Page 8 - Sport im Betrieb Februar 2021
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Sport im WBSV


         Förderung des Sports
         Der Betriebssport NRW baut seine Förderungen aus

         Förderung des Sports - eine Formulierung, die wir alle aus unse-    Förderung des Sports

         ren Vereinssatzungen kennen.                          Nach § 52 Abs. 2 Ziffer 21 Abgabenordnung zählt die Förde-
                                                               rung des Sports zu den gemeinnützigen Zwecken.
         Die  Förderung  des  Sports  kann  in  Vereinen  und  Verbänden  in
         vielen  unterschiedlichen  Ausformungen  und  mit  verschiedenen   Verwirklicht eine Körperschaft (z.B. Sportverein) den ge-
         Maßnahmen und Methoden erfolgen. Aus diesem Grund enthal-  meinnützigen Zweck, sieht unsere Rechtsordnung vor, dass
                                                               der Verein diverse Vorteile in Anspruch nehmen kann.
         ten  moderne  Satzungen  häufig  eine  Vielzahl  von  Unterpunkten,
         die näher erläutern in welcher Art und Weise der Verein den Sport   Zu diesen zählen:
         fördern will.                                         •  Ausnahmen von Steuerpflichten
                                                               •  Großzügige Steuerfreigrenzen
         Bei einem Sportverein – egal ob im Betriebssport oder als Stadt-
         teilverein – wird in aller Regel das Angebot und die Ausübung von   •  Entgegennahme von Spenden, die steuerrechtlich vom
                                                                  Spender geltend gemacht werden können
         Sportarten  bzw.  Bewegungsangeboten  einen  großen  Anteil  der   •  ÜL-Freibetrag / Ehrenamts-Freibetrag
         vereinseigenen  Maßnahmen  der  Förderung  des  Sports  einneh-
         men. Dazu gehört die qualifizierte Anleitung und das Erlernen von
         Sportarten  und                                             Verwirklichung der Förderung des Sports
                                                                             (Satzung des WBSV e.V.)
         Übungsformen
         ebenso,   wie                                         Der Westdeutsche Betriebssportverband e.V. hat in § 2 Abs. 2 der
                                                               Satzung folgende Punkte zur Verwirklichung der satzungsgemäßen
         sportliche  Ver-                                      Zwecke festgelegt:
         gleich  mit  an-                                      a.  Die ideelle, materielle und personelle Unterstützung der dem
         deren  Perso-                                            WBSV angeschlossenen gemeinnützigen Mitgliedsorganisatio-
         nen / Gruppen.                                           nen
                                   Foto © LSB NRW /  Andrea Bowinkelmann
                                                               b.  Förderung des Sports in Firmen und Behörden
         Bei einem Sportverband verschieben sich die Aspekte der Förde-  c.  Die Entwicklung und Umsetzung von geeigneten sportlichen,
         rung des Sports. Schwerpunkt ist es in diesem Fall, Sport in den   informativen und bildenden Programmen, Maßnahmen oder
         Vereinen  des  Verbandes  zu  ermöglichen  und  bestmöglich  zu   Veranstaltungen
         unterstützen.  Der  Sport  in  den  Vereinen  wird  z.B.  gefördert,  in   d.  Dezentrale Lehrarbeit, vor allem Durchführung von Aus- und
                                                                  Fortbildungen sowie Weiterbildungen und Schulungen im Rah-
         dem Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die Vereine   men der Lizenzsysteme des organisierten Sports
         qualifizierte  Sportangebote  durchführen  und  z.B.  an  regionalem   e.  Unterstützung von Vereinsentwicklung
         oder überregionalem Wettkampf teilnehmen können.      f.  Mitarbeiterentwicklung /Gewinnung von Mitarbeitern für Sport-
                                                                  vereine
         Bei  einem  Kreisverband  stehen  u.a.  die  folgenden  Aspekte  im   g.  Organisation eines geordneten Sport-, Spiel-, Übungs- oder
         Mittelpunkt:                                             Kursbetriebes
                                                               h.  Durchführung von Sport und sportlichen bzw. außersportlichen
         •  Organisation und Abwicklung von Spielrunden und Turnieren   Veranstaltungen für Mitglieder und Nichtmitglieder

         •  Lokale Qualifizierungsmaßnahmen                    i.  Förderung von Breitensport (Sport für Alle, Freizeitsport, Ge-
                                                                  sundheitssport) und integrativen Sportgruppen
         •  Bereitstellung von Sportstätten                    j.  Förderung von Sport und Prävention im Rahmen der Betriebli-
                                                                  chen Gesundheitsförderung
         •  Bindeglied  zur  lokalen  Politik  und  Sportorganisationen   k.  Förderung von bzw. Beteiligung an Kooperationen mit anderen
           (Sportamt, Sportbund)                                  Organisationen sowie zur Bildung von Netzwerken
         •  Bindeglied zum Westdeutschen Betriebssportverband   l.  Aus-/Weiterbildung und Einsatz von sachgemäß ausgebildeten
                                                                  Übungsleitern, Trainern und Helfern
         Die  Aufgaben  des  Dachverbandes  des  nordrhein-westfälischen   m.  Sportpolitische Interessenvertretung
         Betriebssports  (WBSV)  zur  Verwirklichung  des  Satzungszwecks   n.  Die Bekämpfung jeder Form des Dopings und das Eintreten für
         (im  nebenstehenden  Kasten  zusammengestellt)  sind  vielfach   präventive und repressive Maßnahmen, die geeignet sind, den
         umfangreicher, auf jeden Fall aber auf das gesamte Verbandsge-  Gebrauch verbotener leistungssteigernder Mittel und/oder
                                                                  Methoden zu unterbinden -in enger Zusammenarbeit mit dem
         biet ausgerichtet.                                       Deutschen Betriebssportverband (DBSV). Der WBSV erkennt
                                                                  die nationalen und internationalen Anti-Doping-Bestimmungen,
         Das Präsidium des WBSV hat im Herbst 2020 beschlossen, die   insbesondere den Nationalen Anti-Doping-Code und den World
         Förderung der Mitglieder und Vereine des Betriebssports neu zu   -Anti-Doping-Code, an

         strukturieren und auszubauen. Ab dem Kalenderjahr 2021 wird es   Konkret werden die Buchstaben a, c, d, e, f und l der vorstehenden
         eine Reihe von neugestalteten Unterstützungsleistungen geben.   Punkte durch die Förderungen im Bereich der Qualifizierung ver-
                                                               wirklicht.

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