Page 10 - Sport im Betrieb Juni 2020
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Sport im WBSV
cherungspaket gegeben werden.
Aufgrund der unterschiedlichen Situationen der einzelnen Vereine
ist es darüber hinaus empfehlenswert, sich auch über mögliche
Zusatzversicherungen zu informieren, die speziell für Sportvereine
und ihre Bedürfnisse entwickelt worden sind.
Weitergehende Informationen finden Sie unter www.arag.de/
vereinsversicherung/sportversicherung/.
Folgende Versicherungen sind u. A. in der Rahmenvereinba- Außerdem stehen bei Fragen die Mitarbeiter des Sportversiche-
rung enthalten:
rungsbüros gerne zur Verfügung.
• Unfallversicherung insbesondere für bleibende Schäden:
Unter anderem werden Bergungskosten, Todesfallsummen Versicherungsbüro beim Landessportbund NRW e.V.
für Hinterbliebene, Gelder für Invaliditätsfälle etc. gezahlt. Friedrich-Alfred-Str. 15
47055 Duisburg
• Haftpflichtversicherung für bestimmte Personen-, Sach- Tel: (0203) 600107-0
und Vermögensschäden: Insbesondere werden viele Miet- E-Mail: VSBDuisburg@ARAG-Sport.de
sachschäden sowohl für Räume als auch für Gegenstände,
Kosten für Schlüsselverluste und bestimmte Nebenrisiken bei
Veranstaltungen (z.B. Zeltaufbau) übernommen. Ebenso sind D. Absicherung durch die Verwaltungsberufs-
gegenseitige Haftpflichtansprüche von versicherten Personen genossenschaft (VBG) als gesetzliche Unfall-
aus Sachschäden versichert. Nicht versichert sind dagegen versicherung
Personenschäden mitversicherter Personen untereinander. Für alle Arbeitnehmer und alle arbeitnehmerähnlich Tätigen im
• Vertrauensschadenversicherung zur Absicherung von Verein besteht zusätzlich zur Absicherung über den Sportversi-
Vermögenswerten: Dazu gehört z.B. Unterschlagung von cherungsvertrag auch Versicherungsschutz über die gesetzliche
Vereinsvermögen durch Kassierer, Raub bzw. Erpressung, Unfallversicherung bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft
Einbruchdiebstahl. Ersatz kann u.U. sowohl bei schuldhaften, (VBG).
auf Vorsatz beruhenden Handlungen der Personen, die Ver- Dieser gesetzliche Versicherungsschutz greift ausschließlich bei
einsgelder in Obhut haben, erfolgen, aber ggf. auch ohne Unfällen, die zu Personenschäden (keine Sach- oder Vermögens-
Verschulden der jeweiligen Person.
schäden) im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Verein
• Reisegepäckversicherung bei Auslandsreisen: Hier kann geführt haben und sichert ausschließlich Arbeitnehmer/
ggf. abhanden gekommenes Gepäck ersetzt werden. Beschäftigte und arbeitnehmerähnlich tätige Personen ab.
• Rechtsschutzversicherung: Dies ist für Übungsleiter/ Beschäftigte des Vereins sind alle Personen, die aufgrund eines
Trainer/Betreuer und sonstige Handelnde ein sehr wichtiger Arbeits-, Anstellungs- oder Ausbildungsverhältnisses beschäftigt
Versicherungsbereich, da hier sowohl ein Schadenersatz- sind. Für diese Personen wird im Rahmen der Sozialversiche-
rechtsschutz als auch ein Strafrechtsschutz besteht. Das rungsbeiträge vom Verein als Arbeitgeber direkt ein Beitrag an die
heißt, dass für Fälle, in denen Trainer/Übungsleiter/Betreuer Berufsgenossenschaft gezahlt.
etc. Schadensersatz für mögliche „Fehler“ leisten sollen, ein
entsprechender Rechtsschutz sichergestellt ist. Arbeitnehmerähnlich tätig sind alle Personen, die wie ein nach
Für die Vereine besteht zusätzlich bei gerichtlichen Auseinan- § 2 Abs. 1 SGB VII Versicherter tätig wird.
dersetzungen Arbeitsrechtsschutz, Sozialgerichtsrechts- Zu diesem Personenkreis zählen insbesondere
schutz und Vertragsrechtsschutz.
• Übungsleiter/-innen mit einer steuer- und sozialversicherungs-
• Krankenversicherung: Dieser Versicherungsschutz hilft je freien Aufwandsentschädigung bis zu 2.400 € jährlich
nach Einzelfall bei Zahnschäden, wenn nach einem Unfall
Hilfsmittel nötig werden, bei Heilbehandlungskosten im Aus- • Helfer/-innen, die eine Tätigkeit ausüben, die
land, bei Rückbeförderungs- und Überführungskosten und bei • ernstlich dem Verein dient
Transporten zum Arzt/Krankenhaus. • ausdrücklicher oder mutmaßlicher Wille des Vereins ist
• nicht aufgrund einer allgemeinen Übung erfolgt
• arbeitnehmerähnlich ist und keine Verpflichtung besteht
Aufgrund der Vielzahl der Versicherungsbereiche, der unter- wegen
schiedlichen Voraussetzungen bzw. der unterschiedlichen Leis- - einer Satzungsbestimmung
tungssummen kann hier nur ein kleiner Überblick über das Versi- - eines Vorstands-/Mitgliederversammlungsbeschlusses
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