Page 15 - Schutzkonzept des BSV NRW
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Betriebssport in NRW
                                                              Verband für Gesundheits-, Freizeit- und Breitensport

               Diese Organisatoren sollen Verfahrenspläne und Checklisten an die Hand bekommen, damit
               sie bei der Organisation von Veranstaltungen wissen, wie sie das Schutzkonzept des BSV
               NRW vor Ort berücksichtigen und in die Tat umsetzen können.

            •  Verstärkung der Dokumentationspflichten – Erstellung von entsprechenden Vorlagen
               Nicht alle Veranstaltungen bzw. Sitzungen und Tagungen werden derart dokumentiert wie
               Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen durch entsprechende Protokolle. In an-
               deren Bereichen, wie z.B. bei Qualifizierungsmaßnahmen gibt es bisher keine Dokumentati-
               onspflicht.
               Der BSV NRW möchte auch nicht eine allgemeine Protokollpflicht einführen, sondern eine
               Dokumentationspflicht für Auffälligkeiten, Vorfälle oder Verdachtsfälle.
               Dazu werden mit diesem Schutzkonzept Vorlagen veröffentlicht, die von den Organisatoren,
               Leitern und Mitarbeitern der Veranstaltungen ausgefüllt und an den Verbandsvorstand wei-
               tergeleitet werden müssen, falls es bei einer Veranstaltung ein entsprechendes Vorkommnis
               gibt.

            •  Trennung von beruflichen und privaten Kontaktdaten bei Mitarbeitern
               Die vielen engen und freundschaftlichen Kontakte im Sport sorgen dafür, dass manche die
               professionelle Distanz gerne vergessen. So werden beispielsweise fahrlässig private Tele-
               fonnummern herausgegeben, was dann später bereut wird.
               Der BSV NRW möchte seine Mitglieder und Mitarbeiter verstärkt darauf hinweisen, dass die
               Distanz zwischen „beruflich“ (soll heißen: für den Betriebssport tätig) und privat gewahrt wer-
               den soll.
               Dadurch  sollen  „private  Entwicklungen“  nicht  verboten  oder  eingeschränkt,  sondern  dem
               Missbrauch einer gefühlten Privatatmosphäre vorgebeugt werden.

            •  Information und Sicherung in „intransparenten“ Räumen
               In der Risikoanalyse wurde festgestellt, dass insbesondere intransparente Räume einen gro-
               ßen Risikofaktor darstellen. Leider ist es kaum zu vermeiden, dass es zu Übergriffen kommt,
               wenn es keine Kontrollen durch etwa Publikum (in einer Sporthalle) oder Leitungspersonal
               gibt.
               Der BSV NRW möchte allerdings darauf verstärkt aufmerksam machen und den Aufenthalt
               in nicht einsehbaren Räumen einschränken. Das soll z.B. mit Aushängen in Umkleidekabinen
               geschehen („Umkleiden sind kein Aufenthaltsraum!“). Durch Unterweisung und Aktivierung
               von Personal (siehe unten) können solche Maßnahmen unterstützt werden.
               Schwieriger wird es bei gemeinsamen Anfahrten zu einer Veranstaltung. Hier gilt es, die Mit-
               gliedsvereine für dieses Thema zu sensibilisieren.

            •  Unterweisung von externem Personal
               Gerade Sportveranstaltungen, aber auch Versammlungen und Lehrgänge finden in Sport-
               stätten, Sportschulen oder anderen Lokalitäten statt, in denen es besagte „intransparente
               Räume“ gibt.
               Durch unsere Verfahrenspläne und Checklisten sollen alle Veranstalter und Organisatoren
               darauf hingewiesen werden, dass man zur besseren Kontrolle das externe Personal vor Ort


     BSV-NRW                                                                                        Stand 01/2025
     Präventions- und Interventionskonzept zum Schutz vor interpersoneller Gewalt im BSV NRW     Seite  15 von  27
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