Page 18 - Sport im Betrieb April 2022
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Rechtliches / DBSV
„Unterstützung“ der Flüchtlinge aus der Ukraine durch die Vereine
Oder: Die "Gemeinnützigkeit" setzt (überwindbare) Grenzen!
Derzeit suchen zahlreiche Menschen aus der Ukraine Schutz vor Rechtsanwalt Patrick R. Nessler ist
dem Krieg, auch in unserem Land. Die Hilfsbereitschaft ist im- bereits seit 2004 Generalsekretär des
mens und das ist gut so. Bei allem Engagement müssen die Ver- Deutschen Betriebssportverbandes e. V.
eine, die wegen der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder und seit 2015 auch Justiziar des Lan-
kirchlicher Zwecke steuerbegünstigt sind, auf die steuerrechtli- dessportverbandes für das Saarland
chen Rahmenbedingungen achten. sowie Mitglied des Ausschusses für
Rechts- und Satzungsfragen des Lan-
Gemäß § 59 AO wird die Steuervergünstigung gewährt, wenn sich dessportbundes Berlin e.V.. Seit März
aus der Satzung ergibt, welchen Zweck der Verein verfolgt und 2016 ist er Dozent für Sport- und Ver-
dass -neben weiteren Anforderungen- der Verein diesen Sat- einsrecht an der Deutschen Hochschule
zungszweck ausschließlich verfolgt. Die tatsächliche Geschäfts- für Prävention und Gesundheitsma- Rechtsanwalt Patrick R. Nessler
führung muss diesen Satzungsbestimmungen auch entsprechen. nagement.
Deshalb ist es einem wegen der Förderung gemeinnütziger, mild- Rechtsanwalt Patrick R. Nessler, DBSV-Generalsekretär
tätiger oder kirchlicher Zwecke steuerbegünstigten Verein oder Kastanienweg 15, 66386 St. Ingbert, Tel.: 06894 9969237
Verband grundsätzlich nicht erlaubt, Mittel für steuerbegünstigte Fax: 06894 9969238, Patrick.Nessler@Betriebssport.net
Zwecke zu verwenden, die er nach seiner Satzung nicht fördert (§
55 Abs. 1 Nr. 1 AO).
zweck bei der Flüchtlingshilfe nicht in Betracht kommt (z. B. Sport-
Ruft ein Verein oder Verband, der nach seiner Satzung keine für verein, Musikverein, Kleingartenverein oder Brauchtumsverein)
die Flüchtlingshilfe in Betracht kommenden Zwecke -wie insbe- aus seinen Mitteln Zuwendungen an andere Vereine und Verbän-
sondere die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, des de sowie Stiftungen machen, deren Satzungszweck die Flücht-
Wohlfahrtswesens oder die Förderung mildtätiger Zwecke- ver- lingshilfe umfasst und gefährdet dabei nicht seine eigene Steuer-
folgt (z. B. Sportverein, Musikverein, Kleingartenverein oder begünstigung.
Brauchtumsverein), zu Spenden zur Hilfe für die Flüchtlinge auf
und/oder will er Spenden oder sonstige Mittel des Vereins an Der zuwendende Verein kann die Mittel mit der Auflage versehen,
Flüchtlinge weiterleiten oder mit diesen Mitteln Flüchtling unmittel- dass diese nur für die Flüchtlinge aus der Ukraine verwendet wer-
bar unterstützen, entspricht diese Tätigkeit nicht dem Satzungs- den darf. Die rechtlich als Schenkung zu bewertende Zuwendung
zweck. Die Gewährung der Steuerbegünstigung ist gefährdet, kann nämlich nach § 525 BGB unter Auflagen erfolgen. Eine sol-
wenn der Verein dies trotzdem tut. che Auflage steht der Eigenschaft als Spende im Sinne des § 10b
Abs. 1 EStG nicht entgegen (BFH, Urt. v. 16.03.2021, Az. X ZR
Trotzdem können auch die steuerbegünstigen Vereine helfen, 37/19).
deren Satzungszweck bei der Flüchtlingshilfe nicht einschlägig
sind. Sie müssen sich nur "helfen" lassen. Fazit:
Auch die steuerbegünstigen Vereine und Verbände, deren Sat-
Denn nach § 58 Nr. 1 AO wird die Steuervergünstigung eines
Vereins nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Verein einem zungszweck eigentlich die Flüchtlingshilfe nicht umfasst, können
anderen Verein, Verband oder einer Stiftung Mittel für die Verwirk- die Flüchtlinge aus der Ukraine finanziell unterstützen.
lichung steuerbegünstigter Zwecke zuwendet. Mittel sind dabei Das geht allerdings nicht unmittelbar, sondern muss über einen
sämtliche Vermögenswerte des Vereins. Seit dem Jahressteuer- anderen Verein oder Verband mit einem passenden Satzungs-
gesetz ist diese Regelung sogar nicht mehr auf das "teilweise" zweck erfolgen.
Vermögen beschränkt.
Stand: 07.03.2022
Demnach kann auch ein Verein oder Verband, dessen Satzungs-
DBSV-Briefmarken
Der DBSV hat eine Briefmarke (85 Cent) mit einem
neuen DBSV - Schriftbild erstellen lassen. Diese -
sowie die beliebten 1,55 Euro Briefmarken - kön-
nen ab sofort per E-Mail formlos bestellt werden.
Die Mailadresse lautet tronnie@snafu.de.
Die Abgabe erfolgt im 20er-Block.
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