Page 29 - Schutzkonzept des BSV NRW
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Betriebssport in NRW

                                                              Verband für Gesundheits-, Freizeit- und Breitensport


          Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis



          Seit dem 01. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Insbesondere die
          Änderungen von §72a im SGB VIII betreffen die Arbeit des organisierten Kinder- und
          Jugendsports. Die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe sollen mit den freien Trägern

          (dies können auch Sportvereine sein) Regelungen für die Vorlage von erweiterten
          Führungszeugnissen (erwFZ) treffen.

          Die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis einer Person stellt einen wichtigen

          Baustein innerhalb eines Schutzkonzeptes eines Sportvereins/-verbands dar. Es bietet für sich
          alleine gesehen allerdings keine allumfassende Garantie für den Schutz von Kindern und
          Jugendlichen vor Gewalt und sollte daher von weiteren Maßnahmen begleitet werden.


          Um Sportverbände und -vereine dabei zu unterstützen, stellen wir gemeinsam mit der
          Deutschen Sporthochschule Köln im Projekt Schutzkonzepte im Ehrenamt einen
          Handlungsleitfaden zum Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis in Sportvereinen zur

          Verfügung. Darin sind alle notwendigen Hintergrundinformationen, sowie Umsetzungshinweise
          zur Beantragung und Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses sowie
          Mustervorlagen enthalten.

          Die Mustervorlagen aus dem Handlungsleitfaden stellen wir Euch zur Verfügung.



          Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses

          Das erweiterte Führungszeugnis ist für ehrenamtlich Tätige im Sportverein/-verband sowie
          für Freiwilligendienstleistende per Gesetz gebührenfrei.

          Die Bestätigung des Sportvereins/-verbands muss dazu vorliegen (siehe Anlage).




          Einsichtnahme und Dokumentation des erweiterten Führungszeugnisses
          Das erweiterte Führungszeugnis darf von den Verantwortlichen im Sportverein/-verband nur
          eingesehen, aber nicht abgeheftet werden. Die Einsicht wird dokumentiert und archiviert.


















         Entstanden im Projekt Schutzkonzepte im Ehrenamt | Universitätsklinikum Ulm & Deutsche Sporthochschule Köln,
         2023 | gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend
          Info Umgang mit erwFZ - BSV NRW, Stand 2024
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