Page 15 - Schutzkonzept des BSV NRW
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Betriebssport in NRW
Verband für Gesundheits-, Freizeit- und Breitensport
Diese Organisatoren sollen Verfahrenspläne und Checklisten an die Hand bekommen, damit
sie bei der Organisation von Veranstaltungen wissen, wie sie das Schutzkonzept des BSV
NRW vor Ort berücksichtigen und in die Tat umsetzen können.
• Verstärkung der Dokumentationspflichten – Erstellung von entsprechenden Vorlagen
Nicht alle Veranstaltungen bzw. Sitzungen und Tagungen werden derart dokumentiert wie
Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen durch entsprechende Protokolle. In an-
deren Bereichen, wie z.B. bei Qualifizierungsmaßnahmen gibt es bisher keine Dokumentati-
onspflicht.
Der BSV NRW möchte auch nicht eine allgemeine Protokollpflicht einführen, sondern eine
Dokumentationspflicht für Auffälligkeiten, Vorfälle oder Verdachtsfälle.
Dazu werden mit diesem Schutzkonzept Vorlagen veröffentlicht, die von den Organisatoren,
Leitern und Mitarbeitern der Veranstaltungen ausgefüllt und an den Verbandsvorstand wei-
tergeleitet werden müssen, falls es bei einer Veranstaltung ein entsprechendes Vorkommnis
gibt.
• Trennung von beruflichen und privaten Kontaktdaten bei Mitarbeitern
Die vielen engen und freundschaftlichen Kontakte im Sport sorgen dafür, dass manche die
professionelle Distanz gerne vergessen. So werden beispielsweise fahrlässig private Tele-
fonnummern herausgegeben, was dann später bereut wird.
Der BSV NRW möchte seine Mitglieder und Mitarbeiter verstärkt darauf hinweisen, dass die
Distanz zwischen „beruflich“ (soll heißen: für den Betriebssport tätig) und privat gewahrt wer-
den soll.
Dadurch sollen „private Entwicklungen“ nicht verboten oder eingeschränkt, sondern dem
Missbrauch einer gefühlten Privatatmosphäre vorgebeugt werden.
• Information und Sicherung in „intransparenten“ Räumen
In der Risikoanalyse wurde festgestellt, dass insbesondere intransparente Räume einen gro-
ßen Risikofaktor darstellen. Leider ist es kaum zu vermeiden, dass es zu Übergriffen kommt,
wenn es keine Kontrollen durch etwa Publikum (in einer Sporthalle) oder Leitungspersonal
gibt.
Der BSV NRW möchte allerdings darauf verstärkt aufmerksam machen und den Aufenthalt
in nicht einsehbaren Räumen einschränken. Das soll z.B. mit Aushängen in Umkleidekabinen
geschehen („Umkleiden sind kein Aufenthaltsraum!“). Durch Unterweisung und Aktivierung
von Personal (siehe unten) können solche Maßnahmen unterstützt werden.
Schwieriger wird es bei gemeinsamen Anfahrten zu einer Veranstaltung. Hier gilt es, die Mit-
gliedsvereine für dieses Thema zu sensibilisieren.
• Unterweisung von externem Personal
Gerade Sportveranstaltungen, aber auch Versammlungen und Lehrgänge finden in Sport-
stätten, Sportschulen oder anderen Lokalitäten statt, in denen es besagte „intransparente
Räume“ gibt.
Durch unsere Verfahrenspläne und Checklisten sollen alle Veranstalter und Organisatoren
darauf hingewiesen werden, dass man zur besseren Kontrolle das externe Personal vor Ort
BSV-NRW Stand 01/2025
Präventions- und Interventionskonzept zum Schutz vor interpersoneller Gewalt im BSV NRW Seite 15 von 27