Page 11 - Schutzkonzept des BSV NRW
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Betriebssport in NRW
                                                              Verband für Gesundheits-, Freizeit- und Breitensport

        7.1. Ehrenkodex und Vorbildfunktion des Vorstands

        Der Vorstand des BSV NRW hat einen Verhaltenskodex erstellt, der klare Regeln für den respekt-
        vollen Umgang miteinander festlegt. In der Satzung verankert werden soll dieser dann mit den spe-
        ziellen Inhalten, die das Thema „Interpersonelle Gewalt im Sport“ betreffen und für alle Mitglieder,
        Mitarbeiter und Übungsleiter bindend sein soll.

        Dieser Verhaltenskodex beinhaltet u.a.

            •  ein Verbot von sexistischen, diskriminierenden und anzüglichen Bemerkungen
            •  die Verpflichtung zur Wahrung der persönlichen Grenzen anderer
            •  die Förderung eines fairen und respektvollen Miteinanders

        Der BSV-Vorstand und seine engsten Mitarbeiter gehen hier natürlich mit bestem Beispiel voran
        und haben sich bereits zu folgenden Punkten bekannt bzw. Vorgaben erfüllt:

        7.1.1 Ehrenkodex und Selbstverpflichtung
        Der Ehrenkodex ist eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung und ein wichtiges Mittel, um Maß-
        nahmen der Prävention und Intervention von sexualisierter und interpersoneller Gewalt umzuset-
        zen. Diese Selbstverpflichtungserklärung enthält Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern, Jugend-
        lichen und Erwachsenen, welche der Unterzeichner einzuhalten verspricht. (Vorlagen im Anhang)

        Der  BSV  NRW  verpflichtet  sich, die  Unterzeichnung des  Ehrenkodex  des  LSB  NRW  sowie  der
        Selbstverpflichtungserklärung über anhängige Ermittlungsverfahren durch alle Mitarbeiter, ehren-
        amtlich tätigen Personen einzufordern.

        7.1.2 Regelung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
        Alle Mitarbeiter und ehrenamtlich tätigen Personen des BSV NRW sind verpflichtet, in regelmäßigen
        Abständen (alle fünf Jahre) ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Sie erhalten hierfür gerne
        Unterstützung bei der Beantragung.

        Die vom Vorstand bestimmte Person im BSV NRW nimmt Einsicht in die erweiterten Führungszeug-
        nisse und dokumentiert diese Einsichtnahme.

        Die Personen, die ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen, bekommen vom BSV NRW
        ein Antragsformular (siehe Anhang) und kann mit diesem bei der zuständigen Meldebehörde das
        erweiterte Führungszeugnis beantragen.
        7.1.3 Datenerhebung und Datenschutz

        Der BSV NRW ist verpflichtet, in seinem Engagement für den Schutz vor sexualisierter und inter-
        personeller Gewalt, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.











     BSV-NRW                                                                                        Stand 01/2025
     Präventions- und Interventionskonzept zum Schutz vor interpersoneller Gewalt im BSV NRW     Seite  11 von  27
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