Page 21 - Sport im Betrieb April 2021
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BKV Wuppertal / Rechtliches


             Tennis

             Spartenleitung Tennis

             Ingo Krombach hat nach 37 Jahren seinen Rücktritt erklärt. Der   einem Mitglied (Werner Geissler) hat der Vorstand beschlossen,
             Vorstand dankt für seine langjährige Tätigkeit und wünscht ihm für   Ingrid Meyer als ehemalige Spartenleiterin und Uwe Grobecker,
             die Zukunft alles Gute, vor allem Gesundheit.      den  stellvertretenden  Vorsitzenden  des  Betriebssportverbandes,
                                                                kommissarisch in die Spartenleitung zu berufen.
             Aufgrund  der Situation  im  Sportausschuss Tennis  mit nur  noch
                                                                                                      Michael Fischer


             Tischtennis

             Meisterschaft 2020/2021
             Die Spartenleitung hat die Saison 2020/21 annulliert.

             Spartenleiterin  Gundula  Holberg:  „Zum  Saisonabschluss  bedan-  nicht einfach in den turbulenten letzten Wochen, weder für Verei-
             ken sich die Spielleiter und der gesamte Spartenleitung herzlich   ne und Spieler noch für uns."
             für die gute Zusammenarbeit in  der  Spielzeit  2020/21.  Das  war
                                                                                                      Michael Fischer

             Aus den Vereinen
             (Berichte von den Vereinen für diese Rubrik bitte nur an den BKV-Medienwart Michael Fischer (und nicht an den WBSV!) senden. Gerne mit Bildern!)




             Gebühren für Transparenzregister sind rechtens

             Oder: Jedoch ist eine Gebührenbefreiung für gemeinnützige, mildtätige und

             kirchliche Vereine möglich!

             Die Bundesrepublik Deutschland führt nach § 18 Geldwäschege-  Rechtsanwalt  Patrick  R.  Nessler  ist
             setz (GwG) ein Register zur Erfassung und Zugänglichmachung   bereits  seit  2004  Generalsekretär  des
             von  Angaben  über  den  wirtschaftlich  Berechtigten   Deutschen Betriebssportverbandes e. V.
             (Transparenzregister). In diesem Register werden nach § 20 Abs.   und  seit  2015  auch  Justiziar  des  Lan-
             1  GwG  auch  die  in  das  Vereinsregister  eingetragenen  Vereine   dessportverbandes  für  das  Saarland
             geführt.                                           sowie  Mitglied  des  Ausschusses  für
                                                                Rechts-  und  Satzungsfragen  des  Lan-
             Zwar sind bisher die Vereine in der Regel nicht verpflichtet sind,   dessportbundes  Berlin  e.V..  Seit  März
             die in § 19 Abs. 1 (GwG) aufgeführten Angaben zu den wirtschaft-  2016  ist  er  Dozent  für  Sport-  und  Ver-
             lich Berechtigten des Vereins selbst der registerführenden Stelle   einsrecht an der Deutschen Hochschule
             zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen. Denn nach   für  Prävention  und  Gesundheitsma-  Rechtsanwalt Patrick R. Nessler
             § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GwG gilt die Pflicht zur Mitteilung an das   nagement.
             Transparenzregister als erfüllt, wenn sich die Angaben zum wirt-  Rechtsanwalt Patrick R. Nessler, DBSV-Generalsekretär
             schaftlich Berechtigten bereits aus den Dokumenten und Eintra-  Kastanienweg 15, 66386 St. Ingbert, Tel.: 06894 9969237
             gungen  ergeben,  die  elektronisch  dem  Vereinsregister  abrufbar   Fax: 06894 9969238,  Patrick.Nessler@Betriebssport.net
             sind. Davon unbenommen bleibt aber die Pflicht des eingetrage-
             nen Vereins zur Zahlung der Gebühren dafür, dass der Verein in   § 25 Abs. 1 GwG erlassenen Transparenzregisterbeleihungsver-
             dem Transparenzregister geführt wird.              ordnung (TBelV) die Bundesanzeiger Verlag GmbH beliehen.
                                                                Zu den Gebühren erließ das Bundesministerium der Finanzen auf
             Nach § 24 Abs. 1 GwG erhebt die das Transparenzregister füh-
             rende Stelle von Vereinigungen nach § 20 GwG, zu denen auch   der Grundlage des § 24 Abs. 3 GwG die Transparenzregisterge-
             die Vereine und Verbände gehören, für die Eintragung Gebühren.   bührenverordnung (TrGebV). Nach Nr. 1 des Gebührenverzeich-
             Mit den Aufgaben der registerführenden Stelle, insbesondere mit   nisses zur TrGebV ist für die Führung des Transparenzregisters
             der Führung des Transparenzregisters, und mit den hierfür erfor-  jährlich eine Gebühr von 2,50 €, für das Jahr 2017 allerdings nur
             derlichen Befugnissen wurde durch § 1 der auf der Grundlage des   eine halbe Gebühr, zu zahlen. Damit haben die Vereine und Ver-


                                                                                                  SiB April 2021 -  21
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