  die  durch
         man immer die aktuelle Version der CoronaSchVO unter https://  eine Einwechslung aktiv werden.
         www.vibss.de/vereinsmanagement/ablage-slider/coronavirus-  Nicht  dazu  gehören  Trainer/Übungsleiter*innen,  die  den  1,5  m-
         covid-19-sars-cov-2/.                              Abstand einhalten können. Selbst die Schiedsrichter*innen, die oft
                                                            „näher dran“ sind, müssen nicht zu den 30 Personen zählen, da
         Da die CoronaSchVO nicht leicht zu lesen und zu interpretieren
         ist, es noch Anlagen zu dieser Verordnung gibt und wir wissen,   man diesen (wie z.B. beim Joggen in einer Laufgruppe) nur ein
         dass  die  Vereine  unterschiedlich  vorsichtig  an  die  Problematik   minimales Kontakt- und Infektionsrisiko bestätigt.
         herangehen,  wollen  wir  hier  nicht  nur  einige  besondere  Punkte   Voraussetzung für diese größeren Gruppen ist die  Nachverfolg-
         erläutern,  sondern  geben  Euch  (wie  in  der  Juni-Ausgabe)  auf   barkeit der Kontakte (z.B. durch eine Teilnehmerliste) und dass
         Seite  8  einige  Links  an  die  Hand,  über  die  Ihr  ständig  aktuelle   darauf geachtet wird, dass sich diese Gruppen nicht mit anderen
         Informationen abrufen könnt.                       durchmischen.  Um  das  zu  gewährleisten,  sollte  man  zeitliche

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