Page 25 - Schutzkonzept des BSV NRW
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Betriebssport in NRW
Verband für Gesundheits-, Freizeit- und Breitensport
einer solchen Gruppe dennoch zu Verletzungen gegen die Verschwiegenheitspflicht, Mob-
bing oder übler Nachrede kommen, behält sich der BSV NRW bzw. seine Unterorganisatio-
nen eine Verfolgung solcher Tatbestände vor.
• Auf Wunsch des zu Unrecht Beschuldigten werden alle Daten und Dokumentationen, die
dem BSV NRW zu diesem Fall vorliegen, ausnahmslos gelöscht.
• Falls gewünscht, erhalten zu Unrecht Beschuldigte die Möglichkeit, Beratungsangebote in
Anspruch zu nehmen und werden dabei vom BSV NRW unterstützt.
• Weitere (rechtliche) Schritte – zum Beispiel beim Umgang mit willentlich falscher Verdächti-
gung – werden bei Bedarf vom BSV NRW unterstützt.
• Jede Vorgehensweise bei Vorfällen von interpersoneller Gewalt im BSV NRW wird im An-
schluss des Verfahrens evaluiert (siehe Abschnitt 12.). Werden bei der Evaluation grobe
Fehler seitens des BSV NRW festgestellt, die dem zu Unrecht Beschuldigten Schaden zuge-
fügt haben, wird dies gemeinsam mit diesem aufgearbeitet und für Entschädigung gesorgt.
10. Beschwerdemanagement
Der BSV NRW möchte dafür sorgen, dass Beschwerden immer da ankommen, wo sie schnell und
unbürokratisch bearbeitet werden können.
In einem Verfahren bei einem Vorfall oder Verdachtsfall von interpersoneller Gewalt im Betriebs-
sport ist natürlich die erste „Beschwerde“ die Meldung eines solchen Falls. Wie hier vorzugehen ist,
haben wir im Punkt 8. (Intervention) dieses Schutzkonzeptes beschrieben.
Da dadurch ein (möglicherweise kompliziertes) Verfahren angestoßen wird, kann es im Verlauf die-
ses Verfahrens natürlich auch zu Beschwerden kommen:
• Meldende fühlen sich nicht ernst genommen.
• Vorfälle werden bagatellisiert.
• Eltern, Angehörige, Freunde, etc. sind der Meinung, dass zu wenig getan wird.
• Betroffene oder Personen aus deren Umfeld halten sich nicht an die Verschwiegenheitspflicht
oder den Datenschutz.
• Es gibt grundlose Vorverurteilungen (z.B. wegen eines Migrationshintergrunds).
• Vorgehensweisen, die dieses Schutzkonzept vorschreibt, werden ignoriert.
• Personen wollen nicht akzeptieren, dass die Unschuld eines Verdächtigen bewiesen und er
rehabilitiert ist.
In solchen Fällen nehmen insbesondere die genannten Personen unter Punkt 7.2. (für den BSV
NRW) oder auch entsprechende Ansprechpersonen in den Kreisverbänden und Vereinen gerne
Beschwerden oder sachliche Kritik entgegen und leiten diese weiter.
Letztendlich kümmert sich der Vorstand des BSV NRW als oberste Instanz des Beschwerde-
managements um solche (begründeten) Beschwerden.
BSV-NRW Stand 01/2025
Präventions- und Interventionskonzept zum Schutz vor interpersoneller Gewalt im BSV NRW Seite 25 von 27