Page 21 - Sport im Betrieb April 2021
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BKV Wuppertal / Rechtliches
Tennis
Spartenleitung Tennis
Ingo Krombach hat nach 37 Jahren seinen Rücktritt erklärt. Der einem Mitglied (Werner Geissler) hat der Vorstand beschlossen,
Vorstand dankt für seine langjährige Tätigkeit und wünscht ihm für Ingrid Meyer als ehemalige Spartenleiterin und Uwe Grobecker,
die Zukunft alles Gute, vor allem Gesundheit. den stellvertretenden Vorsitzenden des Betriebssportverbandes,
kommissarisch in die Spartenleitung zu berufen.
Aufgrund der Situation im Sportausschuss Tennis mit nur noch
Michael Fischer
Tischtennis
Meisterschaft 2020/2021
Die Spartenleitung hat die Saison 2020/21 annulliert.
Spartenleiterin Gundula Holberg: „Zum Saisonabschluss bedan- nicht einfach in den turbulenten letzten Wochen, weder für Verei-
ken sich die Spielleiter und der gesamte Spartenleitung herzlich ne und Spieler noch für uns."
für die gute Zusammenarbeit in der Spielzeit 2020/21. Das war
Michael Fischer
Aus den Vereinen
(Berichte von den Vereinen für diese Rubrik bitte nur an den BKV-Medienwart Michael Fischer (und nicht an den WBSV!) senden. Gerne mit Bildern!)
Gebühren für Transparenzregister sind rechtens
Oder: Jedoch ist eine Gebührenbefreiung für gemeinnützige, mildtätige und
kirchliche Vereine möglich!
Die Bundesrepublik Deutschland führt nach § 18 Geldwäschege- Rechtsanwalt Patrick R. Nessler ist
setz (GwG) ein Register zur Erfassung und Zugänglichmachung bereits seit 2004 Generalsekretär des
von Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten Deutschen Betriebssportverbandes e. V.
(Transparenzregister). In diesem Register werden nach § 20 Abs. und seit 2015 auch Justiziar des Lan-
1 GwG auch die in das Vereinsregister eingetragenen Vereine dessportverbandes für das Saarland
geführt. sowie Mitglied des Ausschusses für
Rechts- und Satzungsfragen des Lan-
Zwar sind bisher die Vereine in der Regel nicht verpflichtet sind, dessportbundes Berlin e.V.. Seit März
die in § 19 Abs. 1 (GwG) aufgeführten Angaben zu den wirtschaft- 2016 ist er Dozent für Sport- und Ver-
lich Berechtigten des Vereins selbst der registerführenden Stelle einsrecht an der Deutschen Hochschule
zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen. Denn nach für Prävention und Gesundheitsma- Rechtsanwalt Patrick R. Nessler
§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GwG gilt die Pflicht zur Mitteilung an das nagement.
Transparenzregister als erfüllt, wenn sich die Angaben zum wirt- Rechtsanwalt Patrick R. Nessler, DBSV-Generalsekretär
schaftlich Berechtigten bereits aus den Dokumenten und Eintra- Kastanienweg 15, 66386 St. Ingbert, Tel.: 06894 9969237
gungen ergeben, die elektronisch dem Vereinsregister abrufbar Fax: 06894 9969238, Patrick.Nessler@Betriebssport.net
sind. Davon unbenommen bleibt aber die Pflicht des eingetrage-
nen Vereins zur Zahlung der Gebühren dafür, dass der Verein in § 25 Abs. 1 GwG erlassenen Transparenzregisterbeleihungsver-
dem Transparenzregister geführt wird. ordnung (TBelV) die Bundesanzeiger Verlag GmbH beliehen.
Zu den Gebühren erließ das Bundesministerium der Finanzen auf
Nach § 24 Abs. 1 GwG erhebt die das Transparenzregister füh-
rende Stelle von Vereinigungen nach § 20 GwG, zu denen auch der Grundlage des § 24 Abs. 3 GwG die Transparenzregisterge-
die Vereine und Verbände gehören, für die Eintragung Gebühren. bührenverordnung (TrGebV). Nach Nr. 1 des Gebührenverzeich-
Mit den Aufgaben der registerführenden Stelle, insbesondere mit nisses zur TrGebV ist für die Führung des Transparenzregisters
der Führung des Transparenzregisters, und mit den hierfür erfor- jährlich eine Gebühr von 2,50 €, für das Jahr 2017 allerdings nur
derlichen Befugnissen wurde durch § 1 der auf der Grundlage des eine halbe Gebühr, zu zahlen. Damit haben die Vereine und Ver-
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