Page 5 - Sport im Betrieb Juni 2020
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WBSV - Aktuelles
Kann man also auch wieder Tischtennis-Doppel spielen oder
Kampfsport machen? Ja, im Freien! Nein, in der Halle nicht!
Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind außerdem
auch bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt.
Bei Hallensport und auch in Schwimmbädern gelten regional un-
terschiedliche Regelungen, die unbedingt vor der Öffnung des
Sportangebots in Erfahrung gebracht werden müssen. So kann
z.B. ein zeitlicher Abstand zwischen Sportgruppen in Hallen vor-
geschrieben sein, damit die Mitglieder der Gruppen möglichst
nicht aufeinandertreffen. Bei Vorstandssitzungen hält man ja sowieso auch die Anwesen-
Eine Maßnahme ist die Erlaubnis der Wettkampf-Besuche von bis heit fest und kennt die Kontaktdaten der Teilnehmer*innen.
zu 100 Zuschauern bei Wettkämpfen im Freien. Auch hier sind Wenn es um Versammlungen mit mehr als 10 Teilnehmer*innen
natürlich die Abstandsregeln zu beachten. Möglicherweise ist geht (Mitgliederversammlungen, Spartenversammlungen, etc.),
dieser Punkt für Euren Betriebssport nicht relevant, wir wollen muss man aktuell aber doch noch auf die Video-Konferenz aus-
aber darauf hinweisen, dass auch hier die Vorschriften zu beach- weichen. Rechtlich sollte das kein Problem sein, wie Ihr in den
ten sind und durch den Verein auch kontrolliert werden müssen. Artikeln „Rechtliches“ ab Seite 24 nachlesen könnt.
Jeder Vereinsvorstand ist sowieso gut beraten, regelmäßig zu Wie beim Friseur!
kontrollieren, ob das Hygienekonzept auch eingehalten wird.
Eine Anwesenheitsliste mit Kontaktdaten muss auch bei „anderen
Und nach dem Sport? Zusammentreffen“ geführt werden - also auch beim gemeinsamen
Besondere Maßnahmen gelten auch bei der Nutzung der Du- Sport. Das sollten Eure Übungsleiter nicht vergessen!
schen und Umkleiden. So muss der Mindestabstand von 1,5 Me- Außerdem liegt es in der Verantwortung der zusammentreffenden
tern gewährleistet sein und ggf. sind beim Duschen noch Schutz- Personen, (für vier Wochen nach dem Zusammentreffen) zu ge-
maßnahmen gegen Legionellen und Desinfektionsvorschriften zu währleisten, dass im Fall einer Infizierung mit dem Coronavirus
beachten. sämtliche Personen der Gesundheitsbehörde mit Kontaktdaten
Die Geselligkeit (z.B. im Vereinsheim) soll inzwischen auch geför- benannt werden können.
dert werden. Daher ist ein „Bierchen danach“ auch wieder erlaubt; Es kann sich immer etwas ändern und Information ist alles!
es gelten allerdings dieselben Vorschriften, wer zusammen sein
darf, und die Hygiene-Beschränkungen für geschlossene Räume Wir haben den Redaktionsschluss dieser SiB-Ausgabe mit der
(Abstand, Mund-/Nasenschutz, Informationstafel, etc.). Absicht verschoben, möglichst aktuelle Informationen zu liefern,
die eine gewisse Zeit ihre Gültigkeit behalten.
Ggf. muss die Öffnung einer Einrichtung auch dem Gesundheits-
amt - inklusive Hygiene-Konzept - gemeldet werden. Wir können allerdings nicht vorhersagen, wie sich die Infektions-
zahlen in unserem Land entwickeln werden und wie die Politik
darauf reagieren wird.
Daher ist es unerlässlich, sich immer aktuell zu informieren, wie
Ihr es privat wahrscheinlich auch macht. Wie Ihr immer aktuell an
die entsprechenden Informationen für den Betriebssport kommt,
erfahrt Ihr in der Übersicht auf Seite 8 dieser SiB-Ausgabe.
Sollen wir so wirklich Betriebssport anbieten?
Sicher, es sind viele Dinge zu beachten und von „locker“ kann
man nun gar nicht sprechen, aber lohnt sich der Aufwand nicht?
Vorstandssitzungen Denn viele vermissen den Sport und den Kontakt zu den Sportka-
merad*innen. Und denkt im Zweifel mal darüber nach, ob Ihr Euch
Laut Erlass sind ab dem 4. Mai die Durchführung von „Sitzungen vor einem halben Jahr hättet vorstellen können, wie Ihr zurzeit
von rechtlich vorgesehenen Gremien öffentlich-rechtlicher und Euren Alltag bewältigt.
privat-rechtlicher Institutionen, Gesellschaften, Parteien oder Ver-
einen“ zugelassen. „Dabei sind geeignete Vorkehrungen zur Hygi- Und wenn wir alle brav bleiben, kann es ja vielleicht schon bald
ene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines neue Öffnungen geben, die alles etwas „lockerer“ machen…
Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den Personen (auch in
Warteschlangen) sicher zu stellen.“ Bildmaterial: Landesportal NRW, https://www.land.nrw/corona
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