Page 18 - Schutzkonzept des BSV NRW
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Betriebssport in NRW
                                                              Verband für Gesundheits-, Freizeit- und Breitensport

        Die folgende Tabelle zeigt, dass sowohl die Beobachtung von dubiosem Verhalten als auch die
        unterschiedlich stark ausgeprägten Formen von interpersoneller Gewalt dokumentiert werden sol-
        len:



        8.1. Wann soll ein Vorfall gemeldet werden?

                                                               Tatsächlicher Fall
              Verdachtsfall
                                      Grenzverletzung               Übergriffe                Straftaten


         Beobachtung von ver-      Einmalig, gelegent-        nicht zufällig oder aus  Strafrechtlich rele-
         dächtigem Verhalten       lich, unbeabsichtigt,      Versehen                  vante Gewaltformen
                                   korrigierbar                                         oder der Versuch ei-
         Unklare Beobachtung,                                 resultieren oft aus
         die einen tatsächli-      Unangemessenheit ist  persönlichen / fachli-         ner solchen Handlung
         chen Fall nicht hun-      abhängig vom subjek-       chen Defiziten            Anleitung zu Handlun-
         dertprozentig bestäti-    tiven Empfinden des        können Teil einer         gen geben
         gen kann                  betroffenen Menschen
                                                              Strategie sein (Tes-
         Beobachtung, die auf                                 ten, wie weit der Täter
         die Planung eines tat-                               gehen kann)
         sächlichen Falls hin-
         deutet


        Gemeldet werden sollen Vorfälle nicht nur von sogenannten Gewaltopfern! Auch Beobachter sind
        zur Meldung von Vorfällen verpflichtet!

        Grundsätzlich werden alle Meldungen ernst genommen!

        8.2. Verhaltensgrundsätze bei Vorfällen

            •  Ruhe bewahren!
            •  Nicht im Alleingang handeln!
            •  Jeder noch so kleine Vorfall oder Verdachtsfall wird lückenlos dokumentiert.
            •  Kontaktaufnahme mit nächster Ansprechperson (des Vereins, des Verbandes, der Veran-
               staltung, etc.) – ansonsten Pflicht zur Verschwiegenheit!
            •  Gibt es (weitere) Zeugen?
            •  Bei Kindern und Jugendlichen: Sind Eltern/Familienmitglieder zugegen oder erreichbar?

            •  Muss gehandelt werden, z.B. um Schutz herzustellen?










     BSV-NRW                                                                                        Stand 01/2025
     Präventions- und Interventionskonzept zum Schutz vor interpersoneller Gewalt im BSV NRW     Seite  18 von  27
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