Page 6 - Sport im Betrieb Juni 2020
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WBSV - Aktuelles
Gesund bewegen in der Betriebssportgruppe, auch mit Corona
Allgemeines zu Corona und COVID-19
Das Coronavirus SARS-CoV-2 hemmt seit
Beginn des Jahres 2020 das uneinge-
schränkte Bewegen und Tun. Diese Ein-
schränkungen gelten auch für das Sport-
treiben und das nicht nur in Deutschland,
sondern weltweit. Das Virus kennt keine
Grenzen, so dass alle Menschen darauf
bedacht sind, möglichst gesund zu bleiben
und sich vor einer Infektion mit dem bisher unbekannten Corona- Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/corona-daten-nrw-
100.html, 03.06.2020
virus Disease 2019 (COVID-19) zu schützen.
sen, die nicht systemrelevant waren.
Covid-19 wurde erstmals im Dezember 2019 in der Millionenstadt Das gesellschaftliche Leben in der Öffentlichkeit wurde weitestge-
Wuhan (Provinz Hubei in China) entdeckt und wurde durch Tröpf- hend heruntergefahren.
cheninfektion von dort ausgehend weltweit verbreitet.
Da der Krankheitsverlauf im Extremfall innerhalb von wenigen
Typische Krankheitssymptome sind Fieber, trockener Husten und
Beeinträchtigung des Geruchs- und Geschmackssinn. Hinzu kom- Tagen bei Risikopatienten tödlich verlaufen kann, ist es nach wie
vor wichtig, die Anzahl der Neuansteckungen auf einem niedrigen
men noch grippeähnliche Symptome wie Abgeschlagenheit, Niveau zu halten, damit die begrenzten medizinischen Kapazitä-
Müdigkeit, Halsschmerzen, Kopfschmerzen und seltener auch ten für alle schwere Fälle ausreichend sind.
Durchfall und Schnupfen.
Die Auswirkungen auf den Sport
Coronaviren können bei Menschen unterschiedlich starke Erkran-
kungen hervorrufen. Von leichten Erkältungssymptomen (80% der Das kontaktlose Sporttreiben in Gruppen auf Freiluftsportanlagen
Erkrankten) bis zu schweren Lungenentzündungen, die innerhalb war die erste Möglichkeit für Vereine in NRW unter Einhaltung
kürzester Zeit auch tödlich enden können. Besonders gefährdet bestimmter Regeln, Bewegungsangebote wieder durchzuführen.
sind ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen Auch das gemeinsame Sporttreiben in geschlossenen Räume ist
(Diabetes, Herz-, Atemwegs-, Leber- und Krebserkrankungen) seit dem 11.05.2020 wieder erlaubt, in den schulischen Hallen
oder mit geschwächtem Immunsystem. Bei dieser Risikogruppe wieder seit dem 20.05.2020 (§ 9 Abs. 4 CoronaSchVO gültig ab
nimmt die Erkrankung oftmals einen schweren Verlauf. 11.05.2020 bzw. 21.05.2020).
Bei vielen Menschen, insbesondere auch Kindern, verläuft die Insbesondere der Betriebssport nutzt neben den kommunalen
Covid-19-Erkrankung oftmals ohne Symptome. Die Betroffenen Hallen und Plätzen auch oftmals firmeninterne Räumlichkeiten.
haben keinerlei körperliche Einschränkungen, die sie wahrneh- Auch hier können unter den in der CoronaSchVO bestimmten
men. So merken sie gar nicht, dass sie das Virus in sich tragen Auflagen ebenso Bewegungsangebote von der Betriebssportge-
und auch andere Menschen damit anstecken können. Daher meinschaft durchgeführt werden.
muss Jede*r vorsorgen, um nicht andere (möglicherweise ohne Neben den allgemeinen Corona-Schutzmaßnahmen des Betrie-
eigenes Wissen) anzustecken und sich auch selber vor einer bes muss sich der Vereinsvorstand gemeinsam mit den Übungs-
Infizierung zu bewahren. leitungen Gedanken für kontaktlose und sichere Bewegungsange-
bote mit angepasster Belegungsdichte machen, um alle Sporttrei-
Während zu Beginn der Corona-Krise täglich bis zu 1. 200 Neuin- benden gegen die Gefährdungen zu schützen.
fektionen in Nordrhein-Westfalen registriert wurden, sind am
03.06.2020 nur noch 85 neue Erkrankte für unser Bundesland Die Infektionsgefahr durch Mikroorganismen und Viren über
gemeldet worden. (Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/ Tröpfchen (Husten, Niesen, Sprechen über geringe Distanz), die
Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html) auf die Schleimhäute der Augen, Nase und des Mundes der Kon-
taktperson gelangen können ist groß. Ebenso stellen die Aeroso-
Maßgeblich zur Eindämmung der Anzahl an Neuinfektionen war
le ein hohes Risiko dar, dass Krankheitserreger in der Ausatem-
der Lockdown der Bundesregierung, der sämtliche Zusammen- luft der Sportler*innen andere Menschen erreichen. Die dritte
treffen von Menschen verbat. Neben dem Sporttreiben in Gruppen
im Verein wurden auch Restaurant- und Cafébesuche sowie Tref- Gefährdung, dass Covid-19 übertragen werden kann, besteht in
einer Schmierinfektion durch direkten Hautkontakt (z.B. der Hän-
fen in privaten Haushalten mit mehreren Personen untersagt. de) mit Gegenständen (z.B. Sportgeräten, Matten und anderen
Ebenso wurden Geschäfte und weitere Einrichtungen geschlos-
Oberflächen).
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