Page 24 - Sport im Betrieb April 2021
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Förderung der Sportvereine im Haushaltsjahr 2021
                    Sportfördermittel der Staatskanzlei des Landes NRW


       Auch im Haushaltsjahr 2021 stellt die Staatskanzlei des Landes NRW Sportförder-
       mittel zur Verfügung.
       Wir bitten um Beachtung der untenstehenden Förderaufrufe zu den Programmen
       „Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen“ und „1000x1000 – Anerkennung für
       den Sportverein“.
       Bitte denken Sie auch an die Abgabe der Verwendungsnachweise für die im Jahr
       2020 gewährte Zuwendung. Die Frist für die Vorlage der Abrechnung/en haben wir
       bis zum 31.03.2021 verlängert. Bitte beachten Sie, dass ohne die Vorlage der Ab-
       rechnung kein neuer Antrag im Förderportal erfasst werden kann.

                                                 Antragsverfahren 2021:

       Eine Antragstellung ist ab dem 15.03.2021 möglich!
       Bitte stellen Sie die Förderanträge frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Landessportbund NRW bewilligt werden.
       Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden. Für die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie
       die Zugangsdaten, die Sie bereits für die Anmeldung in der „Vereinsverwaltung/Bestandserhebung“ benutzen.
                                                   foerderportal.lsb-nrw.de



                            Förderaufruf 1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein


       2,0 Mio. Euro für das Landesprogramm 1000x1000 – Anerkennung   Der Förderschwerpunkt „Reha-Sport“ wird im Jahr 2021 zusätzlich in
       für den Sportverein im Jahr 2021                       den Förderkatalog aufgenommen. Es ist möglich, auch solche Ange-
                                                              bote über das Programm „1000x1000“ zu fördern, die nicht zertifiziert
       Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Lan-  sind.
       dessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur
       Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der   Im Jahr 2021 kann jeder interessierte und antragsberechtigte Sportver-
       Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sport-  ein einen Antrag für eine Maßnahme aus den vorgenannten Förder-
       vereine weiter.                                        schwerpunkten stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen für
                                                              die Maßnahme 1.000 Euro nicht unterschreiten.
       Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt
       und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen   Auch im Jahr 2021 wird ein besonderes Augenmerk auf den Förder-
       Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.    schwerpunkt „Inklusion“ gelegt. Die ersten 500 Maßnahmen mit die-
                                                              sem Bereich werden unabhängig vom allgemeinen Eingang der Anträ-
       Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum   ge vorrangig gefördert.
       01.01.2021 – 31.12.2021 durchgeführt werden bzw. wurden und sich
       einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen.    Alle Förderschwerpunkte sind grundsätzlich auch für digitale Verein-
                                                              sangebote geeignet und damit offen für eine Förderung.
       Für das Jahr 2021 gelten folgende Förderschwerpunkte: Kooperation
       Sportverein mit Schulen, Kooperation Sportverein mit Kindertagesein-  http://go.lsb.nrw/1000x1000
       richtungen, Integration, Inklusion, Gesundheitssport, Sport der Älteren,
       Mädchen und Frauen im Sport, Reha-Sport



                             Förderaufruf Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen


       7,56 Mio. Euro für die Förderung der Übungsarbeit in Sportverei-  Vor dem Hintergrund der Pandemie-bedingten Einschränkungen im
       nen im Jahr 2021                                       Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports sind auch die
                                                              Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen in den Jah-
       Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Lan-  ren 2020 oder 2021 ausgelaufen sind oder auslaufen. Zusätzlich wird
       dessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur   aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie in diesem Jahr auf die
       Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Lan-  Abfrage der geplanten Übungsstunden verzichtet.
       dessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportverei-
       ne weiter.                                             Im Jahr 2021 kann jeder interessierte und antragsberechtigte Sportver-
                                                              ein einen Antrag stellen.
       Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt
       und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen           http://go.lsb.nrw/uel2021
       Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.
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