Page 5 - Sport im Betrieb Dezember 2020
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WBSV - Corona-Spezial

             dass man auf der faulen Haut liegen muss.                   hagelt, wäre es an der Zeit, wenn die Politik für Rege-
                                                                         lungen sorgt, die nicht nur verständlich kommuniziert
             Wenn man die  Sportart oder sein Training anpasst,
             ist noch einiges möglich. Hier einige Beispiele:            sondern auch nachvollziehbar sind.
                                                                         Was spricht zum Beispiel dagegen, wenn Tischtennis
             •  Im Tennissport ist ein Einzel erlaubt, ein Doppel        oder Badminton mit einem gelben und einem weißen
                nicht,  auch  nicht  mit  Mitgliedern  des  eigenen
                Hausstandes (Mannschaftssport).                          Ball gespielt wird und jede*r Spieler*in nur den eige-
                                                                         nen  Ball  berührt?  Muss  man  dafür  die  Sporthallen
             •  Ein  Golfplatz  kann  öffnen  und  an  jedem  Loch       schließen?
                können z. B. maximal zwei Personen oder bis zu           Bei der Nutzung von (städtischen) Sporthallen bleibt
                zehn Personen aus einem Hausstand spielen.
                                                                         allerdings  auch  abzuwarten,  zu  welchem  Ergebnis
             •  Das  Lauftraining  von  zwei  Spieler*innen  einer       man  in  der  Diskussion  um  den  Schulunterricht
                Spielsportmannschaft ist maximal zu zweit gestat-        kommt.  Vielfach  wird  angeregt,  den  Unterricht  von
                tet. Technikübungen mit dem Ball zu zweit sind gestattet.   Klassenräumen in die Sporthallen zu verlegen, damit die AHA-L-
                                                                Regeln  besser  eingehalten  werden  können.  Dann  wäre  sicher
             •  Leichtathletische Disziplinen können alleine, zu zweit oder mit   kaum noch Platz für den Sport…
                Mitgliedern des eigenen Hausstandes betrieben werden.
                                                                Und was ist mit Versammlungen und Weihnachtsfeiern?
             •  Sport im Park, z.B. Yoga oder Pilates, alleine, zu zweit oder
                mit Personen des eigenen Hausstandes, ist gestattet.   Am 28. Oktober 2020 ist eine Verlängerung von Sonderregelun-
                                                                gen im Vereinsrecht bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt. Damit
             •  Eine  Anleitung  von  zulässigen  Sportaktivitäten  durch  eine*n   dürfen  auch  Vereine,  deren  Satzung  eine  digitale  Durchführung
                Übungsleiter*in/Trainer*in  ist  möglich..  Konkrete  Beispiele:   der Mitgliederversammlung bislang noch nicht vorsieht, trotzdem
                Das  TennisEinzel  kann  selbstverständlich  aus  einer*m  Trai-  weiterhin digitale Mitgliederversammlungen durchführen.
                ner*in  und  einer*m  Schüler*in  bestehen,  gleiches  z.  B.  im
                Reitsport.                                      Damit ist klar, dass eine Mitglieder- oder Spartenversammlung als
                                                                Präsenzveranstaltung eigentlich keine „unvermeidbare Veranstal-
             Mit ein Bisschen Kreativität kann man auch auf alternative Trai-  tung“ ist.
             ningsmethoden ausweichen (siehe Artikel ab Seite 6).
                                                                Wollen wir hoffen, dass Veranstaltungen mit einem vernünftigen
             Der LSB kämpft für unseren Sportbetrieb!           Hygienekonzept  trotzdem  weiterhin  oder  wieder  stattfinden  dür-

             Der  Landessportbund  NRW  hat  sich  nicht  nur  dafür  eingesetzt,   fen.
             dass  es  bundesweite  Regelungen  gibt  (ohne  Erfolg),  sondern
             möchte vor allem auch möglichst schnell wieder mehr Sport er-
             möglichen.
             „Wir setzen uns in jedem Fall kontinuierlich dafür ein, dass spä-
             testens ab dem 1.12.2020 wieder mehr Sport möglich wird. Dabei
             arbeiten wir eng mit der Sportabteilung der Staatskanzlei zusam-
             men. In unsere Gespräche lassen wir auch die vielen Anfragen,   Für Weihnachtsfeiern werden die Ordnungs- und Gesundheitsäm-
             die Kritik und die Veränderungswünsche einfließen, die uns aus   ter allerdings sicher keine Freigabe erteilen.
             Ihren Organisationen und von der Vereinsbasis erreichen. “   Zum Schluss noch etwas(!) Hoffnung
             Unter anderem strebt der LSB eine Erhöhung der Personenzahl/  Man hat ja gehört, dass inzwischen bereits zwei Impfstoffe nach
             Zahl der Hausstände (Outdoor) und die Öffnung der Sporthallen   den ersten Studien eine Wirksamkeit von über 94% erreichen und
             für kontaktfreien Sport an.                        schon bald zugelassen werden sollen.
             Es  bleibt  zu  hoffen,  dass  diese  Bemühungen  erfolgreich  sind.   Auch wenn die Mehrzahl der Sportler*innen wahrscheinlich nicht
             Gerade jetzt, wo es immer mehr Kritik an den Beschränkungen   zu den ersten gehören werden, die eine Impfung abbekommen,
                                                                und  eine  „Durchimpfung“  der  Gesellschaft  viele  Monate  dauern
                                                                wird, kann ein Impfstoff dafür sorgen, dass man das allgemeine
                                                                Risiko  durch  Corona/COVID-19  niedriger  bewertet  und  es
                                                                dadurch  zu  weniger  strengen  Vorgaben  kommt  und  schneller
                                                                Schritte in Richtung Alltag gemacht werden können…







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