Page 7 - Sport im Betrieb Juni 2020
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WBSV - Aktuelles
Corona-Verordnungen, aber auch gering wie möglich zu halten. Die
kommunale Vorschriften oder Vor- Sportler*innen müssen entsprechend
schriften der (privaten) Anlagenbetrei- informiert werden.
ber (z.B. der Arbeitgeber bei unter- Die Erarbeitung und Dokumentation
nehmenseigenen Räumlichkeiten) eines Hygiene- und Infektionsschutz-
müssen bei der Erstellung der Hygie- konzeptes sind wichtige Bausteine für
ne- und Infektionsschutzmaßnahmen- das Sporttreiben unter den aktuellen
plans sowie des Nutzungskonzeptes Umständen. Durch die Umsetzung
vom Vereinsvorstand berücksichtigt von einfachen Maßnahmen verringert
werden. Der Verein definiert in diesem sich die Ansteckungsgefahr mit Covid
Konzept vornehmlich verhaltensbedingte ggf. auch sportartspezifi- -19 bzw. wird die Wahrscheinlichkeit der Übertragung erheblich
sche Regeln zur Einhaltung der vorgegeben Gesetze. geringer.
Das Ziel, dass die drei zuvor genannten Gefährdungen so wenig Vorort sollte die Einhaltung der Regeln durch regelmäßige Prüfun-
wie möglich auf die Sportler*innen einwirken können, muss jeder gen kontrolliert werden.
Betriebssportverein für sich verfolgen.
Folgende Leitfragen können die individuelle Erstellung ent-
Wie kann gewährleistet werden, dass die Übungsleitungen, sprechender Konzepte des Vereins unterstützen:
Mitglieder und Teilnehmer*innen vor einer Ansteckung mit
Covid-19 geschützt werden? • In welchen Situationen genau können Übungsleitungen,
Mitglieder und Teilnehmenden (eng) aufeinander treffen?
Grundsätzlich gilt, je größer der Abstand zwischen den einzelnen
Personen, desto geringer ist die Gefahr, dass das Virus durch • Wie groß ist der Abstand zu anderen Personen?
Tröpfcheninfektion bzw. über Aerosole übertragen werden kann. • Wie kann ich den Mindestabstand von 1,50 m einhalten
– in allen Phasen vor, während und auch nach dem
Daher gibt es das in der Corona-Schutzverordnung Sport?
(CoronaSchVO) in § 2 geregelte Abstandsgebot im öffentlichen
Raum: • Wie kann organisatorisch gewährleistet werden, dass
keine großen Menschengruppen zusammentreffen?
• Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m zu anderen
Personen im öffentlichen Raum • Womit könnten die Beteiligten in Kontakt kommen?
• Beim Unterschreiten des Mindestabstandes von 1,50 m sind • Welche Dinge müssen angefasst werden? (z.B. Türklin-
Mund und Nase zu bedecken, um Andere zu schützen. ken, Sportgeräte)
• Das Tragen von (Sport/Schutz)-Brillen kann die Schleimhäute • Wie kann das Anfassen von fremden Gegenständen
der Augen schützen. minimiert bzw. sogar vermieden werden?
Zum Vermeiden von Schmierinfektionen stellt das Nicht-Anfassen • Was und von wem muss dann ggf. gereinigt und desinfi-
von (fremden) Gegenständen den besten Eigenschutz dar. Kon- ziert werden?
- Sind entsprechende Mittel vorhanden?
taktloses Aufeinandertreffen ist hier die effektivste Maßnahme.
Waschen, Reinigung und Desinfektion sind notwendige Maßnah- Der Landessportbund und viele Fachsportverbände haben sich
men, wenn Anfassen nicht vermieden werden kann. Es muss mit bereits zu diesem Thema Gedanken gemacht und Empfehlungen
geeigneten Wasch- und Reinigungsmitteln gearbeitet und zwi- formuliert, die von allen Sportvereinen zumindest als Grundlage
schen Haut- und Flächendesinfektionsmittel unterschieden wer- für den eigenen Vereinsbetrieb übernommen werden können.
den. Eine individuelle Anpassung an die Verhältnisse vor Ort wird emp-
fohlen.
Und in welchen Situationen müssen diese Maßnahmen umge-
setzt werden? Heike Arlt
Ja, genau: vor, während und auch nach der Sportstunde – im-
mer dann, wenn die Sportler*innen aufeinandertreffen können! Heike Arlt ist Fachkraft für Arbeitssi-
cherheit und Betriebliche Gesundheits-
Die individuelle Bewertung jedes einzelnen Bewegungsangebots managerin.
in der geplanten Räumlichkeit ist nun Aufgabe des Vereinsvor- Sie ist als Referentin für den Landes-
standes und der Übungsleitenden.
sportbund NRW und den WBSV (z.B.
Daraus werden entsprechende Vorschriften und Regeln für alle auf Netzwerktreffen) für die Themen
Beteiligten abgeleitet, um die mögliche Verbreitung des Virus so Vereinsmanagement, Älter werden und
Gesund bleiben tätig.
SiB Juni 2020 - 7