Page 3 - Sport im Betrieb Juni 2020
P. 3
Editorial / Aktuelles
Liebe Betriebssportlerinnen
und Betriebssportler,
in über 60 Jahren Betriebssport NRW hat es eine solche Zeit noch etwas verschoben haben, möchten
nicht gegeben, in der von uns allen ein solch hohes Maß an Ver- wir Sie umfassend zu der aktuellen
zicht, Disziplin und Solidarität verlangt wird und in der unsere Situation um das Thema Corona,
Gewohnheiten und sogar Grundrechte vorübergehend hinten die Neuregelungen und deren Be-
anstehen müssen. deutung für den Betriebssport infor-
mieren.
Für den Betriebssport bedeutet das nicht nur, dass wir größten-
teils auf die gewohnten sportlichen Aktivitäten verzichten mussten Da wir aber nur allgemein und mit
und müssen, sondern auch die Absage und das Verschieben von Stand des Redaktionsschlusses
Sportveranstaltungen und Versammlungen, die lange geplant berichten können, möchten wir Ihnen auch zeigen, dass und wo
waren. Sie sich tagesaktuelle Informationen, die speziell für Ihren Verein
und Ihren Sport wichtig sind, beschaffen sollten.
An dieser Stelle möchte ich besonders - auch im Namen von Vi-
zepräsident / zuständig für Sport Helmut Wefelmeier - den Verant- Diese Krise verlangt von uns ein Umdenken und Neuordnen der
wortlichen und Spartenleitungen danken, die über das Übliche bisherigen „Normalität“ und fordert von uns viel Kraft und auch
hinaus organisatorische Herausforderungen zu stemmen haben. Kreativität, um die Situation bestmöglich und im Sinne von uns
allen zu meistern.
Zu Begin der Corona-Pandemie und dem sogenannten
„Lockdown“ gab es klare Regeln und Vorgaben durch die Bundes- Die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth hat einmal
regierung, an die wir uns zu halten hatten. Mit den schrittweisen gesagt: „Aus Krisen erwachsen auch immer neue Kräfte!“.
Öffnungen der Schutzmaßnahmen, die regional unterschiedlich Seien Sie weiterhin guter Dinge und bleiben Sie gesund!
gehandhabt werden, ist diese Klarheit aber mehr und mehr verlo-
ren gegangen und viele haben inzwischen den Überblick verloren,
was wo erlaubt ist und was wiederum nicht. Wolfgang Busse
In dieser SiB-Ausgabe, deren Erscheinungstermin wir dafür extra WBSV Präsident
Übersicht der Neuregelungen im Bereich Sport
Ab Samstag, 30. Mai 2020 gelten in NRW im Zuge des Nordrhein-Westfalen-Plans der Landesregie-
rung weitere Öffnungen der Anti-Corona-Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Öffnung der
Kontaktbeschränkung auf Gruppen von bis zu zehn Personen entsprechend der jüngsten Verständi-
gung zwischen Bund und Ländern sowie Regelungen zur Durchführung von Veranstaltungen und
Wettbewerben im Breiten- und Freizeitsport.
• Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, wird auch der nicht-kontaktfreie Sport
im Freien wieder gestattet.
• In diesem Rahmen sind Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport im Freien unter Einhaltung eines Hygiene- und Infekti-
onsschutzkonzepts wieder zulässig. 100 Zuschauer sind unter Auflagen zugelassen.
• Die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen ebenso möglich wie die Nutzung der Gesellschaftsräu-
me in und auf Sportanlagen.
• Der Betrieb von Hallenbädern zur reinen Ausübung des Schwimmsports in Bahnen ist unter Auflagen möglich. Die Vorga-
ben zum Schwimmunterricht sind ebenfalls geregelt.
• Die Erlaubnis des Trainingsbetriebs an Bundesstützpunkten wurde um die Landesleistungsstützpunkte in besonderem
Landesinteresse erweitert.
• Im Übrigen bleibt der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mit unvermeidbarem Körperkontakt weiterhin untersagt.
(Erläuterungen zu diesen Punkten und weitere Informationen ab Seite 4)
SiB Juni 2020 - 3