Page 5 - Sport im Betrieb Juni 2020
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WBSV - Aktuelles

             Kann  man  also  auch  wieder  Tischtennis-Doppel  spielen  oder
             Kampfsport machen? Ja, im Freien! Nein, in der Halle nicht!

             Sportfeste  und  ähnliche  Sportveranstaltungen  sind  außerdem
             auch bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt.
             Bei Hallensport und auch in Schwimmbädern gelten regional un-
             terschiedliche  Regelungen,  die  unbedingt  vor  der  Öffnung  des
             Sportangebots  in  Erfahrung  gebracht  werden  müssen.  So  kann
             z.B. ein zeitlicher Abstand zwischen Sportgruppen in Hallen vor-
             geschrieben  sein,  damit  die  Mitglieder  der  Gruppen  möglichst
             nicht aufeinandertreffen.                          Bei Vorstandssitzungen hält man ja sowieso auch die Anwesen-

             Eine Maßnahme ist die Erlaubnis der Wettkampf-Besuche von bis   heit fest und kennt die Kontaktdaten der Teilnehmer*innen.
             zu  100  Zuschauern  bei  Wettkämpfen  im  Freien.  Auch  hier  sind   Wenn es um Versammlungen mit mehr als 10 Teilnehmer*innen
             natürlich  die  Abstandsregeln  zu  beachten.  Möglicherweise  ist   geht  (Mitgliederversammlungen,  Spartenversammlungen,  etc.),
             dieser  Punkt  für  Euren  Betriebssport  nicht  relevant,  wir  wollen   muss man aktuell aber doch noch auf die Video-Konferenz aus-
             aber darauf hinweisen, dass auch hier die Vorschriften zu beach-  weichen. Rechtlich  sollte das kein Problem  sein, wie Ihr in den
             ten sind und durch den Verein auch kontrolliert werden müssen.   Artikeln „Rechtliches“ ab Seite 24 nachlesen könnt.
             Jeder  Vereinsvorstand  ist  sowieso  gut  beraten,  regelmäßig  zu   Wie beim Friseur!
             kontrollieren, ob das Hygienekonzept auch eingehalten wird.
                                                                Eine Anwesenheitsliste mit Kontaktdaten muss auch bei „anderen
             Und nach dem Sport?                                Zusammentreffen“ geführt werden - also auch beim gemeinsamen
             Besondere  Maßnahmen  gelten  auch  bei  der  Nutzung  der  Du-  Sport. Das sollten Eure Übungsleiter nicht vergessen!
             schen und Umkleiden. So muss der Mindestabstand von 1,5 Me-  Außerdem liegt es in der Verantwortung der zusammentreffenden
             tern gewährleistet sein und ggf. sind beim Duschen noch Schutz-  Personen, (für vier Wochen nach dem Zusammentreffen) zu ge-
             maßnahmen gegen Legionellen und Desinfektionsvorschriften zu   währleisten,  dass  im  Fall  einer  Infizierung  mit  dem  Coronavirus
             beachten.                                          sämtliche  Personen  der  Gesundheitsbehörde  mit  Kontaktdaten

             Die Geselligkeit (z.B. im Vereinsheim) soll inzwischen auch geför-  benannt werden können.
             dert werden. Daher ist ein „Bierchen danach“ auch wieder erlaubt;   Es kann sich immer etwas ändern und Information ist alles!
             es gelten allerdings dieselben Vorschriften, wer zusammen sein
             darf, und die Hygiene-Beschränkungen für geschlossene Räume   Wir  haben  den  Redaktionsschluss  dieser  SiB-Ausgabe  mit  der
             (Abstand, Mund-/Nasenschutz, Informationstafel, etc.).   Absicht  verschoben,  möglichst  aktuelle  Informationen  zu  liefern,
                                                                die eine gewisse Zeit ihre Gültigkeit behalten.
             Ggf. muss die Öffnung einer Einrichtung auch dem Gesundheits-
             amt - inklusive Hygiene-Konzept - gemeldet werden.   Wir können allerdings nicht vorhersagen, wie sich die Infektions-
                                                                zahlen  in  unserem  Land  entwickeln  werden  und  wie  die  Politik
                                                                darauf reagieren wird.
                                                                Daher ist es unerlässlich, sich immer aktuell zu informieren, wie
                                                                Ihr es privat wahrscheinlich auch macht. Wie Ihr immer aktuell an
                                                                die entsprechenden Informationen für den Betriebssport kommt,
                                                                erfahrt Ihr in der Übersicht auf Seite 8 dieser SiB-Ausgabe.

                                                                Sollen wir so wirklich Betriebssport anbieten?
                                                                Sicher,  es  sind  viele  Dinge  zu  beachten  und  von  „locker“  kann
                                                                man nun gar nicht sprechen, aber lohnt sich der Aufwand nicht?
             Vorstandssitzungen                                 Denn viele vermissen den Sport und den Kontakt zu den Sportka-
                                                                merad*innen. Und denkt im Zweifel mal darüber nach, ob Ihr Euch
             Laut Erlass sind ab dem 4. Mai die Durchführung von „Sitzungen   vor  einem  halben  Jahr  hättet  vorstellen  können,  wie  Ihr  zurzeit
             von  rechtlich  vorgesehenen  Gremien  öffentlich-rechtlicher  und   Euren Alltag bewältigt.
             privat-rechtlicher Institutionen, Gesellschaften, Parteien oder Ver-
             einen“ zugelassen. „Dabei sind geeignete Vorkehrungen zur Hygi-  Und wenn wir alle brav bleiben, kann es ja vielleicht schon bald
             ene,  zur  Steuerung  des  Zutritts  und  zur  Gewährleistung  eines   neue Öffnungen geben, die alles etwas „lockerer“ machen…
             Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den Personen (auch in
             Warteschlangen) sicher zu stellen.“                         Bildmaterial: Landesportal NRW,  https://www.land.nrw/corona


                                                                                                    SiB Juni 2020 -  5
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