Page 19 - Infobroschüre BSV NRW
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Wie gründe ich einen Betriebssportverein?
Wir freuen uns über jede Sportgruppe,
die darüber nachdenkt, einen Betriebs-
sportverein zu gründen bzw. Teil des
organisierten Betriebssport in NRW zu
werden.
Die bevorzugte Variante sollte sein,
dass Sie die Gründung eines gemein-
nützigen Vereins anstreben.
Sollte dies nicht sofort möglich sein, sprechen Sie mit Ihrem Kreisverband,
der Ihnen eine Zwischenlösung anbieten und Sie beim Gründungsprozess
unterstützen kann.
Da die Gründung einer gemeinnützigen Betriebssportgemeinschaft mit eini-
gen Voraussetzungen und wichtigen Schritten verbunden ist, unterstützt Sie
der BSV NRW oder auch Ihr Kreisverband gerne bei Ihrem Vorhaben. Dazu
hier die ersten Informationen:
Voraussetzungen
Jede Gruppe (von mindestens sieben Personen laut BGB §26) kann einen
Verein (z.B. mit Hilfe des BSV NRW oder einem der Kreisverbände) grün-
den, wobei es nicht darauf ankommt, welche Sportart Sie ausüben.
Sie sollten sich im Vorfeld bereits darüber ausgetauscht haben, welche Per-
sonen (mindestens zwei bzw. wie in der Satzung festgelegt) den Vereinsvor-
stand übernehmen.
Der Verein kann ohne Anbindung an einen Arbeitgeber gegründet werden.
Als Sportgemeinschaft (SG) erhalten Sie denselben Status wie die Betriebs-
sportgemeinschaften (BSGen).
Sie haben die Möglichkeit, den Verein beim Amtsgericht eintragen zu lassen.
Mit einer Eintragung erlangt der Verein die sogenannte Rechtsfähigkeit. Die-
ses wird von uns empfohlen, weil die Eintragung den Vereinsvorstand in Fra-
gen der Haftung entlastet.
Gründungsversammlung
Während der Gründungsversammlung
muss eine Satzung verabschiedet und
von mindestens sieben Anwesenden
unterschrieben werden. Die Satzung
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