Page 24 - Sport im Betrieb April 2021
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Förderung der Sportvereine im Haushaltsjahr 2021
Sportfördermittel der Staatskanzlei des Landes NRW
Auch im Haushaltsjahr 2021 stellt die Staatskanzlei des Landes NRW Sportförder-
mittel zur Verfügung.
Wir bitten um Beachtung der untenstehenden Förderaufrufe zu den Programmen
„Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen“ und „1000x1000 – Anerkennung für
den Sportverein“.
Bitte denken Sie auch an die Abgabe der Verwendungsnachweise für die im Jahr
2020 gewährte Zuwendung. Die Frist für die Vorlage der Abrechnung/en haben wir
bis zum 31.03.2021 verlängert. Bitte beachten Sie, dass ohne die Vorlage der Ab-
rechnung kein neuer Antrag im Förderportal erfasst werden kann.
Antragsverfahren 2021:
Eine Antragstellung ist ab dem 15.03.2021 möglich!
Bitte stellen Sie die Förderanträge frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Landessportbund NRW bewilligt werden.
Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden. Für die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie
die Zugangsdaten, die Sie bereits für die Anmeldung in der „Vereinsverwaltung/Bestandserhebung“ benutzen.
foerderportal.lsb-nrw.de
Förderaufruf 1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein
2,0 Mio. Euro für das Landesprogramm 1000x1000 – Anerkennung Der Förderschwerpunkt „Reha-Sport“ wird im Jahr 2021 zusätzlich in
für den Sportverein im Jahr 2021 den Förderkatalog aufgenommen. Es ist möglich, auch solche Ange-
bote über das Programm „1000x1000“ zu fördern, die nicht zertifiziert
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Lan- sind.
dessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur
Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Im Jahr 2021 kann jeder interessierte und antragsberechtigte Sportver-
Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sport- ein einen Antrag für eine Maßnahme aus den vorgenannten Förder-
vereine weiter. schwerpunkten stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen für
die Maßnahme 1.000 Euro nicht unterschreiten.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt
und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Auch im Jahr 2021 wird ein besonderes Augenmerk auf den Förder-
Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind. schwerpunkt „Inklusion“ gelegt. Die ersten 500 Maßnahmen mit die-
sem Bereich werden unabhängig vom allgemeinen Eingang der Anträ-
Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum ge vorrangig gefördert.
01.01.2021 – 31.12.2021 durchgeführt werden bzw. wurden und sich
einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen. Alle Förderschwerpunkte sind grundsätzlich auch für digitale Verein-
sangebote geeignet und damit offen für eine Förderung.
Für das Jahr 2021 gelten folgende Förderschwerpunkte: Kooperation
Sportverein mit Schulen, Kooperation Sportverein mit Kindertagesein- http://go.lsb.nrw/1000x1000
richtungen, Integration, Inklusion, Gesundheitssport, Sport der Älteren,
Mädchen und Frauen im Sport, Reha-Sport
Förderaufruf Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen
7,56 Mio. Euro für die Förderung der Übungsarbeit in Sportverei- Vor dem Hintergrund der Pandemie-bedingten Einschränkungen im
nen im Jahr 2021 Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports sind auch die
Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen in den Jah-
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Lan- ren 2020 oder 2021 ausgelaufen sind oder auslaufen. Zusätzlich wird
dessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie in diesem Jahr auf die
Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Lan- Abfrage der geplanten Übungsstunden verzichtet.
dessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportverei-
ne weiter. Im Jahr 2021 kann jeder interessierte und antragsberechtigte Sportver-
ein einen Antrag stellen.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt
und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen http://go.lsb.nrw/uel2021
Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.