Page 5 - Sport im Betrieb Oktober 2020
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WBSV - Corona-Spezial

             Abstände  zwischen  z.B.  Übungseinhei-
             ten festlegen, möglichst die Nutzung von
             unterschiedlichen Ein- und Ausgängen.

             Diese  Pausen  sind  auch  zur  Reinigung
             und Desinfizierung der Sportstätten und
             Geräte (inkl. Umkleiden/Duschen) zu nutzen.
                                                                Für die betreffende Gruppe wird der Trainings- und Wettkampfbe-
             Die  Sportler*innen  müssen  eigene  Getränke  und  Handtücher   trieb eingestellt, bis das Gesundheitsamt über das weitere Vorge-
             mitbringen.  Kein  Muss  aber  gelebte  Praxis:  Die  Sportler*innen   hen entschieden und informiert hat. Genau für diesen Fall sind die
             verzichten  meistens  auf  das  Duschen  und  Umziehen  bei  der   Daten der Kontaktpersonen zu erfassen, um die Rückverfolgbar-
             Sportstätte.                                       keit zu gewährleisten.

             Was ist bei An- und Abreise zum Sport zu beachten?   Listen zur Nachverfolgung und der Datenschutz
             Bei der An– und Abreise in Fahrgemeinschaften ist zu beachten,   Die  Kontaktdaten  (Vor-/Name,  Anschrift,  Telefonnummer)  sowie
             dass  die  gleichen  Regelungen  wie  für  Fahrten  im  öffentlichen   die Teilnahme an bestimmten Kursen ggf. nebst dem Aufenthalts-
             Bereich gelten: Bei vier und mehr Insassen sollten bis auf den/die   zeitraum (Zeitpunkt des Betretens und Verlassens) sind zu erfas-
             Fahrer*in alle eine Mund-Nase-Bedeckung tragen, es sei denn die   sen und für einen Zeitraum von vier Wochen aufzubewahren. Auf
             Insassen  kommen  aus  maximal  zwei  Haushalten  oder  sind  in   Verlangen sind diese dem zuständigen Gesundheitsamt zu über-
             gerader Linie verwandt. Eine Maskenpflicht gilt nur im öffentlichen   geben.
             Personenverkehr (ÖPNV, Züge, Taxis), nicht aber in kleinen, pri-
             vaten Fahrgemeinschaften. Dort wird das Tragen aber empfohlen.    Weigert sich eine Person ihr Einverständnis  abzugeben, ist die-
                                                                ser der Zugang zum Sport- bzw. Trainingsgelände zu verwehren.
             Bei  größeren  Gruppen                             Es sollten pro Trainingseinheit bzw. Sportangebot Listen geführt
             bis  zu  10  Personen                              werden. Vor Ort zuständig für die ordnungsgemäße Erfassung der
             muss  der  Abstand  nicht                          Daten und den vertraulichen Umgang mit den Listen ist zunächst
             eingehalten  werden,                               der jeweilige Leiter des Sportangebots, des Trainings oder Kur-
             solange  diese  Gruppen                            ses.  Die  offene  Auslage  bereits  ausgefüllter  Listen  ist  daten-
             sich nicht durchmischen.                           schutzrechtlich nicht zulässig. Nach Beendigung einer Trainings-
             Etwas unlogisch ist, dass                          einheit oder eines Kurses sind die Listen zentral durch den Verein
             das nur für die An– und                            als  Verantwortlichen  unter  Wahrung  der  Vertraulichkeit  und  Da-
             Abreise gilt, weil sich die                        tensicherheit  für  den  festgelegten  Zeitraum  aufzubewahren  und
             Gruppen  ja  während  des  Kontaktsports  doch  wieder  durchmi-  nach Ablauf des festgelegten Zeitraums vollständig zu vernichten.
             schen können, weil ja bis zu 30 Personen erlaubt sind. Der Grund
             hierfür könnte sein, dass man beim Sport nicht unbedingt lange   Information ist alles!
             Zeit in dauerhaftem Kontakt ist, wie es z.B. in der Fahrt im Bus   Natürlich können wir in der SiB nicht alle Szenarien darstellen und
             der Fall wäre.                                     nicht allumfassend informieren, denn
             Nutzung von Sportstätten durch mehrere Vereine     •  es kann Unterschiede zwischen den Kommunen geben, ins-
                                                                   besondere, wenn dort die Infektionsgrenze überschritten wird
             Neben  der  Beachtung  der  Hygienevorschriften  und  dass  sich
             Gruppen nicht durchmischen dürfen, sind Hygienekonzepte unter   •  Arbeitgeber können eigene Regeln (zum Beispiel zur Hallen-
             den Vereinen und ggf. mit der Kommune oder dem Gesundheits-  nutzung oder Freizeit-Sportgruppen) aufstellen, um die Mitar-
             amt abzustimmen. Wichtig: Am Ende ist jeder Verein für sein Hy-  beiter*innen zu schützen.
             gienekonzept und dessen Beachtung selbst verantwortlich.
                                                                •  je nach Sportart können unterschiedliche Richtlinien von über-
             Was tun bei einem Verdachtsfall in einer Gruppe?      geordneten Verbänden oder Fachverbänden aufgestellt sein.

             Sollte während oder nach einer Trainingseinheit, einem Kurs oder   Daher ist es wichtig,  sich als  Verein aktuell und umfassend bei
             einem Wettkampf ein Verdachtsfall oder ein bestätigter Coronafall   den  jeweiligen  Stellen  zu  informieren.  Auch  der  Austausch  mit
             bekannt werden, ist unmittelbar das zuständige Gesundheitsamt   anderen  Vereinen  macht  Sinn,  wie  z.B.  das  monatliche  Online-
             einzuschalten (Gesundheitsamtfinder: tools.rki.de/PLZTool/). Das   Treffen der Vereine im BKV Mittelrhein-West zeigt.
             Gesundheitsamt entscheidet dann über das weitere Vorgehen.
                                                                Die  Online-Informationsangebote  -  gerade  auch  vom  Lan-
             Die  betreffende  Person  darf  auf  keinen  Fall  weiter  am  Vereins-  dessportbund NRW - sind inzwischen sehr umfangreich und be-
             sport teilnehmen und ist aufzufordern, sich testen zu lassen. Alle   antworten die meisten Fragen, die sich Verantwortliche für Verei-
             beteiligten  Aktiven  sollten  über  diesen  Fall  informiert  werden  –   ne stellen könnten. Die wichtigsten Links haben wir auch in dieser
             jedoch ohne den Namen des/der Betroffenen zu nennen!   Ausgabe auf Seite 8 übersichtlich zusammengestellt.


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