Page 19 - Infobroschüre BSV NRW
P. 19

Wie gründe ich einen Betriebssportverein?


         Wir freuen uns über jede Sportgruppe,
         die darüber nachdenkt, einen Betriebs-
         sportverein  zu  gründen  bzw.  Teil  des
         organisierten  Betriebssport  in  NRW  zu
         werden.
         Die  bevorzugte  Variante  sollte  sein,
         dass  Sie  die  Gründung  eines  gemein-
         nützigen Vereins anstreben.

         Sollte dies nicht sofort möglich sein, sprechen Sie mit Ihrem Kreisverband,
         der  Ihnen  eine  Zwischenlösung  anbieten  und  Sie  beim  Gründungsprozess
         unterstützen kann.
         Da die Gründung einer gemeinnützigen Betriebssportgemeinschaft mit eini-
         gen Voraussetzungen und wichtigen Schritten verbunden ist, unterstützt Sie
         der BSV NRW oder auch Ihr Kreisverband gerne bei Ihrem Vorhaben. Dazu
         hier die ersten Informationen:

         Voraussetzungen
         Jede Gruppe (von mindestens sieben Personen laut BGB §26) kann einen
         Verein (z.B. mit Hilfe des BSV NRW oder einem der Kreisverbände) grün-
         den, wobei es nicht darauf ankommt, welche Sportart Sie ausüben.

         Sie sollten sich im Vorfeld bereits darüber ausgetauscht haben, welche Per-
         sonen (mindestens zwei bzw. wie in der Satzung festgelegt) den Vereinsvor-
         stand übernehmen.
         Der Verein kann ohne Anbindung an einen Arbeitgeber gegründet werden.
         Als Sportgemeinschaft (SG) erhalten Sie denselben Status wie die Betriebs-
         sportgemeinschaften (BSGen).

         Sie haben die Möglichkeit, den Verein beim Amtsgericht eintragen zu lassen.
         Mit einer Eintragung erlangt der Verein die sogenannte Rechtsfähigkeit. Die-
         ses wird von uns empfohlen, weil die Eintragung den Vereinsvorstand in Fra-
         gen der Haftung entlastet.
                                           Gründungsversammlung
                                           Während der Gründungsversammlung
                                           muss eine Satzung verabschiedet und
                                           von  mindestens  sieben  Anwesenden
                                           unterschrieben  werden.  Die  Satzung

                                                                           19
   14   15   16   17   18   19   20   21   22   23   24