Page 11 - Sport im Betrieb Juni 2020
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Sport im WBSV


              Beispiel:                                            Voraussetzungen für die Gewährung von
                                                                   Leistungen:
              Willi Helfer sieht, dass das Gras am Sportplatz sehr lang ist, nimmt
              sich den Freischneider und verletzt sich beim mähen. Ist Willi über   1. versicherte Person
              die VBG versichert?
                                                                   Arbeitnehmer/Beschäftigte oder arbeitnehmerähnlich Tätige
              Es wird geprüft:
                                                                   2. versicherte Tätigkeit
                Dient Willis Vorhaben dem Verein und ist Wille des Vereins?   Die Tätigkeit muss die rechtlich wesentliche Ursache des Un-
                Davon ist im Beispiel auszugehen. (Anders, wenn der Vorstand   falls sein. Nicht versichert sind  private (eigen-wirtschaftliche)
                klar gesagt hätte: „Willi. Bitte nicht mähen“) => +=> nächster   Tätigkeiten.
                Prüfungsschritt
                                                                   3. Unfall
                Allgemeine Übung?
                Wenn Willi regelmäßig jeden 1. Freitag im Monat mäht, wäre es   Der Unfall ist die rechtlich wesentliche Ursache eines Gesund-
                allgemeine Übung => kein Versicherungsschutz       heitsschadens. Das Ereignis muss zeitlich begrenzt gewesen
                Mäht er, weil er sieht, dass es gerade nötig ist, ist es keine allge-  sein,  von  außen  eingewirkt  und  einen  Gesundheitsschaden
                meine Übung => +=> nächster Prüfungsschritt        zur Folge gehabt haben.
                Arbeitnehmerähnlich?                              4. Gesundheitsschaden
                Ist diese Aufgabe eine Aufgabe, die sonst auch von Arbeitneh-  Tod, Körperschäden, Beschädigung/Verlust eines Hilfsmittels.
                mern erledigt werden kann? Ja, es wäre ansonsten ggf. ein
                Gärtner zu beauftragen => +                        Leistungen
                Gibt es eine Verpflichtung durch Satzung oder Beschluss?    Die Leistungen der  VBG sind sehr umfangreich und werden
                Wenn in der Satzung oder durch Beschluss festgelegt wird: Je-  laut Sozialgesetzbuch VII gewährt.
                der hat 5 Arbeitsstunden zu leisten und Willi verunglückt wäh-  Kurzer Überblick über die Leistungen der VBG:
                rend dieser Arbeitsstunden: => kein Versicherungsschutz
                Gibt es keine Satzungsbestimmung und keinen Beschluss: => +   Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation
                                                                   •  stationäre/ambulante  ärztliche/zahnärztliche  Behandlung
              Sind alle Bedingungen erfüllt, besteht Versicherungsschutz.      und Rehabilitation

                                                                   •  Arznei-, Verband- und Heilmittel
             Arbeitnehmerähnlich  Tätige  sind  beitragsfrei  bei  der  VBG  versi-  •  orthopädische und andere Hilfsmittel
             chert. Das heißt, diese Personen genießen den vollen Versiche-  •  Pflege
             rungsschutz ohne, dass der Verein zusätzlich Beiträge direkt an
             die VBG abführen muss.                             Teilhabe am Arbeitsleben
                                                                •  Erhaltung des Arbeitsplatzes
             Nicht  automatisch  bei  der  Berufsgenossenschaft  versichert  sind
             jedoch z.B. der Vorstand und alle Personen, die Satzungsämter   •  Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes incl. Eingliederungshilfe
             ausüben.                                           •  Aus- und Fortbildung, Umschulung

             Für diesen Personenkreis kann der Verein jedoch eine freiwillige   Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
             Versicherung bei der VBG abschließen um den Schutz sicher zu   •  Kommunikationshilfen
             stellen. (2020 kostet die „freiwillige Ehrenamtsversicherung“ 3.50   •  Kfz-Hilfe
             €/Person pro Jahr)
                                                                •  Wohnungshilfe
             Nicht  versichert  und  auch  nicht  freiwillig  versicherbar  sind  Ver-  Geldleistungen
             einsmitglieder
                                                                •  Verletztengeld
             •  beim Sport oder Training
                                                                •  Übergangsgeld
             •  bei Helfertätigkeit zum Ableisten von Pflichtstunden   •  Verletztenrente
             Deren Absicherung erfolgt z.B. durch die Sportversicherung des   •  Hinterbliebenenleistungen.
             Landessportbundes NRW e.V..
                                                                Nähere Infos zum Versicherungsschutz der VBG und zur freiwilli-
             Bei  der  VBG  sind  sowohl  Arbeitsunfälle  als  auch  Wegeunfälle   gen Ehrenamtsversicherung finden Sie unter  www.vbg.de.
             abgesichert.

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