Page 5 - Schutzkonzept des BSV NRW
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Betriebssport in NRW
                                                              Verband für Gesundheits-, Freizeit- und Breitensport

        4. Definition „Interpersonelle Gewalt im Sport“

        Interpersonelle Gewalt umfasst alle Formen von Gewalt, die zwischen Personen ausgeübt werden.
        Dazu zählen insbesondere:



         Sexualisierte Gewalt               Sexuelle Handlungen, die ge-      z.B. sexuelle Belästigung,
                                            gen den Willen einer Person       Übergriffe, Nötigung, Verge-
                                            vorgenommen werden oder           waltigung
                                            denen die Person aufgrund
                                            eines Machtgefälles nicht frei
                                            zustimmen kann.

         Mobbing                            Systematisches Anfeinden,         z.B. üble Nachrede, Bloßstel-
                                            Schikanieren oder Ausgren-        len einer Person vor der
                                            zen einer Person.                 Gruppe

         Diskriminierung                    Benachteiligung aufgrund von  z.B. Ausgrenzung von Sport-
                                            Geschlecht, Herkunft, Reli-       lern mit Handicap
                                            gion, sexueller Orientierung
                                            oder anderen Merkmalen

         Physische Gewalt                   Körperliche Gewalt                z.B. Schläge, Tritte, andere
                                                                              Formen der körperlichen
                                                                              Misshandlung.

         Psychische Gewalt                  Emotionale Gewalt                 z.B. Beleidigungen, Drohun-
                                                                              gen, Demütigungen

         Machtmissbrauch                    Ausnutzen der Stellung bzw.       z.B. sportliche Berücksichti-
                                            Funktion im Verband/Verein        gung nur gegen persönliche
                                            insbesondere gegenüber            Gefälligkeiten
                                            Schutzbefohlenen
         Grenzverletzungen und              Nichteinhaltung von Regeln        z.B. übertriebene Härte in
         Übergriffe                         und Gesetzen                      Sportausübung, Sprache, bei
                                                                              Maßregelungen, etc.
















     BSV-NRW                                                                                        Stand 01/2025
     Präventions- und Interventionskonzept zum Schutz vor interpersoneller Gewalt im BSV NRW      Seite  5 von  27
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