Page 9 - Sport im Betrieb Juni 2020
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Sport im WBSV


             Versicherungsschutz beim Betriebssport

             Immer  wieder  stellen  sich  Sportler  und  Verantwortliche  die  Fra-
             gen: Wie bin  ich beim Betriebssport versichert? Habe ich über-
             haupt  Versicherungsschutz?  Was  muss  ich  möglicherweise  zu-
             sätzlich absichern?

             Bei der Frage, ob für irgendetwas Versicherungsschutz besteht,
             wird immer im Einzelfall geprüft:

             •  Handelt es sich um eine versicherte Organisation?

             •  Handelt es sich um eine versicherte Person?
             •  Ist  der  Schaden  bei  einer  versicherten  Veranstaltung/
                Unternehmung entstanden?

             •  Ist der entstandene Schaden vom jeweiligen Versicherungs-  C.  Absicherung  über das  Versicherungsbüro
                schutz umfasst?                                 beim Landessportbund NRW
             Nur, wenn die Fragen mit „ja“ beantwortet werden können, sind   Der  Betriebssportverein  und  seine  Mitglie-
             die  Grundvoraussetzungen  für  Versicherungsschutz  überhaupt   der  sind  automatisch  über  die    Mitglied-
             erfüllt. Danach wird dann zusätzlich der jeweilige Einzelfall konk-  schaft im „organisierten Sport“ in NRW  im
             ret geprüft.                                       Rahmen des umfangreichen Sportversiche-
                                                                rungsvertrags  des  Landessportbundes
             A. Eigene Absicherung
                                                                NRW versichert.
             Der Versicherungsschutz, der durch den organisierten Sport be-  Die Beiträge für den Sportversicherungsvertrag werden im Rah-
             steht,  kann  die  individuelle  Absicherung  jedes  Einzelnen  nicht   men der Beitragsrechnung an den Landessportbund gezahlt.
             ersetzen.
                                                                Der  Versicherungsvertrag  erfasst  viele  Fälle,  in  denen  jemand
             Deshalb sollte jede Person für sich selbst die jeweilige Funktion,   einen Unfall oder einen Schaden im Rahmen des Vereinssports
             die  eigenen  Aktivitäten                          erleidet bzw. verursacht.
             und das damit verbundene
             persönliche  Risiko  abwä-                         •  Versicherte Personen:
             gen,  die  bestehenden                                - alle Mitglieder (keine Nichtmitglieder, Schnupperteilnehmer
             eigenen  Versicherungen                               oder Mitglieder auf Zeit)
             überprüfen  und  individuell                          - Personen, die unabhängig von einer Mitgliedschaft für den
             entscheiden  ob  es  ggf.                             Verein z.B. als Funktionär, Übungsleiter, Trainer, Schieds-,
             sinnvoll ist, den  Versiche-                          Kampf- und Zielrichter, Mitarbeiter oder Helfer aktiv sind.
             rungsschutz entsprechend                           •  Versicherte Veranstaltungen sind z.B.
             anzupassen.                                           - alle satzungsgemäßen Tätigkeiten
             B.  Absicherung  durch  die  Berufsgenossen-          - sonstige Tätigkeiten, die vom Verein durchgeführt werden.
             schaft des Arbeitgebers                                 Dazu gehören auch Vereinsfahrten, Ausflüge u.Ä..

             Eine Absicherung über den Arbeitgeber oder die Versicherungen   Versichert sind hierbei sowohl die Teilnahme als auch das Wege-
             des  Arbeitgebers  ist  im  Normalfall  nur  während  der  Arbeitszeit   risiko.
             bzw. auf dem Weg zur Arbeit und zurück gegeben. Der Betriebs-  Da  die  Sportversicherung  mit  möglichst  geringem  Beitrag  mög-
             sport ist nur in ganz seltenen Ausnahmefällen umfasst.    lichst viel absichern soll, gilt:

             Es ist im Normalfall davon auszugehen, dass allenfalls dann ein   Sie hat Beihilfefunktion, kann also nicht die private Vorsorge er-
             entsprechender  Schutz  bestehen  könnte,  wenn  der  Sport  wäh-  setzen, individuelle Risiken absichern oder Bagatellschäden aus-
             rend der Arbeitszeit ausgeübt wird und dazu dient, die Arbeitsfä-  gleichen. Insbesondere im Sozialversicherungsbereich ist außer-
             higkeit zu erhalten bzw. positiv zu beeinflussen.   dem  immer  zuerst  der  möglicherweise  anderswo  bestehende

             Hier sollte eine Absicherung im Einzelfall mit der jeweiligen Be-  Versicherungsschutz  zu  nutzen  bevor  die  Sportversicherung  in
             rufsgenossenschaft des Arbeitgebers geklärt werden.   Anspruch genommen werden kann.



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