Page 29 - Schutzkonzept des BSV NRW
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Betriebssport in NRW
Verband für Gesundheits-, Freizeit- und Breitensport
Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis
Seit dem 01. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Insbesondere die
Änderungen von §72a im SGB VIII betreffen die Arbeit des organisierten Kinder- und
Jugendsports. Die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe sollen mit den freien Trägern
(dies können auch Sportvereine sein) Regelungen für die Vorlage von erweiterten
Führungszeugnissen (erwFZ) treffen.
Die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis einer Person stellt einen wichtigen
Baustein innerhalb eines Schutzkonzeptes eines Sportvereins/-verbands dar. Es bietet für sich
alleine gesehen allerdings keine allumfassende Garantie für den Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor Gewalt und sollte daher von weiteren Maßnahmen begleitet werden.
Um Sportverbände und -vereine dabei zu unterstützen, stellen wir gemeinsam mit der
Deutschen Sporthochschule Köln im Projekt Schutzkonzepte im Ehrenamt einen
Handlungsleitfaden zum Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis in Sportvereinen zur
Verfügung. Darin sind alle notwendigen Hintergrundinformationen, sowie Umsetzungshinweise
zur Beantragung und Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses sowie
Mustervorlagen enthalten.
Die Mustervorlagen aus dem Handlungsleitfaden stellen wir Euch zur Verfügung.
Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses
Das erweiterte Führungszeugnis ist für ehrenamtlich Tätige im Sportverein/-verband sowie
für Freiwilligendienstleistende per Gesetz gebührenfrei.
Die Bestätigung des Sportvereins/-verbands muss dazu vorliegen (siehe Anlage).
Einsichtnahme und Dokumentation des erweiterten Führungszeugnisses
Das erweiterte Führungszeugnis darf von den Verantwortlichen im Sportverein/-verband nur
eingesehen, aber nicht abgeheftet werden. Die Einsicht wird dokumentiert und archiviert.
Entstanden im Projekt Schutzkonzepte im Ehrenamt | Universitätsklinikum Ulm & Deutsche Sporthochschule Köln,
2023 | gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend
Info Umgang mit erwFZ - BSV NRW, Stand 2024