Page 8 - Sport im Betrieb Februar 2021
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Sport im WBSV
Förderung des Sports
Der Betriebssport NRW baut seine Förderungen aus
Förderung des Sports - eine Formulierung, die wir alle aus unse- Förderung des Sports
ren Vereinssatzungen kennen. Nach § 52 Abs. 2 Ziffer 21 Abgabenordnung zählt die Förde-
rung des Sports zu den gemeinnützigen Zwecken.
Die Förderung des Sports kann in Vereinen und Verbänden in
vielen unterschiedlichen Ausformungen und mit verschiedenen Verwirklicht eine Körperschaft (z.B. Sportverein) den ge-
Maßnahmen und Methoden erfolgen. Aus diesem Grund enthal- meinnützigen Zweck, sieht unsere Rechtsordnung vor, dass
der Verein diverse Vorteile in Anspruch nehmen kann.
ten moderne Satzungen häufig eine Vielzahl von Unterpunkten,
die näher erläutern in welcher Art und Weise der Verein den Sport Zu diesen zählen:
fördern will. • Ausnahmen von Steuerpflichten
• Großzügige Steuerfreigrenzen
Bei einem Sportverein – egal ob im Betriebssport oder als Stadt-
teilverein – wird in aller Regel das Angebot und die Ausübung von • Entgegennahme von Spenden, die steuerrechtlich vom
Spender geltend gemacht werden können
Sportarten bzw. Bewegungsangeboten einen großen Anteil der • ÜL-Freibetrag / Ehrenamts-Freibetrag
vereinseigenen Maßnahmen der Förderung des Sports einneh-
men. Dazu gehört die qualifizierte Anleitung und das Erlernen von
Sportarten und Verwirklichung der Förderung des Sports
(Satzung des WBSV e.V.)
Übungsformen
ebenso, wie Der Westdeutsche Betriebssportverband e.V. hat in § 2 Abs. 2 der
Satzung folgende Punkte zur Verwirklichung der satzungsgemäßen
sportliche Ver- Zwecke festgelegt:
gleich mit an- a. Die ideelle, materielle und personelle Unterstützung der dem
deren Perso- WBSV angeschlossenen gemeinnützigen Mitgliedsorganisatio-
nen / Gruppen. nen
Foto © LSB NRW / Andrea Bowinkelmann
b. Förderung des Sports in Firmen und Behörden
Bei einem Sportverband verschieben sich die Aspekte der Förde- c. Die Entwicklung und Umsetzung von geeigneten sportlichen,
rung des Sports. Schwerpunkt ist es in diesem Fall, Sport in den informativen und bildenden Programmen, Maßnahmen oder
Vereinen des Verbandes zu ermöglichen und bestmöglich zu Veranstaltungen
unterstützen. Der Sport in den Vereinen wird z.B. gefördert, in d. Dezentrale Lehrarbeit, vor allem Durchführung von Aus- und
Fortbildungen sowie Weiterbildungen und Schulungen im Rah-
dem Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die Vereine men der Lizenzsysteme des organisierten Sports
qualifizierte Sportangebote durchführen und z.B. an regionalem e. Unterstützung von Vereinsentwicklung
oder überregionalem Wettkampf teilnehmen können. f. Mitarbeiterentwicklung /Gewinnung von Mitarbeitern für Sport-
vereine
Bei einem Kreisverband stehen u.a. die folgenden Aspekte im g. Organisation eines geordneten Sport-, Spiel-, Übungs- oder
Mittelpunkt: Kursbetriebes
h. Durchführung von Sport und sportlichen bzw. außersportlichen
• Organisation und Abwicklung von Spielrunden und Turnieren Veranstaltungen für Mitglieder und Nichtmitglieder
• Lokale Qualifizierungsmaßnahmen i. Förderung von Breitensport (Sport für Alle, Freizeitsport, Ge-
sundheitssport) und integrativen Sportgruppen
• Bereitstellung von Sportstätten j. Förderung von Sport und Prävention im Rahmen der Betriebli-
chen Gesundheitsförderung
• Bindeglied zur lokalen Politik und Sportorganisationen k. Förderung von bzw. Beteiligung an Kooperationen mit anderen
(Sportamt, Sportbund) Organisationen sowie zur Bildung von Netzwerken
• Bindeglied zum Westdeutschen Betriebssportverband l. Aus-/Weiterbildung und Einsatz von sachgemäß ausgebildeten
Übungsleitern, Trainern und Helfern
Die Aufgaben des Dachverbandes des nordrhein-westfälischen m. Sportpolitische Interessenvertretung
Betriebssports (WBSV) zur Verwirklichung des Satzungszwecks n. Die Bekämpfung jeder Form des Dopings und das Eintreten für
(im nebenstehenden Kasten zusammengestellt) sind vielfach präventive und repressive Maßnahmen, die geeignet sind, den
umfangreicher, auf jeden Fall aber auf das gesamte Verbandsge- Gebrauch verbotener leistungssteigernder Mittel und/oder
Methoden zu unterbinden -in enger Zusammenarbeit mit dem
biet ausgerichtet. Deutschen Betriebssportverband (DBSV). Der WBSV erkennt
die nationalen und internationalen Anti-Doping-Bestimmungen,
Das Präsidium des WBSV hat im Herbst 2020 beschlossen, die insbesondere den Nationalen Anti-Doping-Code und den World
Förderung der Mitglieder und Vereine des Betriebssports neu zu -Anti-Doping-Code, an
strukturieren und auszubauen. Ab dem Kalenderjahr 2021 wird es Konkret werden die Buchstaben a, c, d, e, f und l der vorstehenden
eine Reihe von neugestalteten Unterstützungsleistungen geben. Punkte durch die Förderungen im Bereich der Qualifizierung ver-
wirklicht.
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