Page 11 - Schutzkonzept des BSV NRW
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Betriebssport in NRW
Verband für Gesundheits-, Freizeit- und Breitensport
7.1. Ehrenkodex und Vorbildfunktion des Vorstands
Der Vorstand des BSV NRW hat einen Verhaltenskodex erstellt, der klare Regeln für den respekt-
vollen Umgang miteinander festlegt. In der Satzung verankert werden soll dieser dann mit den spe-
ziellen Inhalten, die das Thema „Interpersonelle Gewalt im Sport“ betreffen und für alle Mitglieder,
Mitarbeiter und Übungsleiter bindend sein soll.
Dieser Verhaltenskodex beinhaltet u.a.
• ein Verbot von sexistischen, diskriminierenden und anzüglichen Bemerkungen
• die Verpflichtung zur Wahrung der persönlichen Grenzen anderer
• die Förderung eines fairen und respektvollen Miteinanders
Der BSV-Vorstand und seine engsten Mitarbeiter gehen hier natürlich mit bestem Beispiel voran
und haben sich bereits zu folgenden Punkten bekannt bzw. Vorgaben erfüllt:
7.1.1 Ehrenkodex und Selbstverpflichtung
Der Ehrenkodex ist eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung und ein wichtiges Mittel, um Maß-
nahmen der Prävention und Intervention von sexualisierter und interpersoneller Gewalt umzuset-
zen. Diese Selbstverpflichtungserklärung enthält Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern, Jugend-
lichen und Erwachsenen, welche der Unterzeichner einzuhalten verspricht. (Vorlagen im Anhang)
Der BSV NRW verpflichtet sich, die Unterzeichnung des Ehrenkodex des LSB NRW sowie der
Selbstverpflichtungserklärung über anhängige Ermittlungsverfahren durch alle Mitarbeiter, ehren-
amtlich tätigen Personen einzufordern.
7.1.2 Regelung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
Alle Mitarbeiter und ehrenamtlich tätigen Personen des BSV NRW sind verpflichtet, in regelmäßigen
Abständen (alle fünf Jahre) ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Sie erhalten hierfür gerne
Unterstützung bei der Beantragung.
Die vom Vorstand bestimmte Person im BSV NRW nimmt Einsicht in die erweiterten Führungszeug-
nisse und dokumentiert diese Einsichtnahme.
Die Personen, die ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen, bekommen vom BSV NRW
ein Antragsformular (siehe Anhang) und kann mit diesem bei der zuständigen Meldebehörde das
erweiterte Führungszeugnis beantragen.
7.1.3 Datenerhebung und Datenschutz
Der BSV NRW ist verpflichtet, in seinem Engagement für den Schutz vor sexualisierter und inter-
personeller Gewalt, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
BSV-NRW Stand 01/2025
Präventions- und Interventionskonzept zum Schutz vor interpersoneller Gewalt im BSV NRW Seite 11 von 27