Page 11 - Infobroschüre BSV NRW
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Betriebssportgemeinschaften und Gemeinnützigkeit
Versicherungsschutz
Entgegen landläufiger Meinungen, dass Betriebssportlerinnen und Betriebs-
sportler nur über ihren Betrieb versichert sein können, sind sämtliche Mitglie-
der im Betriebssport NRW über die Sportversicherung versichert.
Neben den Gebühren für (übergeordnete) Verbände, GEMA-Gebühren (für
Beschallung im regulären Sportbetrieb) ist in Ihrem Mitgliedsbeitrag ein Teil
für die Sportversicherung und die Berufsgenossenschaft VBG vorgesehen.
Durch die Sportversicherung genießen alle Sportlerinnen und Sportler im
Betriebssport NRW umfassenden Versicherungsschutz - auch wenn sie ih-
ren Vereinssport außerhalb der Arbeitszeit ausüben.
Die Gebühren für die VBG sorgen für die Unfallversicherung von Mitarbeiten-
den (z.B. Übungsleiterinnen und Trainer) Ihres Vereins.
Welchen Versicherungsschutz genau Sie durch Ihren Mitgliedsbeitrag erhal-
ten, können Sie ab Seite 13 nachlesen.
Kostenfreie / Geförderte Qualifikation und Fortbildung
Die Fördermittel des Landes
NRW verwendet der BSV
NRW unter anderem dafür,
dass Funktionstragende im-
mer auf dem Laufenden
sind.
So kann der BSV NRW Fort-
bildungen und Qualifizierun-
gen bezuschussen. Hier
werden eigene Seminare im
BSV NRW bis zu 100% be-
zuschusst und Fortbildungen z.B. beim LSB NRW oder beim Stadt- oder
Kreissportbund mit bis zu 50%.
Vereinsberatung (VIBSS)
Als gemeinnütziger Verein erhalten Sie eine Vereinskennziffer (VKZ) beim
LSB NRW.
Dieser bietet seinen Mitgliedern eine kostenfreie Vereinsberatung an, die
weitaus individueller ist, als alles das, was man auf den Webseiten des LSB
NRW nachlesen kann und sollte.
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