Page 11 - Sport im Betrieb April 2021
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Sport im WBSV
Unmittelbarkeit § 57 AO = Ein Verein muss die Zwecke verwendet werden.
unmittelbar selbst, d.h. im eigenen Namen verwirklichen. Sämtliche Voraussetzun-
Er darf selbstverständlich Hilfspersonen einsetzen, deren Tätig- gen für die Gemeinnützig-
keiten müssen aber den Satzungsbestimmungen entsprechen keit werden durch die
und auch die Hilfspersonen dürfen die Mittel des Vereins nur allermeisten Betriebssport-
satzungsgemäß und weisungsgemäß verwenden. vereine problemlos einge-
halten oder sind durch
Förderung der § 52 AO = In der Abgabenordnung sind die entsprechende Satzungs-
Zwecke aufgelistet, die als Allgemeinheit „Förderung der formulierungen und Basis-
Allgemeinheit“ anerkannt sind (z.B. Sport, Jugendhilfe, öffent- Eigeninformation einfach
liches Gesundheitswesen, Umweltschutz,…) und daher in der umzusetzen.
Satzung aufgenommen werden können. Wenn man nun die Vortei-
Eine „Förderung der Allgemeinheit“ ist ferner nur dann gegeben, le der Gemeinnützigkeit
wenn der Verein für jeden offen ist und es sich nicht nur um ei- den relativ einfach einzu-
nen fest abgeschlossenen Personenkreis handelt. haltenden Voraussetzungen gegenüberstellt, kommt man unwei-
gerlich zu dem Schluss, dass es für fast keinen Betriebssportver-
Es ist daher gemeinnützigkeitsschädlich, wenn z.B. nur Betriebs- ein Gründe geben kann, auf die Gemeinnützigkeit zu verzichten.
angehörige als Mitglied aufgenommen werden können.
4. Konkretes Vorgehen zur Erlangung der Gemeinnützigkeit
Auch muss sichergestellt sein, dass nicht weite Bevölkerungs-
kreise z.B. durch hohe Eintrittsgelder oder Mitgliedsbeiträge Um als Betriebssportgruppe oder Verein die Vorteile der Gemein-
ausgeschlossen werden (Grenze: Mitgliedsbeiträge + Umlagen: nützigkeit nutzen zu können, muss man einen entsprechenden
durchschnittlich 1023 € Mitglied / Jahr bzw. Aufnahmegebüh- Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen.
ren:1534 €/Person). Umgangssprachlich spricht man hierbei zwar von der
Unschädlich ist ein Aufnahmestop wegen Kapazitätsmangel! „Beantragung der Gemeinnützigkeit“, gemeint ist aber der Antrag
auf „Befreiung von der Körperschaftssteuer nach § 5 Abs. 1
KStG“.
Das Formular dafür kann man im Internet auf den Seiten der Fi-
nanzämter herunterladen.
Es liest sich auf den ersten Blick etwas
kompliziert, ist aber halb so schlimm,
da man auf den Seiten auch konkrete
Ausfüllhilfen bekommt. Im Netz sind
z.T. sogar vollständig ausgefüllte Bei-
spiele hinterlegt an denen man sich
gut orientieren kann.
An einigen Stellen bekommt man di-
rekt weiterführende Unterstützung.
b.) Neben den Voraussetzungen gemäß der §§ 52 ff. AO sind
einige zusätzliche Dinge zu beachten: So ist z.B. im Antrag die Umsatzsteu-
erident.nr. anzugeben. Falls diese
Zum Nachweis, dass die Geschäftsführung den Vorgaben der §§ noch nicht vorhanden sein sollte, kann man sie an der gleichen
52 AO ff. entspricht muss der Verein seine Einnahmen und Aus-
gaben aufzeichnen und die dazu gehörenden Belege geordnet Stelle im Formular -einfach durch ankreuzen- gleichzeitig mit be-
antragen.
aufbewahren (Zu jeder Buchung ein Beleg!)
Was dem Antrag zusätzlich beizufügen ist (z.B. Satzung, Liste der
Bei Überschreitung gewisser Steuergrenzen wird eine Buchfüh-
rung mit Zuordnung in steuerliche Tätigkeitsbereiche verlangt Vorstandsmitglieder, Name des Empfangsbevollmächtigten), wird
am Ende des Formulars aufgezählt, so dass nichts vergessen
(Dies trifft nur auf wenige Betriebssportvereine zu und ist einfach werden kann.
zu lernen)
Weitere Informationen zur Gemeinnützigkeit finden Sie u.a. auch
Es müssen bestimmte Formulierungen in der Satzung enthalten auf www.VIBSS.de.
sein. So ist z.B. der gemeinnützige Zweck des Vereins zu benen-
nen und bei Auflösung muss das Restvermögen gemeinnützig Karin Schulze-Kersting
SiB April 2021 - 11