Page 9 - Sport im Betrieb Juni 2020
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Sport im WBSV
Versicherungsschutz beim Betriebssport
Immer wieder stellen sich Sportler und Verantwortliche die Fra-
gen: Wie bin ich beim Betriebssport versichert? Habe ich über-
haupt Versicherungsschutz? Was muss ich möglicherweise zu-
sätzlich absichern?
Bei der Frage, ob für irgendetwas Versicherungsschutz besteht,
wird immer im Einzelfall geprüft:
• Handelt es sich um eine versicherte Organisation?
• Handelt es sich um eine versicherte Person?
• Ist der Schaden bei einer versicherten Veranstaltung/
Unternehmung entstanden?
• Ist der entstandene Schaden vom jeweiligen Versicherungs- C. Absicherung über das Versicherungsbüro
schutz umfasst? beim Landessportbund NRW
Nur, wenn die Fragen mit „ja“ beantwortet werden können, sind Der Betriebssportverein und seine Mitglie-
die Grundvoraussetzungen für Versicherungsschutz überhaupt der sind automatisch über die Mitglied-
erfüllt. Danach wird dann zusätzlich der jeweilige Einzelfall konk- schaft im „organisierten Sport“ in NRW im
ret geprüft. Rahmen des umfangreichen Sportversiche-
rungsvertrags des Landessportbundes
A. Eigene Absicherung
NRW versichert.
Der Versicherungsschutz, der durch den organisierten Sport be- Die Beiträge für den Sportversicherungsvertrag werden im Rah-
steht, kann die individuelle Absicherung jedes Einzelnen nicht men der Beitragsrechnung an den Landessportbund gezahlt.
ersetzen.
Der Versicherungsvertrag erfasst viele Fälle, in denen jemand
Deshalb sollte jede Person für sich selbst die jeweilige Funktion, einen Unfall oder einen Schaden im Rahmen des Vereinssports
die eigenen Aktivitäten erleidet bzw. verursacht.
und das damit verbundene
persönliche Risiko abwä- • Versicherte Personen:
gen, die bestehenden - alle Mitglieder (keine Nichtmitglieder, Schnupperteilnehmer
eigenen Versicherungen oder Mitglieder auf Zeit)
überprüfen und individuell - Personen, die unabhängig von einer Mitgliedschaft für den
entscheiden ob es ggf. Verein z.B. als Funktionär, Übungsleiter, Trainer, Schieds-,
sinnvoll ist, den Versiche- Kampf- und Zielrichter, Mitarbeiter oder Helfer aktiv sind.
rungsschutz entsprechend • Versicherte Veranstaltungen sind z.B.
anzupassen. - alle satzungsgemäßen Tätigkeiten
B. Absicherung durch die Berufsgenossen- - sonstige Tätigkeiten, die vom Verein durchgeführt werden.
schaft des Arbeitgebers Dazu gehören auch Vereinsfahrten, Ausflüge u.Ä..
Eine Absicherung über den Arbeitgeber oder die Versicherungen Versichert sind hierbei sowohl die Teilnahme als auch das Wege-
des Arbeitgebers ist im Normalfall nur während der Arbeitszeit risiko.
bzw. auf dem Weg zur Arbeit und zurück gegeben. Der Betriebs- Da die Sportversicherung mit möglichst geringem Beitrag mög-
sport ist nur in ganz seltenen Ausnahmefällen umfasst. lichst viel absichern soll, gilt:
Es ist im Normalfall davon auszugehen, dass allenfalls dann ein Sie hat Beihilfefunktion, kann also nicht die private Vorsorge er-
entsprechender Schutz bestehen könnte, wenn der Sport wäh- setzen, individuelle Risiken absichern oder Bagatellschäden aus-
rend der Arbeitszeit ausgeübt wird und dazu dient, die Arbeitsfä- gleichen. Insbesondere im Sozialversicherungsbereich ist außer-
higkeit zu erhalten bzw. positiv zu beeinflussen. dem immer zuerst der möglicherweise anderswo bestehende
Hier sollte eine Absicherung im Einzelfall mit der jeweiligen Be- Versicherungsschutz zu nutzen bevor die Sportversicherung in
rufsgenossenschaft des Arbeitgebers geklärt werden. Anspruch genommen werden kann.
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