Page 10 - Sport im Betrieb Juni 2020
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Sport im WBSV

                                                            cherungspaket gegeben werden.

                                                            Aufgrund der unterschiedlichen Situationen der einzelnen Vereine
                                                            ist es darüber hinaus empfehlenswert, sich auch über mögliche
                                                            Zusatzversicherungen zu informieren, die speziell für Sportvereine
                                                            und ihre Bedürfnisse entwickelt worden sind.

                                                            Weitergehende  Informationen  finden  Sie  unter  www.arag.de/
                                                            vereinsversicherung/sportversicherung/.
         Folgende Versicherungen sind u. A. in der Rahmenvereinba-  Außerdem stehen bei Fragen die Mitarbeiter des Sportversiche-
         rung enthalten:
                                                            rungsbüros gerne zur Verfügung.
         •  Unfallversicherung insbesondere für bleibende Schäden:
            Unter anderem werden Bergungskosten, Todesfallsummen   Versicherungsbüro beim Landessportbund NRW e.V.
            für Hinterbliebene, Gelder für Invaliditätsfälle etc. gezahlt.   Friedrich-Alfred-Str. 15
                                                            47055 Duisburg
         •  Haftpflichtversicherung für bestimmte Personen-, Sach-   Tel: (0203) 600107-0
            und Vermögensschäden: Insbesondere werden viele Miet-  E-Mail: VSBDuisburg@ARAG-Sport.de
            sachschäden sowohl für Räume als auch für Gegenstände,

            Kosten für Schlüsselverluste und bestimmte Nebenrisiken bei
            Veranstaltungen (z.B. Zeltaufbau) übernommen. Ebenso sind   D. Absicherung durch die Verwaltungsberufs-
            gegenseitige Haftpflichtansprüche von versicherten Personen   genossenschaft (VBG) als gesetzliche Unfall-
            aus Sachschäden versichert. Nicht versichert sind dagegen   versicherung
            Personenschäden mitversicherter Personen untereinander.   Für  alle  Arbeitnehmer  und  alle  arbeitnehmerähnlich  Tätigen  im
         •  Vertrauensschadenversicherung zur Absicherung von   Verein  besteht  zusätzlich  zur  Absicherung  über  den  Sportversi-
            Vermögenswerten: Dazu gehört z.B. Unterschlagung von   cherungsvertrag  auch  Versicherungsschutz  über  die  gesetzliche
            Vereinsvermögen durch Kassierer, Raub bzw. Erpressung,   Unfallversicherung  bei  der  Verwaltungsberufsgenossenschaft
            Einbruchdiebstahl. Ersatz kann u.U. sowohl bei schuldhaften,   (VBG).
            auf Vorsatz beruhenden Handlungen der Personen, die Ver-  Dieser  gesetzliche  Versicherungsschutz  greift  ausschließlich  bei
            einsgelder in Obhut haben, erfolgen, aber ggf. auch ohne   Unfällen, die zu Personenschäden (keine Sach- oder Vermögens-
            Verschulden der jeweiligen Person.
                                                            schäden)  im  Zusammenhang  mit  einer  Tätigkeit  für  den  Verein
         •  Reisegepäckversicherung bei Auslandsreisen: Hier kann   geführt  haben  und  sichert  ausschließlich  Arbeitnehmer/
            ggf. abhanden gekommenes Gepäck ersetzt werden.   Beschäftigte und arbeitnehmerähnlich tätige Personen ab.
         •  Rechtsschutzversicherung: Dies ist für Übungsleiter/  Beschäftigte des Vereins sind alle Personen, die aufgrund eines
            Trainer/Betreuer und sonstige Handelnde ein sehr wichtiger   Arbeits-,  Anstellungs-  oder  Ausbildungsverhältnisses  beschäftigt
            Versicherungsbereich, da hier sowohl ein Schadenersatz-  sind.  Für  diese  Personen  wird  im  Rahmen  der  Sozialversiche-
            rechtsschutz als auch ein Strafrechtsschutz besteht. Das   rungsbeiträge vom Verein als Arbeitgeber direkt ein Beitrag an die
            heißt, dass für Fälle, in denen Trainer/Übungsleiter/Betreuer   Berufsgenossenschaft gezahlt.
            etc. Schadensersatz für mögliche „Fehler“ leisten sollen, ein
            entsprechender Rechtsschutz sichergestellt ist.   Arbeitnehmerähnlich tätig  sind alle Personen, die wie ein nach
            Für die Vereine besteht zusätzlich bei gerichtlichen Auseinan-  § 2 Abs. 1 SGB VII Versicherter tätig wird.
            dersetzungen Arbeitsrechtsschutz, Sozialgerichtsrechts-  Zu diesem Personenkreis zählen insbesondere
            schutz und Vertragsrechtsschutz.
                                                            •  Übungsleiter/-innen mit einer steuer- und sozialversicherungs-
         •  Krankenversicherung: Dieser Versicherungsschutz hilft je   freien Aufwandsentschädigung bis zu 2.400 € jährlich
            nach Einzelfall bei Zahnschäden, wenn nach einem Unfall
            Hilfsmittel nötig werden, bei Heilbehandlungskosten im Aus-  •  Helfer/-innen, die eine Tätigkeit ausüben, die
            land, bei Rückbeförderungs- und Überführungskosten und bei   • ernstlich dem Verein dient
            Transporten zum Arzt/Krankenhaus.                  • ausdrücklicher oder mutmaßlicher Wille des Vereins ist
                                                               • nicht aufgrund einer allgemeinen Übung erfolgt
                                                               • arbeitnehmerähnlich ist und keine Verpflichtung besteht
         Aufgrund  der  Vielzahl  der  Versicherungsbereiche,  der  unter-  wegen
         schiedlichen  Voraussetzungen  bzw.  der  unterschiedlichen  Leis-  - einer Satzungsbestimmung
         tungssummen kann hier nur ein kleiner Überblick über das Versi-  - eines Vorstands-/Mitgliederversammlungsbeschlusses


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