Page 18 - Schutzkonzept des BSV NRW
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Betriebssport in NRW
Verband für Gesundheits-, Freizeit- und Breitensport
Die folgende Tabelle zeigt, dass sowohl die Beobachtung von dubiosem Verhalten als auch die
unterschiedlich stark ausgeprägten Formen von interpersoneller Gewalt dokumentiert werden sol-
len:
8.1. Wann soll ein Vorfall gemeldet werden?
Tatsächlicher Fall
Verdachtsfall
Grenzverletzung Übergriffe Straftaten
Beobachtung von ver- Einmalig, gelegent- nicht zufällig oder aus Strafrechtlich rele-
dächtigem Verhalten lich, unbeabsichtigt, Versehen vante Gewaltformen
korrigierbar oder der Versuch ei-
Unklare Beobachtung, resultieren oft aus
die einen tatsächli- Unangemessenheit ist persönlichen / fachli- ner solchen Handlung
chen Fall nicht hun- abhängig vom subjek- chen Defiziten Anleitung zu Handlun-
dertprozentig bestäti- tiven Empfinden des können Teil einer gen geben
gen kann betroffenen Menschen
Strategie sein (Tes-
Beobachtung, die auf ten, wie weit der Täter
die Planung eines tat- gehen kann)
sächlichen Falls hin-
deutet
Gemeldet werden sollen Vorfälle nicht nur von sogenannten Gewaltopfern! Auch Beobachter sind
zur Meldung von Vorfällen verpflichtet!
Grundsätzlich werden alle Meldungen ernst genommen!
8.2. Verhaltensgrundsätze bei Vorfällen
• Ruhe bewahren!
• Nicht im Alleingang handeln!
• Jeder noch so kleine Vorfall oder Verdachtsfall wird lückenlos dokumentiert.
• Kontaktaufnahme mit nächster Ansprechperson (des Vereins, des Verbandes, der Veran-
staltung, etc.) – ansonsten Pflicht zur Verschwiegenheit!
• Gibt es (weitere) Zeugen?
• Bei Kindern und Jugendlichen: Sind Eltern/Familienmitglieder zugegen oder erreichbar?
• Muss gehandelt werden, z.B. um Schutz herzustellen?
BSV-NRW Stand 01/2025
Präventions- und Interventionskonzept zum Schutz vor interpersoneller Gewalt im BSV NRW Seite 18 von 27