Page 5 - Sport im Betrieb Oktober 2020
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WBSV - Corona-Spezial
Abstände zwischen z.B. Übungseinhei-
ten festlegen, möglichst die Nutzung von
unterschiedlichen Ein- und Ausgängen.
Diese Pausen sind auch zur Reinigung
und Desinfizierung der Sportstätten und
Geräte (inkl. Umkleiden/Duschen) zu nutzen.
Für die betreffende Gruppe wird der Trainings- und Wettkampfbe-
Die Sportler*innen müssen eigene Getränke und Handtücher trieb eingestellt, bis das Gesundheitsamt über das weitere Vorge-
mitbringen. Kein Muss aber gelebte Praxis: Die Sportler*innen hen entschieden und informiert hat. Genau für diesen Fall sind die
verzichten meistens auf das Duschen und Umziehen bei der Daten der Kontaktpersonen zu erfassen, um die Rückverfolgbar-
Sportstätte. keit zu gewährleisten.
Was ist bei An- und Abreise zum Sport zu beachten? Listen zur Nachverfolgung und der Datenschutz
Bei der An– und Abreise in Fahrgemeinschaften ist zu beachten, Die Kontaktdaten (Vor-/Name, Anschrift, Telefonnummer) sowie
dass die gleichen Regelungen wie für Fahrten im öffentlichen die Teilnahme an bestimmten Kursen ggf. nebst dem Aufenthalts-
Bereich gelten: Bei vier und mehr Insassen sollten bis auf den/die zeitraum (Zeitpunkt des Betretens und Verlassens) sind zu erfas-
Fahrer*in alle eine Mund-Nase-Bedeckung tragen, es sei denn die sen und für einen Zeitraum von vier Wochen aufzubewahren. Auf
Insassen kommen aus maximal zwei Haushalten oder sind in Verlangen sind diese dem zuständigen Gesundheitsamt zu über-
gerader Linie verwandt. Eine Maskenpflicht gilt nur im öffentlichen geben.
Personenverkehr (ÖPNV, Züge, Taxis), nicht aber in kleinen, pri-
vaten Fahrgemeinschaften. Dort wird das Tragen aber empfohlen. Weigert sich eine Person ihr Einverständnis abzugeben, ist die-
ser der Zugang zum Sport- bzw. Trainingsgelände zu verwehren.
Bei größeren Gruppen Es sollten pro Trainingseinheit bzw. Sportangebot Listen geführt
bis zu 10 Personen werden. Vor Ort zuständig für die ordnungsgemäße Erfassung der
muss der Abstand nicht Daten und den vertraulichen Umgang mit den Listen ist zunächst
eingehalten werden, der jeweilige Leiter des Sportangebots, des Trainings oder Kur-
solange diese Gruppen ses. Die offene Auslage bereits ausgefüllter Listen ist daten-
sich nicht durchmischen. schutzrechtlich nicht zulässig. Nach Beendigung einer Trainings-
Etwas unlogisch ist, dass einheit oder eines Kurses sind die Listen zentral durch den Verein
das nur für die An– und als Verantwortlichen unter Wahrung der Vertraulichkeit und Da-
Abreise gilt, weil sich die tensicherheit für den festgelegten Zeitraum aufzubewahren und
Gruppen ja während des Kontaktsports doch wieder durchmi- nach Ablauf des festgelegten Zeitraums vollständig zu vernichten.
schen können, weil ja bis zu 30 Personen erlaubt sind. Der Grund
hierfür könnte sein, dass man beim Sport nicht unbedingt lange Information ist alles!
Zeit in dauerhaftem Kontakt ist, wie es z.B. in der Fahrt im Bus Natürlich können wir in der SiB nicht alle Szenarien darstellen und
der Fall wäre. nicht allumfassend informieren, denn
Nutzung von Sportstätten durch mehrere Vereine • es kann Unterschiede zwischen den Kommunen geben, ins-
besondere, wenn dort die Infektionsgrenze überschritten wird
Neben der Beachtung der Hygienevorschriften und dass sich
Gruppen nicht durchmischen dürfen, sind Hygienekonzepte unter • Arbeitgeber können eigene Regeln (zum Beispiel zur Hallen-
den Vereinen und ggf. mit der Kommune oder dem Gesundheits- nutzung oder Freizeit-Sportgruppen) aufstellen, um die Mitar-
amt abzustimmen. Wichtig: Am Ende ist jeder Verein für sein Hy- beiter*innen zu schützen.
gienekonzept und dessen Beachtung selbst verantwortlich.
• je nach Sportart können unterschiedliche Richtlinien von über-
Was tun bei einem Verdachtsfall in einer Gruppe? geordneten Verbänden oder Fachverbänden aufgestellt sein.
Sollte während oder nach einer Trainingseinheit, einem Kurs oder Daher ist es wichtig, sich als Verein aktuell und umfassend bei
einem Wettkampf ein Verdachtsfall oder ein bestätigter Coronafall den jeweiligen Stellen zu informieren. Auch der Austausch mit
bekannt werden, ist unmittelbar das zuständige Gesundheitsamt anderen Vereinen macht Sinn, wie z.B. das monatliche Online-
einzuschalten (Gesundheitsamtfinder: tools.rki.de/PLZTool/). Das Treffen der Vereine im BKV Mittelrhein-West zeigt.
Gesundheitsamt entscheidet dann über das weitere Vorgehen.
Die Online-Informationsangebote - gerade auch vom Lan-
Die betreffende Person darf auf keinen Fall weiter am Vereins- dessportbund NRW - sind inzwischen sehr umfangreich und be-
sport teilnehmen und ist aufzufordern, sich testen zu lassen. Alle antworten die meisten Fragen, die sich Verantwortliche für Verei-
beteiligten Aktiven sollten über diesen Fall informiert werden – ne stellen könnten. Die wichtigsten Links haben wir auch in dieser
jedoch ohne den Namen des/der Betroffenen zu nennen! Ausgabe auf Seite 8 übersichtlich zusammengestellt.
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