Page 12 - Schutzkonzept des BSV NRW
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Betriebssport in NRW
                                                              Verband für Gesundheits-, Freizeit- und Breitensport

        7.2. Benennung und Qualifizierung von Ansprechpersonen

        Der Vorstand des BSV NRW hat im Jahr 2024 folgende Ansprechpersonen benannt:

        7.2.1 Ansprechperson für die Prävention gegen interpersonelle Gewalt

        Sarah Odenthal, Verbandssekretärin, E-Mail-Adresse: sekretariat@wbsv.net
        BSV NRW e.V, -Geschäftsstelle-, Moerser Str. 103, 40667 Meerbusch, Telefon: 02132-9146886
        Frau Odenthal wird aktuell durch den Landessportbund NRW erweitert qualifiziert.


        7.2.2 Ansprechperson für Führungszeugnisse, Ehrenkodex und Selbstverpflichtung

        Gabriele Dölle, Schatzmeisterin, E-Mail-Adresse: schatzmeisterin@wbsv.net
        BSV NRW e.V, -Geschäftsstelle-, Moerser Str. 103, 40667 Meerbusch, Telefon: 02132-911100

        7.2.3 Arbeitskreis für die Prävention gegen interpersonelle Gewalt

        Hans-Peter Dölle (Vorsitzender BSV NRW), Lothar Lorenz (Stellv. Vorsitzender BSV NRW), Gab-
        riele Dölle (Schatzmeisterin BSV NRW), Dr. Sideris Karakatsanis (Geschäftsführer BSV NRW),
        Sarah  Odenthal  (Verbandssekretärin  BSV  NRW),  Leonidas  Karakatsanis  (Jugendwart  BSV
        NRW), Jörg Zipzer (Vorsitzender BKV Essen), Marc Steßgen (Redakteur BSV NRW, Geschäfts-
        führer BKV Mittelrhein-West)

        E-Mail-Adresse: wbsv@wbsv.net, Telefon: 02132-6594165

        Die Ansprechpersonen stehen bei allen Fragen zum Thema Prävention und Schutz vor sexualisier-
        ter Gewalt für Betroffene, Angehörige, Trainer, Betreuer, Jugendleiter sowie Vereins- und Verbands-
        funktionäre zur Verfügung.



        7.3. Aufnahme des Themas in Satzung und Ordnungen

        Wenn auch teilweise bereits geschehen, wird der Vorstand des BSV NRW dafür sorgen, dass das
        Thema „Schutz vor interpersoneller Gewalt“ nicht nur in der Satzung des BSV NRW, sondern auch
        in die Satzungen seiner Mitgliedsverbände und -vereine aufgenommen wird.

        Natürlich sind für diese Satzungsänderungen die jeweiligen Mitgliederversammlungen zuständig,
        der BSV NRW arbeitet aber an der Sensibilisierung sämtlicher seiner Mitgliedsverbände und -ver-
        eine zu diesem Thema.



        7.4. Sensibilisierung und Qualifizierung von Mitarbeitern und Mitgliedern

        Der BSV NRW ist ein Dachverband, dessen Mitglieder Kreisverbände und Vereine sind. Daraus
        ergibt sich, dass der BSV NRW nicht die Verantwortung für einzelne Sportlerinnen und  Sportler
        tragen kann, weil für diese die Mitgliedsvereine zuständig sind.



     BSV-NRW                                                                                        Stand 01/2025
     Präventions- und Interventionskonzept zum Schutz vor interpersoneller Gewalt im BSV NRW     Seite  12 von  27
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