Page 11 - Sport im Betrieb April 2021
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Sport im WBSV


             Unmittelbarkeit  §  57  AO    =     Ein  Verein  muss  die  Zwecke   verwendet werden.
             unmittelbar selbst, d.h. im eigenen Namen verwirklichen.    Sämtliche  Voraussetzun-

             Er darf selbstverständlich Hilfspersonen einsetzen, deren Tätig-  gen für die Gemeinnützig-
             keiten  müssen  aber  den  Satzungsbestimmungen  entsprechen   keit  werden  durch  die
             und  auch  die  Hilfspersonen  dürfen  die  Mittel  des  Vereins  nur   allermeisten Betriebssport-
             satzungsgemäß und weisungsgemäß verwenden.         vereine  problemlos  einge-
                                                                halten  oder  sind  durch
             Förderung der § 52 AO  = In der Abgabenordnung sind die   entsprechende  Satzungs-
             Zwecke  aufgelistet,  die  als  Allgemeinheit  „Förderung  der   formulierungen und Basis-
             Allgemeinheit“ anerkannt sind (z.B. Sport, Jugendhilfe, öffent-  Eigeninformation  einfach
             liches  Gesundheitswesen,  Umweltschutz,…)  und  daher  in  der   umzusetzen.
             Satzung aufgenommen werden können.                 Wenn man nun die Vortei-

             Eine „Förderung der Allgemeinheit“ ist ferner nur dann gegeben,   le  der  Gemeinnützigkeit
             wenn der Verein für jeden offen ist und es sich nicht nur um ei-  den  relativ  einfach  einzu-
             nen fest abgeschlossenen Personenkreis handelt.    haltenden Voraussetzungen gegenüberstellt, kommt man unwei-
                                                                gerlich zu dem Schluss, dass es für fast keinen Betriebssportver-
             Es ist daher gemeinnützigkeitsschädlich, wenn z.B. nur Betriebs-  ein Gründe geben kann, auf die Gemeinnützigkeit zu verzichten.
             angehörige als Mitglied aufgenommen werden können.
                                                                4. Konkretes Vorgehen zur Erlangung der Gemeinnützigkeit
             Auch  muss  sichergestellt  sein,  dass  nicht  weite  Bevölkerungs-
             kreise  z.B.  durch  hohe  Eintrittsgelder  oder  Mitgliedsbeiträge   Um als Betriebssportgruppe oder Verein die Vorteile der Gemein-
             ausgeschlossen werden (Grenze: Mitgliedsbeiträge + Umlagen:   nützigkeit  nutzen  zu  können,  muss  man  einen  entsprechenden
             durchschnittlich  1023  €  Mitglied  /  Jahr  bzw.  Aufnahmegebüh-  Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen.
             ren:1534 €/Person).                                Umgangssprachlich  spricht  man  hierbei  zwar  von  der
             Unschädlich ist ein Aufnahmestop wegen Kapazitätsmangel!   „Beantragung der Gemeinnützigkeit“, gemeint ist aber der Antrag
                                                                auf  „Befreiung  von  der  Körperschaftssteuer  nach  §  5  Abs.  1
                                                                KStG“.

                                                                Das Formular dafür kann man im Internet auf den Seiten der Fi-
                                                                nanzämter herunterladen.

                                                                Es liest sich auf den ersten Blick etwas
                                                                kompliziert,  ist  aber  halb  so  schlimm,
                                                                da man auf den Seiten auch konkrete
                                                                Ausfüllhilfen  bekommt.  Im  Netz  sind
                                                                z.T. sogar vollständig ausgefüllte Bei-
                                                                spiele  hinterlegt  an  denen  man  sich
                                                                gut orientieren kann.

                                                                An  einigen  Stellen  bekommt  man  di-
                                                                rekt weiterführende Unterstützung.
             b.) Neben den Voraussetzungen gemäß der §§ 52 ff. AO sind
             einige zusätzliche Dinge zu beachten:              So ist z.B. im Antrag die Umsatzsteu-
                                                                erident.nr.  anzugeben.  Falls  diese
             Zum Nachweis, dass die Geschäftsführung den Vorgaben der §§   noch nicht vorhanden sein sollte, kann man sie an der gleichen
             52 AO ff.  entspricht muss der Verein seine Einnahmen und Aus-
             gaben  aufzeichnen  und  die  dazu  gehörenden  Belege  geordnet   Stelle im Formular -einfach durch ankreuzen- gleichzeitig mit be-
                                                                antragen.
             aufbewahren (Zu jeder Buchung ein Beleg!)
                                                                Was dem Antrag zusätzlich beizufügen ist (z.B. Satzung, Liste der
             Bei  Überschreitung  gewisser  Steuergrenzen  wird  eine  Buchfüh-
             rung  mit  Zuordnung  in  steuerliche  Tätigkeitsbereiche  verlangt   Vorstandsmitglieder, Name des Empfangsbevollmächtigten), wird
                                                                am  Ende  des  Formulars  aufgezählt,  so  dass  nichts  vergessen
             (Dies trifft nur auf wenige Betriebssportvereine zu und ist einfach   werden kann.
             zu lernen)
                                                                Weitere Informationen zur Gemeinnützigkeit finden Sie u.a. auch
             Es müssen bestimmte Formulierungen in der Satzung enthalten   auf  www.VIBSS.de.
             sein. So ist z.B. der gemeinnützige Zweck des Vereins zu benen-
             nen  und  bei  Auflösung  muss  das  Restvermögen  gemeinnützig                     Karin Schulze-Kersting


                                                                                                  SiB April 2021 -  11
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