Page 4 - Sport im Betrieb Dezember 2020
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WBSV - Corona-Spezial


         Das SiB-Corona-Update                                                           Corona-Update
         Was ist aktuell möglich und wie geht es weiter?                                Stand: 16.11.2020
         Man kann darüber diskutieren, was die Gründe für den
         neuerlichen Anstieg der Infektionszahlen sind...

         Natürlich halten sich die Menschen in dieser Jahreszeit
         wieder  sehr  viel  mehr  in  geschlossenen  Räumen  auf
         und erhöhen dadurch das Ansteckungsrisiko. Aber nur
         Infizierte können jemanden anstecken und davon gab
         es ja nicht so viele. Haben die, die unbedingt verreisen
         mussten,  das  Virus  wieder  verstärkt  eingeschleppt?
         Haben die sogenannten „Querdenker“ oder einfach nur
         Leute, die nicht auf Warnungen hören, für die Ausbrei-
         tung gesorgt? Wir können nicht so genau sagen, wem
         wir sie verdanken, fest steht nur:
                                                            Lockdown-Light die Zahlen wieder so in den Griff bekommt, dass
         Die „zweite Welle“ ist da!                         man ab Dezember wieder etwas „lockern“ kann. Inzwischen sieht

         Einen  Tag  nach  dem  Redakti-                    es  allerdings  so  aus,  dass  uns  die  Beschränkungen  noch  eine
         onsschluss  dieser  Ausgabe                        ganze Weile erhalten bleiben und vielleicht sogar eher verstärkt
         trafen  sich  in  Berlin  wieder                   werden müssen.
         Kanzlerin  und  Ministerpräsi-                     Wenn  wir  uns  also  an  den  aktuellen  Verordnungen  orientieren,
         dent*innen,  um  das  weitere                      bedeutet das für den Sport:
         Vorgehen  in  Sachen  Corona-
         Beschränkungen  zu  bespre-                        •  Organisierter  Trainings-  und  Sportbetrieb  ist  nicht  gestattet,
         chen.                                                 ebenso die Ausübung von Mannschaftssport.
                                                            •  Der Individualsport in geschlossenen Räumlichkeiten, z. B. in
         Wir hätten Euch jetzt gerne berichtet, auf was wir uns nach den
         aktuellem  November-“Wellenbrecher“-Lockdown  einzustellen   Sporthallen, Gymnastikräumen oder ähnlichen Funktionsräu-
         haben, aber die Entscheidungen wurden vertagt.        men, nicht gestattet (Ausnahme: Reitsport).
         Somit bleibt uns nur etwas, das sich immer weiter verbreitet:   •  Auf Außensportanlagen und im öffentlichen Raum darf Indivi-
                                                               dualsport ausgeübt werden. Die Abstandsregeln gemäß Para-
         Die Nächste Allgemeine Verunsicherung                 graph 2 der CoronaSchVO sind in jedem Fall einzuhalten.
         In der Geschäftsstelle des WBSV wird die Mitgliederversammlung   •  Zulässig  ist  der  Individualsport  alleine,  zu  zweit  oder  aus-
         am 5. Dezember 2020 in Wermelskirchen vorbereitet. Lange war   schließlich  mit  Personen  des  eigenen  Hausstands,  jedoch
         man unsicher, ob sie denn auch wirklich stattfinden kann.
                                                               begrenzt auf zehn Personen.
         Auch in Vereinen, Kreisverbänden und deren Sparten wollte man   •  Unter  Individualsport  wird  die  selbstorganisierte,  individuell
         Versammlungen nachholen oder dachte, dass sie jetzt wieder als   betriebene  Sportausübung  verstanden.  Ausgeschlossen  ist
         Präsenzveranstaltung  stattfinden  können.  Jetzt  musste  man  sie   jeglicher Kontaktsport.
         wieder kurzfristig absagen oder in eine Online-Veranstaltung um-
         wandeln.                                           •  Der Rehabilitationssport im Sportvereinen und im Fitnessstu-
                                                               dios nicht gestattet. Er ist nur erlaubt, wenn er unter der Anlei-
         In einigen Kreisverbänden hatte man nach dem positiven Verlauf   tung  von  Dienstleistern  im  Gesundheitswesen  durchgeführt
         im Sommer wieder für manche Sportarten den Spielbetrieb aufge-  wird.
         nommen bzw. die neue Saison  gestartet. Jetzt musste man sie
         wieder unterbrechen.                               •  Die  Nutzung  von  Gemeinschaftsräumen  einschließlich  Räu-
                                                               men  zum  Umkleiden  und  zum  Duschen  von  Sportanlagen
         Und dann soll es bei den ein oder anderen                          durch  mehrere  Personen  gleichzeitig  ist
         ja  auch  noch  Weihnachtsfeiern  geben,  die
         organisiert werden wollen. Aber wie soll das                       unzulässig.
         gehen - so ganz ohne Planungssicherheit?                           Was  das  im  Einzelnen  bedeutet,  kommt
                                                                            natürlich auf die Sportart an und wie man für
         Was ist denn jetzt noch möglich?
                                                                            diese trainieren möchte.
         Zunächst dachte man ja in Reihen der Poli-                         Dass der organisierte Trainings- und Sport-
         tik,  dass  man  durch  diesen  November-
                                                                            betrieb nicht gestattet ist, bedeutet ja nicht,

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