Page 20 - Schutzkonzept des BSV NRW
P. 20
Betriebssport in NRW
Verband für Gesundheits-, Freizeit- und Breitensport
Das Schaubild auf Seite 18 soll aufzeigen, wie die wichtigsten Schritte bei einem Vorfall aussehen
können bzw. sollten.
Nach der Meldung eines Vorfalls an eine Ansprechperson vor Ort – das kann bei Veranstaltungen
z.B. eine speziell in der Ausschreibung angegebene Person, aber auch die Turnier- oder Seminar-
leitung sein oder eine Meldung an die Ansprechperson eines Vereines, Kreisverbandes oder die
Ansprechperson des BSV NRW, nimmt diese eine erste Einschätzung der Lage vor.
Die Meldung kann von der betroffenen Person selbst oder auch von einem Beobachter kommen;
der Vorfall sollte sofort dokumentiert werden (siehe Dokumentationsbogen im Anhang).
Die Person, an die der Vorfall gemeldet wurde, muss vor allem sofort einschätzen können, ob eine
Gefahrensituation vorliegt und sofort eingegriffen werden muss. Ggf. muss sie dazu Rücksprache
mit dem Opfer, den Erziehungsberechtigten, möglichen Zeugen oder auch mit der Ansprechperson
des BSV NRW oder externen Beratungsstellen nehmen.
Eine sofortige Meldung an die Polizei sollte nur bei Straftaten, bestätigtem Verdacht von schwer-
wiegenden Fällen und nicht ohne Einverständnis des Opfers erfolgen.
Zudem ist es natürlich so, dass der Prozess zur Einschätzung der Gefährdungslage und die Samm-
lung von Informationen nicht in eigene Ermittlungsarbeit einer möglichen Straftat ausartet. Ermitt-
lungsarbeit ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden und der Polizei.
Auch wenn keine akute Gefährdungslage besteht, werden die dokumentierten Verdachtsfälle an die
Ansprechperson des BSV NRW gemeldet, damit z.B. überprüft werden kann, ob es sich um einen
Wiederholungsfall oder beim Täter eine auffällige Person handelt.
Die Ansprechperson des BSV NRW analysiert die gemeldete Situation und berät mit dem Vorstand
des BSV NRW und ggf. mit externen Stellen, welche Konsequenzen es für die Tatperson und wel-
che Hilfe es für die betroffene Person geben soll.
8.3. Hilfe und Unterstützung für Betroffene
Besonders wichtig ist, dass sich betroffene Personen ernst genommen fühlen und sie wissen, dass
Ihnen geholfen wird. Nur so können sie sich sicher fühlen und bauen ein Vertrauensverhältnis auf,
welches wiederum dafür sorgen kann, dass die Aussagen und Beschreibungen vollständig und
wahrheitsgemäß geäußert werden.
Wenn man merkt, dass die betroffenen Personen (insbesondere Kinder) Angst vor der möglichen
Tatperson haben, sollte man sofort jeglichen Kontakt zwischen den beiden Personen unterbinden.
Idealerweise sind bei Minderjährigen (unverdächtige) Erziehungsberechtigte oder Vertrauensper-
sonen vor Ort, die diese beruhigen und schützen können.
Erziehungsberechtigte werden in Rücksprache mit den Betroffenen zeitnah und umfassend infor-
miert - es sei denn, dies erhöht die Gefahr!
BSV-NRW Stand 01/2025
Präventions- und Interventionskonzept zum Schutz vor interpersoneller Gewalt im BSV NRW Seite 20 von 27