Page 21 - Schutzkonzept des BSV NRW
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Betriebssport in NRW
                                                              Verband für Gesundheits-, Freizeit- und Breitensport

        Sollte die Einschätzung ergeben, dass die Person weitere Hilfe benötigt, oder bei einem Verdacht
        von Kindeswohlgefährdung, sind Experten z.B. von externen Beratungsstellen hinzuzuziehen.

        Je nach Situation und individuellem Bedürfnis der betroffenen Person muss geprüft werden, ob sie
        z.B. weiterhin an der Veranstaltung teilnehmen kann.

        Auch sollte herausgefunden werden, ob die Aussagen der betroffenen Person der Wahrheit bzw.
        einer richtigen Einschätzung entsprechen, da es unterschiedliche Gründe z.B. für Verharmlosungen
        gibt:

            •  Angst vor Bestrafung durch den Beschuldigten, dessen Freunde, Kollegen oder Angehörigen
            •  Befürchtung, von einer Gruppe ausgegrenzt werden zu können, z.B. wenn der Beschuldigte
               ein hohes Ansehen genießt
            •  Angst vor dem Abbruch der sportlichen Karriere, wenn man z.B. Trainer beschuldigt
            •  Schamgefühl v.a. bei sexualisierter Gewalt
            •  Fehleinschätzung von Äußerungen und Handlungen durch engen Bezug zur Tatperson
            •  Angst, einen (ehrgeizigen) Elternteil zu enttäuschen
            •  Angst vor neuem Partner geschiedener Elternteile oder auch Angst, dass diesem zuhause
               mehr geglaubt wird als einem selbst
            •  Angst nicht ernstgenommen zu werden, z.B. weil man zu einer Randgruppe gehört

        Sollte man den Eindruck haben, dass die Aussage durch solche Gefühle beeinflusst ist, sollte un-
        bedingt Fachpersonal hinzugezogen werden.

        Das gilt natürlich auch,
            •  wenn die betroffene Person langfristig (therapeutische) Hilfe benötigt,
            •  wenn trotz scheinbar souveränen Umgangs mit der Situation, man später Veränderungen
                bei der betroffenen Person feststellt,
            •  wenn sich eine Beschuldigung als endgültig haltlos herausstellt,
            •  wenn man merkt, dass sich die Person nicht mehr traut, wie zuvor weiterzumachen,
            •  und wenn v.a. Kinder „zumachen“ – auch gegenüber den Eltern und Vertrauten.

        Grundsätzlich werden im BSV NRW natürlich alle Vorfälle, Aussagen und Vorgänge vertraulich be-
        handelt.

        Je nach Vorfall und Hilfebedürftigkeit macht es Sinn, vor allem für langwierige Hilfe eine externe
        Beratungsstelle in der Nähe der betroffenen Person zu kontaktieren. So könnte zum Beispiel der
        BSV NRW den Verein der Person kontaktieren, weil dieser wahrscheinlich vor Ort besser vernetzt
        ist.
        Generell kann man sich aber auch an die Anlaufstellen des LSB NRW enden:

        https://www.lsb.nrw/unsere-themen/schutz-vor-gewalt-im-sport/wo-bekomme-ich-unterstuetzung







     BSV-NRW                                                                                        Stand 01/2025
     Präventions- und Interventionskonzept zum Schutz vor interpersoneller Gewalt im BSV NRW     Seite  21 von  27
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