Page 11 - Sport im Betrieb Juni 2020
P. 11
Sport im WBSV
Beispiel: Voraussetzungen für die Gewährung von
Leistungen:
Willi Helfer sieht, dass das Gras am Sportplatz sehr lang ist, nimmt
sich den Freischneider und verletzt sich beim mähen. Ist Willi über 1. versicherte Person
die VBG versichert?
Arbeitnehmer/Beschäftigte oder arbeitnehmerähnlich Tätige
Es wird geprüft:
2. versicherte Tätigkeit
Dient Willis Vorhaben dem Verein und ist Wille des Vereins? Die Tätigkeit muss die rechtlich wesentliche Ursache des Un-
Davon ist im Beispiel auszugehen. (Anders, wenn der Vorstand falls sein. Nicht versichert sind private (eigen-wirtschaftliche)
klar gesagt hätte: „Willi. Bitte nicht mähen“) => +=> nächster Tätigkeiten.
Prüfungsschritt
3. Unfall
Allgemeine Übung?
Wenn Willi regelmäßig jeden 1. Freitag im Monat mäht, wäre es Der Unfall ist die rechtlich wesentliche Ursache eines Gesund-
allgemeine Übung => kein Versicherungsschutz heitsschadens. Das Ereignis muss zeitlich begrenzt gewesen
Mäht er, weil er sieht, dass es gerade nötig ist, ist es keine allge- sein, von außen eingewirkt und einen Gesundheitsschaden
meine Übung => +=> nächster Prüfungsschritt zur Folge gehabt haben.
Arbeitnehmerähnlich? 4. Gesundheitsschaden
Ist diese Aufgabe eine Aufgabe, die sonst auch von Arbeitneh- Tod, Körperschäden, Beschädigung/Verlust eines Hilfsmittels.
mern erledigt werden kann? Ja, es wäre ansonsten ggf. ein
Gärtner zu beauftragen => + Leistungen
Gibt es eine Verpflichtung durch Satzung oder Beschluss? Die Leistungen der VBG sind sehr umfangreich und werden
Wenn in der Satzung oder durch Beschluss festgelegt wird: Je- laut Sozialgesetzbuch VII gewährt.
der hat 5 Arbeitsstunden zu leisten und Willi verunglückt wäh- Kurzer Überblick über die Leistungen der VBG:
rend dieser Arbeitsstunden: => kein Versicherungsschutz
Gibt es keine Satzungsbestimmung und keinen Beschluss: => + Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation
• stationäre/ambulante ärztliche/zahnärztliche Behandlung
Sind alle Bedingungen erfüllt, besteht Versicherungsschutz. und Rehabilitation
• Arznei-, Verband- und Heilmittel
Arbeitnehmerähnlich Tätige sind beitragsfrei bei der VBG versi- • orthopädische und andere Hilfsmittel
chert. Das heißt, diese Personen genießen den vollen Versiche- • Pflege
rungsschutz ohne, dass der Verein zusätzlich Beiträge direkt an
die VBG abführen muss. Teilhabe am Arbeitsleben
• Erhaltung des Arbeitsplatzes
Nicht automatisch bei der Berufsgenossenschaft versichert sind
jedoch z.B. der Vorstand und alle Personen, die Satzungsämter • Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes incl. Eingliederungshilfe
ausüben. • Aus- und Fortbildung, Umschulung
Für diesen Personenkreis kann der Verein jedoch eine freiwillige Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Versicherung bei der VBG abschließen um den Schutz sicher zu • Kommunikationshilfen
stellen. (2020 kostet die „freiwillige Ehrenamtsversicherung“ 3.50 • Kfz-Hilfe
€/Person pro Jahr)
• Wohnungshilfe
Nicht versichert und auch nicht freiwillig versicherbar sind Ver- Geldleistungen
einsmitglieder
• Verletztengeld
• beim Sport oder Training
• Übergangsgeld
• bei Helfertätigkeit zum Ableisten von Pflichtstunden • Verletztenrente
Deren Absicherung erfolgt z.B. durch die Sportversicherung des • Hinterbliebenenleistungen.
Landessportbundes NRW e.V..
Nähere Infos zum Versicherungsschutz der VBG und zur freiwilli-
Bei der VBG sind sowohl Arbeitsunfälle als auch Wegeunfälle gen Ehrenamtsversicherung finden Sie unter www.vbg.de.
abgesichert.
SiB Juni 2020 - 11