Page 5 - Schutzkonzept des BSV NRW
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Betriebssport in NRW
Verband für Gesundheits-, Freizeit- und Breitensport
4. Definition „Interpersonelle Gewalt im Sport“
Interpersonelle Gewalt umfasst alle Formen von Gewalt, die zwischen Personen ausgeübt werden.
Dazu zählen insbesondere:
Sexualisierte Gewalt Sexuelle Handlungen, die ge- z.B. sexuelle Belästigung,
gen den Willen einer Person Übergriffe, Nötigung, Verge-
vorgenommen werden oder waltigung
denen die Person aufgrund
eines Machtgefälles nicht frei
zustimmen kann.
Mobbing Systematisches Anfeinden, z.B. üble Nachrede, Bloßstel-
Schikanieren oder Ausgren- len einer Person vor der
zen einer Person. Gruppe
Diskriminierung Benachteiligung aufgrund von z.B. Ausgrenzung von Sport-
Geschlecht, Herkunft, Reli- lern mit Handicap
gion, sexueller Orientierung
oder anderen Merkmalen
Physische Gewalt Körperliche Gewalt z.B. Schläge, Tritte, andere
Formen der körperlichen
Misshandlung.
Psychische Gewalt Emotionale Gewalt z.B. Beleidigungen, Drohun-
gen, Demütigungen
Machtmissbrauch Ausnutzen der Stellung bzw. z.B. sportliche Berücksichti-
Funktion im Verband/Verein gung nur gegen persönliche
insbesondere gegenüber Gefälligkeiten
Schutzbefohlenen
Grenzverletzungen und Nichteinhaltung von Regeln z.B. übertriebene Härte in
Übergriffe und Gesetzen Sportausübung, Sprache, bei
Maßregelungen, etc.
BSV-NRW Stand 01/2025
Präventions- und Interventionskonzept zum Schutz vor interpersoneller Gewalt im BSV NRW Seite 5 von 27