Page 24 - Schutzkonzept des BSV NRW
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Betriebssport in NRW
Verband für Gesundheits-, Freizeit- und Breitensport
• Beschädigung/Ende der Karriere, weil z.B. ein Übungsleiter auch von anderen Vereinen oder
Verbänden nicht mehr angestellt wird
• Heutzutage können sogenannte Soziale Medien dafür genutzt werden, um einen Menschen
- auch ohne tatsächliche Beweise - anzuklagen und gesellschaftlich unmöglich zu machen.
• Psychische Folgen wie Depressionen, psychosomatische Folgeerscheinungen, Angststörun-
gen, Existenzängste
• Auch Familienmitglieder, Teammitglieder und Freunde könnten negative Folgen wie gesell-
schaftliche Ausgrenzung erfahren.
• Für den Verband könnte das Ansehen in der Öffentlichkeit beschädigt werden.
• Diejenigen, die zu Unrecht beschuldigt haben, sind nicht mehr glaubwürdig, was zu weiteren
(auch psychischen) Problemen führen kann.
9.1. Das Rehabilitationsverfahren
Nur wenn der erhobene Tatvorwurf hundertprozentig ausgeräumt wurde, wird ein Rehabili-
tationsverfahren durch den BSV NRW eingeleitet.
Für die Durchführung des Rehabilitationsverfahrens ist der Vorstand des BSV NRW zuständig.
Stellt sich ein Verdacht nach akribischer Prüfung der Vorwürfe als falsche Anschuldigung heraus,
so gibt der BSV NRW nach Rücksprache mit dem Beschuldigten eine schriftliche Erklärung ab, in
der bestätigt wird, dass die erhobenen Vorwürfe als unbegründet eingestuft werden.
Inwieweit und welche Schritte des Rehabilitationsverfahrens ausgeführt werden, soll mit dem Be-
schuldigten abgesprochen werden.
Ziel des Verfahrens sollte sein, die oben genannten Beschädigungen aller Beteiligten v.a. des Be-
schuldigten und des Verbandes zu verhindern.
Bausteine des Rehabilitationsverfahrens:
• Alle Personen, die vom Verdacht gegen den Beschuldigten wissen, müssen über dessen
Unschuld informiert werden.
• Wurde der Verdachtsfall öffentlich, muss es eine öffentliche Rehabilitationserklärung geben.
• Sollte der Fall in den Sozialen Medien aufgetaucht sein, sorgt der BSV NRW dafür - auch
wenn er selbst die Sozialen Medien meidet – dass Partner, Mitarbeitende oder Kreisverbände
auch hier eine Rehabilitationskampagne starten.
• Sollte es eine Beurlaubung, Kündigung, Vertragsauflösung oder ähnliches gegeben haben,
wird mit dem Betroffenen über die weitere Zusammenarbeit – möglicherweise lieber in einem
anderen Arbeitsbereich – gesprochen.
• Kommt die zu Unrecht beschuldigte Person aus einer Sportgruppe, werden alle Mitglieder
(und bei Kindern auch deren Erziehungsberechtigte) darüber informiert, dass der Vorwurf
nach intensivster Prüfung ausgeräumt ist (und keine Gefahr für andere besteht). Sollte es in
BSV-NRW Stand 01/2025
Präventions- und Interventionskonzept zum Schutz vor interpersoneller Gewalt im BSV NRW Seite 24 von 27